Dienstag 21. Mai 2013, 00:31

Technologie, Forschung

EU-Vorschlag zur Bekämpfung der Biopiraterie und zur Förderung der naturbasierten Forschung

Eine neue Initiative für Forscher und Unternehmen in der EU wurde auf den Weg gebracht: Ein Vorschlag, der den zuverlässigen Zugang zu genetischen Ressourcen aus Drittländern gewährleisten soll.

EU-Vorschlag zur Bekämpfung der Biopiraterie und zur Förderung der naturbasierten Forschung
EU-Vorschlag zur Bekämpfung der Biopiraterie und zur Förderung der naturbasierten Forschung
Bild: www.cbd.int
Der Vorschlag, ein Verordnungsentwurf zur Umsetzung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich, soll die Rechte der Länder sowie der indigenen und lokalen Gemeinschaften schützen, die erlauben, dass ihre genetischen Ressourcen und das damit zusammenhängende traditionelle Wissen genutzt werden, und Forschern aus Europa zu niedrigen Kosten und mit hoher Rechtssicherheit verbesserten und zuverlässigen Zugang zu qualitativ hochwertigen Proben dieser genetischen Ressourcen gewähren.

„Biopiraterie“

Genetische Ressourcen spielen in vielen Wirtschaftszweigen wie etwa der Pflanzen- und Tierzucht oder in der kosmetischen bzw. pharmazeutischen Industrie eine maßgebliche und wachsende Rolle. Viele dieser Ressourcen stammen aus Gebieten mit besonders großer biologischer Vielfalt in Entwicklungsländern. Angesichts des Fehlens klarer Rechtsvorgaben haben sich einige Länder beschwert, dass ihre souveränen Rechte durch ausländische Forscher verletzt würden, ein Sachverhalt, der auch als „Biopiraterie“ bezeichnet wird. Dieser Mangel an Vertrauen hatte in einigen Fällen zur Folge, dass Einschränkungen eingeführt wurden, durch die der Zugang zu genetischen Ressourcen behindert wurde. Die heutigen Vorschläge sollen diesen Befürchtungen Rechnung tragen und gleichzeitig die Möglichkeiten für Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich von naturbasierten Produkten und Dienstleistungen maximieren. Durch die Angleichung der Voraussetzungen für alle Nutzer genetischer Ressourcen in der EU sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentlich finanzierte nichtkommerzielle Forschungstätigkeiten unterstützt und die Möglichkeiten für internationale Zusammenarbeit verbessert werden.

Durch die vorgeschlagene Verordnung werden die Nutzer verpflichtet zu prüfen, ob der Zugang zu den genetischen Ressourcen und dem damit zusammenhängenden traditionellen Wissen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften des Ursprungslands erfolgt ist und ob die daraus entstandenen Vorteile ausgewogen und gerecht aufgeteilt werden. Außerdem werden die Nutzer verpflichtet zu erklären, dass sie die in der Verordnung vorgesehene „gebotene Sorgfalt“ haben bzw. werden walten lassen. Nutzer, bei denen Verstöße gegen die Verordnung festgestellt werden, müssen mit Sanktionen rechnen.

Sektorspezifische bewährte Verfahren

Die Verordnung hat auch zum Ziel, Forschern und Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften Hilfestellung zu geben. Eine wichtige Rolle spielen sektorspezifische bewährte Verfahren, und Nutzerverbände können die förmliche Anerkennung bewährter Verfahren für den Zugang und die Aufteilung der Vorteile beantragen und dabei auf bereits vorhandene diesbezügliche Verhaltensregeln für den Hochschulbereich sowie verschiedene Wirtschaftszweige aufbauen.

Außerdem soll ein EU-Register von zuverlässigen Sammlungen wie z. B. Saatgutbanken und botanischen Gärten erstellt werden, in denen die Sammlungen ausgewiesen sind, die der Verpflichtung unterliegen, nur vollständig dokumentierte Proben genetischer Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Bei Nutzern, die ihr Forschungsmaterial von einer zuverlässigen Sammlung erworben haben, wird davon ausgegangen, dass sie ihrer Verpflichtung zur Ausübung der gebotenen Sorgfalt nachgekommen sind. Ferner wird eine EU-Plattform eingerichtet, um die Zugangsbedingungen in den Mitgliedstaaten zu vereinfachen.


 




Kommentar hinzufügen