Dienstag 21. Mai 2013, 12:27

Umwelt & Agrar

EU-Rechnungshof zerpflückt GAP

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sorgt einmal mehr für Unmut. Jetzt übt der Europäische Rechungshof Kritik der ziemlich heftigen Art am verworrenen Regelwerk der Kommission. Mit sechs unterschiedlichen Regelungsebenen alleine für die ländliche Entwicklung ist der Pflanz aus Brüssel einfach zu komplex geraten.

EU-Rechnungshof zerpflückt GAP
EU-Rechnungshof zerpflückt GAP
Bild: Lebensministerium.at
Oktober 2011 legte die Kommission ihre Vorschläge zur neuen gemeinsamen Agrarpolitik nach 2014 dem Europäischen Parlament und dem Rat vor. Die vier wichtigsten Entwürfe wurden durch den Europäischen Hof analysiert. Das Ergebnis ist niederschmetternd, denn einmal mehr übt der an sich sehr zurückhaltende Hof  heftige Kritik an der aktuellen Agrarreform. Was sich hinter der schlichten Bezeichnung GAP verbirgt, ist aufgrund der unübersichtlichen Komplexität kaum geeignet, den Agrarbereich und die damit zusammenhängende Subventionspolitik transparent oder gar  nachhaltig zu gestalten. So ist der Rechnungshof beispielsweise der Auffassung, dass der Rechtsrahmen schlichtweg zu komplex ist, sechs unterschiedliche Regelungsebenen sind schlichtweg zu viel des Guten. 

Von wegen Ergebnisorientierung

Die neue Agrarpolitik ist nach wie vor auf Ausgaben und Ausgabensteuerung ausgerichtet, kritisiert der Hof. Der offensichtliche Themenschwerpunkt liegt mehr auf der Einhaltung bestehender Rechtsvorschriften anstelle auf Leistung. Was die Ergebnisorientierung betrifft: Fehlanzeige. Es gibt so gut wie keine spezifischen Ziele bezüglich Direktzahlungen an Landwirte, weiteres sind keine geeigneten Indikatoren für das erforderliche Monitoring erkennbar, es fehlt einfach an Benchmarks.  
Die Festlegung spezifischer Ziele nämlich bietet wiederum die Möglichkeit zu überprüfen, wie weit es um die Nachhaltigkeit in der Europäischen Union bestellt ist.

Hof fordert sichtbare Konsequenz

Die schwammige Terminologie verursacht Unregelmäßigkeiten auf rechtlicher Ebene. Kürzung, Einstellung und Ausschluss werden in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet, so ein weiterer Kritikpunkt des Hofs, der auf konsequente Subventionskürzungen bei Unregelmäßigkeiten drängt. Zugleich wird erwartet, dass Unregelmäßigkeiten Einzug in das Berichtswesen finden. Der Cross-Compliance-Regelung begegnet der Hof insofern mit Skeptik, als diese sehr komplex in der Anwendung gilt. Die Ökologisierungskomponente wird nur sehr bedingt umgesetzt, die Befürchtungen, dass die Förderungen nicht dort ankommen, wo sie gebraucht werden scheint durchaus berechtigt. Die GAP-Förderung nur an „aktive Landwirte“ auszuzahlen stimmt den Hof zwar milde, doch ortet dieser auch hier reichlich Potenzial zu Missbrauch. So wäre es aus Sicht des Hofs überaus hilfreich, den Begriff „aktiver Landwirt“ endlich einmal ganz verbindlich zu definieren.

Mehraufwand überwiegt Mehrwert

Die Kürzung des Beihilfebetrags im Falle der Überschreitung bei Obergrenzen, der so genannten Deckelung, bewirkt nur einen sehr überschaubaren Umverteilungseffekt. Weiters verursacht die Reform einen beachtlichen administrativen Mehraufwand, der jedoch außer Mehrkosten nahezu keine weiteren erkennbaren Vorteile mit sich bringt, zumal keinerlei Informationen über erhöhte Effizienz und gar Nachhaltigkeit vorliegen. Diese ziemlich stattlichen Mehrkosten von gut 15 Prozent gehen natürlich zu Lasten der Mitgliedstaaten. Das wiederum gibt sicher Applaus für die Kommission.

Kommission sollte Kontrollsysteme überprüfen

Da die Kommission die volle Verantwortung für den erfolgreichen Haushaltsvollzug trägt, scheint es durchaus angebracht, dass diese die einwandfreie Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme gleich zu beginn des neuen Finanzzeitraums überprüft, um spätere Finanzkorrekturen und die damit verbundenen Aufregungen tunlichst zu vermeiden. Besonders gut meint es der Europäische Rechungshof mit Junglandwirten; hier wird eine kontinuierliche und zugleich verbindliche Förderung vorgeschlagen, die aufkommenden Hürden für den Markteintritt neuer Betriebsinhaber empfindet der Hof als unangebracht. Hier fehlt es an Sicherheitsvorkehrungen.
Für die Umstellung des Systems bei den Zahlstellen werden beachtliche 12 bis 24 Monate kalkuliert. Das wiederum ist von der Durchführungsverordnung  abhängig, welche ebenfalls begutachtet werden muss.

Ende April ist mit der nächsten Stellungnahme des Hofs zu rechnen. Bis 2014 ist ja noch etwas Zeit.

 


 




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