EU-weite Bekämpfung der Mafia
Der EP-Sonderausschuss zur organisierten Kriminalität bereitet Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der EU vor. Sie enthalten eine EU-weite Definition von Mafia-Verbrechen und die Möglichkeit der Beschlagnahme von finanziellen Erträgen.

Bild: EPP Group
EU soll gemeinsam gegen organisierte Kriminalität vorgehen
Unterschiedliche rechtliche Definitionen der organisierten Kriminalität in verschiedenen EU-Ländern behindern die Bemühungen um den Kampf gegen die Mafia-ähnlichen Aktivitäten auf EU-Ebene. Eine einheitliche rechtliche Definition von mafiösen kriminellen Aktivitäten ist daher unerlässlich.
Ein EU-Staatsanwalt sollte festgelegt (ist hier eingesetzt gemeint??) werden, wie dies bereits in den EU-Verträgen vorgesehen ist. Seine Aufgabe wäre die Koordinierung der der Mitgliedstaaten, um ihre finanziellen Interessen zu verteidigen und die nationalen Behörden bei der Bekämpfung von Betrug im Zugang zu EU-Fonds zu unterstützen.
Finanzielle Interessen der Mafia-Netze
Ausgehend von der italienischen und spanischen Rechtsordnung, schlägt Iacolino vor, dass beschlagnahmte Vermögenswerte wie Gebäude oder Fahrzeuge für soziale Zwecke genutzt werden.
In der gesamten EU sollten Maßnahmen gelten, die mafianahe Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe ausschließen.
Dies sind nur einige der vielen Vorschläge, die die Abgeordneten diskutierten - Arbeitspapiere zu den Themen Einziehung von Vermögenswerten, Drogenkartelle, Menschenhandel und Internetkriminalität liegen vor.
Sonderausschuss
Der Sonderausschuss für organisierte Kriminalität, Korruption und Geldwäsche (CRIM) wurde im März 2012 im Anschluss an die Annahme der Entschließung des Europäischen Parlaments zur organisierten Kriminalität vom 25. Oktober 2011 eingerichtet.
Er dient dazu, die genannten kriminellen Aktivitäten zu untersuchen und zu analysieren sowie einen umfassenden und strukturierten Plan zu deren Bekämpfung auf europäischer Ebene zu entwerfen.


















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