Dienstag, 19. März 2024
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EU-weiter Schutz der Verbraucher beim Herunterladen von Spielen, E-Büchern, Videos und Musik

Dank einer gemeinsamen Aktion der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission wurden 116 Websites, auf denen digitale Spiele, Bücher, Videos und Musik angeboten werden, mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang gebracht.

[[image1]]Neven Mimica, EU-Kommissar für Verbraucherpolitik: „Die Durchsetzung der Verbraucherrechte ist für mich eine Priorität – dies gilt auch in dem sich rasch wandelnden digitalen Umfeld. Ich freue mich darüber, dass einige der wichtigsten Probleme im Zusammenhang mit dem Herunterladen digitaler Inhalte zum Gegenstand dieser breit angelegten Überprüfung gemacht wurden. Vor einem Jahr entsprachen über 50 % der Websites nicht den gesetzlichen Vorgaben – ein unakzeptables Ergebnis. Heute sind es nur noch 20 %, und es ist damit zu rechnen, dass dieser Prozentsatz noch weiter sinkt. Trotz dieser erheblichen Fortschritte werde ich mich für weitere Verbesserungen einsetzen.“

Dieser verbesserte Schutz ist das Ergebnis einer breit angelegten Überprüfung, d. h. eines EU-weiten Screenings von Websites zur Aufdeckung von Verstößen gegen das Verbraucherrecht, dessen Durchsetzung damit gewährleistet werden soll. Das Screening der Websites, auf denen digitale Inhalte angeboten werden, fand im Sommer 2012 statt. Die nationalen Behörden überprüften insgesamt 330 Websites und deckten damit einen Großteil des Marktes ab. Detaillierte Ermittlungen der nationalen Behörden erbrachten das Ergebnis, dass insgesamt 172 Websites nicht dem EU-Verbraucherrecht entsprachen. Die betreffenden Unternehmen wurden kontaktiert und aufgefordert, ihre Websites rechtskonform umzugestalten. Bis heute wurden auf 116 Websites die beanstandeten Mängel behoben. 49 Websites sind noch Gegenstand weiterer Verfahren; in 5 Fällen wurden die Verstöße als geringfügig eingestuft und von den Mitgliedstaaten nicht weiter verfolgt. Zwei Websites gibt es nicht mehr. Infolge des Vorgehens der Durchsetzungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten stehen nun 80 % der 330 Websites im Einklang mit dem EU-Verbraucherrecht.

Was wurde im Einzelnen geprüft?

Die Websites wurden daraufhin überprüft, ob die Informationen zu den Hauptmerkmalen der Produkte leicht zugänglich sind und nicht im „Kleingedruckten“ stehen, ob auf den Websites E-Mail-Adressen angegeben sind, an die Fragen und Beschwerden gerichtet werden können, und ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Websites angemessen sind. Dabei wurden vor allem folgende Probleme entdeckt:

• Missbräuchliche Vertragsbedingungen zum Ausschluss des Rechtswegs oder des Rechts auf Schadensersatz der Verbraucher bei nicht funktionsfähigen Produkten.

• Unklare Angaben zum Widerrufsrecht: Aufgrund der Eigenart digitaler Downloads müssen die Verkäufer die Verbraucher vor dem Kauf darüber informieren, dass sie nach Beginn des Downloads den Vorgang nicht mehr rückgängig machen können – dieser Hinweis fehlte jedoch auf 42 % der überprüften Websites.

• Fehlen vorgeschriebener Angaben zur Identität des Händlers, insbesondere seiner E-Mail-Adresse, wodurch den Verbrauchern eine wichtige Kontaktangabe vorenthalten wird.

Neben dieser Überprüfung gab die Europäische Kommission auch eine ergänzende Studie in Auftrag, die ergab, dass Informationen zu etwaigen geografischen Beschränkungen entweder gänzlich fehlten oder unzureichend waren. Derartige Informationen sind für die Verbraucher sehr wichtig, wenn sie in andere EU-Länder reisen, denn sie erwarten in der Regel, innerhalb des gesamten Binnenmarkts den gleichen ungehinderten Zugang zu digitalen Inhalten und denselben Nutzungsumfang zu haben.
Diese Studie zeigte außerdem, dass als „kostenlos“ beworbene Spiele oft eine spätere Zahlungspflicht nach sich ziehen, worauf aber vorher nicht eindeutig hingewiesen wird. Solche Praktiken richten sich oft unmittelbar an Kinder, die eine besonders gefährdete Verbrauchergruppe darstellen, und haben zu Situationen geführt, in denen Eltern horrende Rechnungen erhielten, weil sie ihren Kindern erlaubt hatten, auf ihren mobilen Endgeräten zu spielen.

Laufende Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren

Gegen die 49 Websites, die noch immer nicht den Vorschriften entsprechen, laufen weiterhin nationale Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Das spezielle Problem der in Spiele eingebauten Kaufoptionen wird ebenfalls noch geprüft. Hier soll für eine bessere Information der Verbraucher gesorgt werden, damit ihnen keine unverhältnismäßigen und unerwarteten Kosten dadurch entstehen, dass Kinder im Verlauf von Spielen weitere Käufe tätigen.

Zweck einer EU-weiten Überprüfung von Websites ist es, Verstöße gegen das Verbraucherrecht aufzudecken und dafür zu sorgen, dass sie abgestellt werden. Derartige Überprüfungen werden von der Kommission koordiniert und von den nationalen Überwachungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Die Überprüfung zum Thema „digitale Inhalte“ wurde im Juni 2012 in 26 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island durchgeführt. Es war die sechste Überprüfung seit 2007.

Immer mehr EU-Bürgerinnen und –Bürger kaufen digitale Inhalte: In den vergangenen 12 Monaten haben durchschnittlich 79 % der europäischen Verbraucher Online-Musikdienste und 60 % Online-Spiele in Anspruch genommen. Nach Branchenangaben belief sich das Handelsvolumen von Musikdownloads in der EU im Jahr 2010 auf 677 Millionen EUR; die Verbraucher im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden und Belgien haben im Jahr 2011 schätzungsweise 16,5 Milliarden EUR für Online-Spiele ausgegeben. Dabei steigt der Anteil von Spielen, die sich an Kinder richten und als „kostenlos“ beworben werden, am EU-Spielemarkt (50 % aller Spiele in den letzten 12 Monaten).

 

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