EU verbessert konsularischen Schutz und Hilfe für Bürger in Drittländern
In Notfällen und Krisen, wie wir sie in jüngster Zeit in Japan, Libyen oder Ägypten erlebt haben, können sich EU-Bürger an das Konsulat oder die Botschaft jedes beliebigen EU-Staats wenden, wenn ihr Land in dem fraglichen Staat keine Vertretung hat.

Bild: Magharebia
Der konsularische Schutz erstreckt sich auch auf die üblicheren Probleme, wie den Diebstahl des Reisepasses, einen schweren Unfall oder eine ernste Erkrankung. Viele Europäer sind sich allerdings dessen nicht bewusst. Da immer mehr EU-Bürger im Ausland leben oder arbeiten und ins Ausland reisen – jährlich reisen mehr als 90 Mio. Europäer in ein Land außerhalb der EU und rund 30 Mio. EU-Bürger leben außerhalb der EU –, wird eine bessere Information immer wichtiger. In ihrer heute vorgelegten Mitteilung über den konsularischen Schutz in Drittländern listet die Europäische Kommission konkrete Maßnahmen zur Aufklärung der EU-Bürger über ihre Rechte auf. Im kommenden Jahr wird die Kommission Koordinierungsmaßnahmen vorschlagen, die den Konsularschutz der Bürger verbessern sollen. Zudem hat sie eine Website speziell für den konsularischen Schutz eingerichtet. Auf dieser Website sind die Anschriften der konsularischen und diplomatischen Vertretungen in Ländern außerhalb der EU und Links zu den Reisehinweisen aller Mitgliedstaaten zu finden.
„Die Menschen in Japan und Libyen werden in dieser Zeit des nationalen Notstands tatkräftig von Europäern unterstützt“, so Vizepräsidentin Viviane Reding, EU-Kommissarin für Justiz. „Inmitten dieser Herausforderungen erleben wir die Solidarität der Europäer in der Praxis. Die Mitgliedstaaten versuchen mit vereinten Kräften, die Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten in Sicherheit zu bringen. Da immer mehr EU-Bürger im Ausland arbeiten und dorthin reisen, müssen alle darüber informiert werden, wo und wie sie in Krisen Hilfe erhalten, ganz gleich, wo in der Welt sie sind und welche Staatsangehörigkeit sie haben.“ Die Zahl der EU-Bürger, die in Drittländer reisen, ist von etwas mehr als 80 Millionen im Jahr 2005 auf über 90 Millionen im Jahr 2008 gestiegen. Über 30 Millionen Unionsbürger haben sich in einem Drittland fest niedergelassen, doch in nur drei Ländern (USA, China, Russland) sind alle 27 Mitgliedstaaten diplomatisch vertreten.
Verstärkte Information über Hilfeleistungen
Meinungsumfragen zeigen, dass die Europäer große Erwartungen in die Hilfe im Ausland setzen. 62% erwarten von den Botschaften eines anderen EU-Landes dieselbe Art von Hilfe wie von ihrer eigenen Botschaft. Allerdings wissen viele EU-Bürger und Konsularbeamte nicht, dass die EU-Bürger Anspruch auf einen solchen Schutz haben. Daher will die Kommission die Betreffenden verstärkt darüber informieren, dass EU-Bürger andere Botschaften bzw. Konsulate um Hilfe ersuchen können, wo sie Hilfe erhalten und welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können. Die Mitgliedstaaten könnten ihren Staatsbürgern bei der Ausstellung neuer Reisepässe entsprechende Informationen an die Hand geben. 20 Mitgliedstaaten haben dies bereits in die Wege geleitet.
Solidarität in Notsituationen

Bild: Europ. Union
Die europäische Solidarität ist in diesen Notsituationen dringend notwendig. In Libyen handelte die EU schnell und leitete das Verfahren der Zusammenarbeit für den Katastrophenschutz ein, über das die Evakuierungsmaßnahmen koordiniert und die Transportkosten bezuschusst werden. So evakuierte beispielsweise Ungarn 29 Rumänen, 27 Ungarn, 20 Bulgaren, acht Deutsche, sechs Tschechen und sechs Staatsbürger anderer EU-Länder und sonstiger Länder aus Tripolis. Kein EU-Bürger soll zurückgelassen werden. Auch die EU-Delegationen, die zum Europäischen Auswärtigen Dienst gehören, können helfen, die Bürger besser über den Schutz und die Unterstützung zu informieren, den bzw. die die Mitgliedstaaten bieten. Das haben sie während der Krise im Gazastreifen 2009 bereits auch getan, als dank der Unterstützung durch die Delegation fast 100 Personen in gepanzerten Bussen evakuiert werden konnten.
Konsularschutz im Alltag
Der konsularische Schutz ist in einer Krise unerlässlich, aber auch in alltäglicheren Situationen haben die Bürger Anspruch darauf, beispielsweise beim Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, bei einem schweren Unfall, einer ernsten Erkrankung oder einem Gewaltverbrechen. Die Mitgliedstaaten haben allerdings ihre eigenen Konsulargesetze. Je nachdem, an welchen Mitgliedstaat ein Unionsbürger sich wendet, kann der Schutz daher unterschiedliche Formen annehmen. Manche Mitgliedstaaten gewähren in begrenztem Umfang finanzielle Vorleistungen (z.B. zur Bezahlung eines Heimflugs oder eines Hotelaufenthalts). Ein Hilfe leistender Mitgliedstaat muss das Heimatland des Betroffenen um vorherige Genehmigung ersuchen. Letzteres Land muss den Betrag dann erstatten und kann später von dem betreffenden Staatsbürger eine Rückzahlung verlangen.
Die Mitgliedstaaten erhalten auch im Falle der Evakuierung von nicht vertretenen EU-Bürgern einen finanziellen Ausgleich. In der Praxis werden allerdings die Kostenerstattungsregeln oft nicht angewandt. Die Kommission prüft, wie die Erstattung erleichtert und die Verfahren vereinfacht werden können, damit auch die nicht vertretenen EU-Bürger gleichermaßen geschützt werden und die Mitgliedstaaten darin bestärkt werden, sich in Krisen, in denen ihre eigenen Staatsangehörigen nicht betroffen sind, stärker für die anderer Mitgliedstaaten einzusetzen.
Rechtssicherheit und verbesserte Koordination
Die Kommission wird in den kommenden zwölf Monaten Legislativvorschläge vorlegen, die Folgendes zum Ziel haben:
- Verbesserung der Rechtssicherheit, was den Umfang des konsularischen Schutzes, die Bedingungen und Verfahren anbelangt, und Optimierung der Ressourcennutzung, auch in Krisenzeiten;
- Einleitung der Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen, die zur Erleichterung des üblichen konsularischen Schutzes nicht vertretener EU-Bürger erforderlich sind, und Regelung des finanziellen Ausgleiches für den konsularischen Schutz in Krisensituationen.
Die EU-Verträge garantieren allen EU-Bürgern das Recht auf Gleichbehandlung, was den Schutz durch diplomatische und konsularische Behörden der Mitgliedstaaten anbelangt, wenn sie in Länder außerhalb der EU, in denen ihr Land nicht vertreten ist, reisen oder dort leben. In kaum einem Land der Welt sind alle EU-Staaten vertreten.


















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