EU verschärft Kontrollen von Ausgangsstoffen für Methamphetamin und Heroin
Die Kommission hat Vorschläge für eine schärfere Kontrolle von Ausgangsstoffen für die Herstellung von Methamphetamin und Heroin vorgelegt. Bei Drogenausgangsstoffen handelt es sich um legale Chemikalien, die in vielen verschiedenen Erzeugnissen enthalten sind, beispielsweise in Arzneimitteln, Parfums und Kunststoffen. Sie werden aber auch illegalerweise für die Drogenherstellung abgezweigt.

Bild: motograf/pixelio.de
Registrierung gewerblicher Nutzer
Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum, dazu: „Indem wir die Registrierung gewerblicher Nutzer sicherstellen und ausweiten, verfolgen wir das Ziel, den legalen Handel mit dem Hauptausgangsstoff für Heroin auf dem EU-Markt sicherer zu machen. Den Unternehmen wird dadurch die Möglichkeit gegeben, sich auch weiterhin aktiv an der weltweiten Bekämpfung sowohl der Abzweigung von Drogenausgangsstoffen als auch der illegalen Drogenherstellung zu beteiligen.“
Kontrolle von Drogenausgangsstoffen
Algirdas Šemeta, Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung: „Dem Zoll kommt die zweifache Aufgabe zu, zur Sicherheit in unserer Gesellschaft beizutragen und gleichzeitig rechtmäßig tätigen Unternehmen den Handel zu erleichtern. Am Beispiel der Kontrolle von Drogenausgangsstoffen lässt sich dieses Prinzip sehr gut veranschaulichen. Einerseits dürfen wir die Lieferungen rechtmäßig tätiger Unternehmen, die diese Chemikalien verwenden, nicht behindern. Andererseits müssen wir alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einsetzen, um die Aktivitäten illegaler Drogenhersteller zu vereiteln. Mit den heutigen Vorschlägen wird der Beitrag der Zollbehörden zur Bekämpfung der illegalen Drogenherstellung gestärkt, was der gesamten EU – Gesellschaft, Bürgern und Unternehmen – zugute kommt.“
Der erste Vorschlag beinhaltet eine Verschärfung der Zollkontrollen von zwei Drogenausgangsstoffen - Ephedrin und Pseudoephedrin. Diese chemischen Stoffe werden für die Herstellung von Arzneimitteln gegen Erkältungen und Allergien verwendet, spielen aber auch eine wichtige Rolle bei der illegalen Herstellung von Methamphetaminen (auch bekannt als Meth, Ice, Speed oder Crank). Zwar werden Ephedrin und Pseudoephedrin sowohl in der EU als auch international kontrolliert, dies trifft jedoch nicht auf den Handel mit Arzneimitteln zu, in denen diese Stoffe enthalten sind. Drogenhändler nutzen daher häufig diese legalen Arzneimittel als leicht zugängliche Quellen für Drogenausgangsstoffe für Methamphetamine. Um dieses Schlupfloch zu schließen, wird daher vorgeschlagen, dass es Zollbehörden möglich sein soll, Lieferungen von Arzneimitteln, die Ephedrin und Pseudoephedrin enthalten, zu beschlagnahmen, wenn hinreichender Verdacht auf illegale Verwendungszwecke besteht.
Europäischen Datenbank für Drogenausgangsstoffe
Durch den zweiten Vorschlag sollen die Regelungen für Unternehmen in der EU verschärft werden, die Essigsäureanhydrid verarbeiten. Dieser Stoff findet in der Heroinherstellung Verwendung. Derzeit müssen sich Unternehmen in der EU bei ihren nationalen Behörden registrieren lassen, wenn sie Essigsäureanhydrid herstellen oder damit handeln. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass der Stoff im Besitz rechtmäßig tätiger Unternehmen verbleibt und nicht in die Hände von Drogenhändlern gelangt. Nach dem neuen Vorschlag müssen sich Unternehmen, die Essigsäureanhydrid in ihren industriellen Verfahren als Endverwender nutzen, ebenfalls bei den Behörden registrieren lassen. Darüber hinaus wird die Einrichtung einer „Europäischen Datenbank für Drogenausgangsstoffe“ vorgeschlagen, damit die Sammlung von Daten über Beschlagnahmungen und abgefangene Lieferungen effizienter gestaltet und eine Liste der Unternehmen mit EU-Zulassung und -Registrierung aufgestellt werden kann.
Diese Maßnahmen tragen nicht nur dazu bei, Drogenherstellern den Zugriff auf die für sie notwendigen Chemikalien zu versperren, sondern sie schaffen auch eine größere Rechtssicherheit für rechtmäßig tätige Unternehmen in der EU.
Die beiden Vorschläge müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.


















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