Mittwoch 19. Juni 2013, 01:44

Binnenmarkt & Wettbewerb

EU-Verbraucher: grenzüberschreitende Bagatellforderungen unproblematisch beilegen

Verbraucherinnen und Verbraucher können im EU-Binnenmarkt grenzüberschreitend nach den günstigsten Angeboten Ausschau halten. Das Internet macht die Suche nach solchen Angeboten heutzutage sogar noch einfacher. Doch manchmal geht etwas schief, und es gibt Schwierigkeiten mit den Waren oder mit der Lieferung.

EU-Verbraucher: grenzüberschreitende Bagatellforderungen unproblematisch beilegen
EU-Verbraucher: grenzüberschreitende Bagatellforderungen unproblematisch beilegen
Bild: myretailmedia/flickr.com
Damit Verbraucher ihre Rechte in Europa wirksam durchsetzen können, ohne komplizierte, teure und langwierige Gerichtsverfahren anstrengen zu müssen, erleichtert die EU ihnen den Zugang zur Justiz. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist eine Möglichkeit, grenzüberschreitende Angelegenheiten mit einem Streitwert von bis zu 2.000 Euro zu regeln. Ein heute veröffentlichter Bericht des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ-Netz) zeigt jedoch, dass dieses benutzerfreundliche Verfahren, das seit dem 1. Januar 2009 existiert, nicht oft genug genutzt wird, was in erster Linie daran liegt, dass das Verfahren bei den Richtern unbekannt ist. Dies möchte die Kommission nun schnellstmöglich ändern.

Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt sicher erwerben

Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding: „Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich sicher fühlen, wenn sie Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt erwerben, und sie dürfen dabei keine zusätzlichen Risiken eingehen. Bei Schwierigkeiten sollten sie die Möglichkeit haben, ihre Forderungen schnell und problemlos vor den Gerichten in der Europäischen Union geltend zu machen. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen soll Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, ihr Geld im Ausland zurückzubekommen. Es ist jedoch noch einiges zu tun, damit das Verfahren auch wirklich funktioniert. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Gerichte und Richter das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kennen, damit die Menschen zu ihrem Recht kommen.“

Der für Gesundheit und Verbraucher zuständige Kommissar John Dalli erklärte: „Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Chancen des Binnenmarktes wahrnehmen möchten, müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen bei Bedarf wirksame und effiziente Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Ich stelle mit Bedauern fest, dass es an Unterstützung für diejenigen mangelt, die das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nutzen wollen. Heutzutage zählt jeder noch so kleine Betrag, und wenn die Verbraucher keine ausreichende Entschädigung erhalten, dann schadet dies ihrem Geldbeutel, ihrem Vertrauen und dem Wachstum in Europa.“

Wichtigste Ergebnisse

Fehlende Information und mangelnde Vollstreckung von Gerichtsurteilen sind die Hauptprobleme
Unter Federführung des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Italien untersuchten die EVZ in den 27 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2010, wie das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen in der Praxis funktioniert. Die Untersuchung ergab, dass das Verfahren relativ unbekannt ist – nicht nur bei den Verbrauchern, sondern auch unter den Richtern. Das Verfahren ist zwar grundsätzlich einfach und kostenlos, doch die unterlegene Partei zögert die Vollstreckung des im Rahmen des Verfahrens ergangenen Urteils oft hinaus. Daher werden nur die wenigsten Urteile, die die Gerichte im Heimatland zugunsten des Verbrauchers fällen, auch wirklich grenzüberschreitend vollstreckt. Ist zur Durchsetzung der Entscheidung im Land des Händlers gemäß den nationalen Rechtsvorschriften eine Klage notwendig, so geben die Verbraucherinnen und Verbraucher oft auf, da die Durchsetzung in dem betreffenden Land komplex ist und teuer werden kann.

Bedarf an einem wirksamen Verfahren für Bagatellforderungen

Rund 20 % der europäischen Verbraucher gaben an, dass sie in Inlandsmärkten in den zwölf Monaten zuvor Probleme mit einer Ware, einer Dienstleistung, einem Händler oder einem Dienstleister hatten. Der durchschnittliche Verlust betrug dabei schätzungsweise 375 Euro. 60 % der Befragten gelang es, direkt mit dem Unternehmen eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Die restlichen 40 % gingen leer aus, wobei 25 % nicht einmal versucht hatten, sich zu beschweren. Nur ein sehr geringer Anteil der Verbraucher (2 % derjenigen, bei denen in den zwölf Monaten zuvor ein Problem aufgetreten war) verklagte ein Unternehmen, wenn es Probleme gab. Viele beschwerten sich nicht, weil es um zu geringe Summen ging (26 %) oder weil ihrer Ansicht nach das Verfahren im Verhältnis zum fraglichen Betrag zu teuer (13 %) oder zu langwierig gewesen wäre (12 %).

Die Europäische Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten daran arbeiten, die Umsetzung des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen zu gewährleisten und seinen Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Mehr Verbraucher sollten das Verfahren kennen und nutzen.
 


 




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