EU-Rechnungshof: Wögerbauer - der neue Kontrollor
"Die Kontrolltätigkeit des Rechnungshofes eingehend bekannt machen, damit die EU Bürger nicht nur wissen, was mit ihrem Geld geschieht, sondern auch die Gewissheit erhalten, dass ihr Geld sinnvoll und zielgerecht eingesetzt wird."
Bild: Europ. Union
Wögerbauer wurde vom österreichischen Parlament in der Sitzung des Hauptausschusses vom 21. Dezember 2010 zum Nachfolger des seit 1995 in Luxemburg sitzenden und 71-jährigen Dr. Hubert Weber bestimmt. Weber war seinerzeit auf Vorschlag der SPÖ in den EU-Rechnungshof entsandt worden. Wögerbauer, Jahrgang 1953, kommt aus dem Stall der ÖVP, seine Nominierung fand die Zustimmung von vier der insgesamt fünf Parlamentsparteien (nur die Grünen zeigten sich ablehnend).
Die berufliche Laufbahn
Der Doktor der Rechte war von 1974 bis 1979 Prüfer im österreichischen Rechnungshof und wurde unter dem damaligen ÖVP-Klubobmann Alois Mock in den Parlamentsklub geholt. In den Jahren seiner Tätigkeit im österreichischen Parlament war er unter anderem für den Rechnungshofausschuss, den Außenpolitischer Ausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Wirtschafts- sowie Verfassungsausschuss zuständig. Seit 1995 ist Wögerbauer Ministerialrat des Rechnungshofes, seit 1999 darüber hinaus Parlamentsrat der Parlamentsdirektion und seit 2007 Vorsitzender des Datenschutzrates. Er kann somit auf eine beachtliche berufliche Laufbahn verweisen und erfüllt durch seine mannigfachen Kenntnisse die anspruchsvollen Qualifikationskriterien.
Der Weg bis zum Amstantritt
Noch freilich muss sich Wögerbauer einem „Prüfungsverfahren" unterziehen, ehe er sein Amt in Luxemburg, wo der EU-Rechnungshof ebenso wie der Europäische Gerichtshof seinen Sitz hat, antritt. Nach der Entscheidung des Hauptausschusses in Wien sind nur das EU-Parlament und den EU-Rat am Zuge, indem sie die Nominierung notifizieren müssen. Dann folgt ein Hearing im Haushalts- und Kontrollausschuss. Das EU-Parlament hat bezüglich der Nominierung der Mitglieder des EU-Rechnungshofes ein so genanntes „Anhörungsrecht". Erst wenn Wögerbauer alle diese „Stationen" passiert hat, kann er auch Dr. Weber im Vorstand des EU-Rechnungshofes ablösen. Das dürfte etwa um den 1. März 2011 der Fall sein.
Das mögliche Aufgabengebiet
Normalerweise werden Mitglieder des EU-Rechnungshofes für sechs Jahre bestellt, da Dr. Weber in der Mitte seiner Amtsperiode aussteigt, läuft auch Wögerbauers Vertrag vorerst nur drei Jahre. Und er wird als Tätigkeitsbereich aller Voraussicht nach jenen seines Vorgängers übernehmen. Dabei handelt es sich um die so genannte „Kammer 1", was im EU-Sprachgebrauch "Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen" heißt. Konkret trifft das zu gut 50 Prozent auf den Bereich der Agrarförderungen zu. Die von den jeweiligen Staaten entsandten Mitglieder sind nicht die nationalen „Handlanger" sondern für grundsätzlich für Bereiche zuständig, die alle 27 Mitgliedsländer gleichermaßen betreffen.
Struktur und Aufgaben des EU-Rechnungshofes
Der Europäische Rechnungshof wurde 1975 eingerichtet, besteht aus einem Mitglied je EU-Staat. Der Präsident wird alle drei Jahre aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder gewählt, seit Januar 2008 ist dies der Portugiese Vítor Manuel da Silva Caldeira.
Die Hauptaufgabe des Rechnungshofes besteht darin, die einwandfreie Ausführung des Haushaltsplans der EU - also die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben - zu kontrollieren und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu überprüfen. Seine Arbeit trägt damit dazu bei, dass die Wirksamkeit und Transparenz des Gemeinschaftssystems sichergestellt wird. Zur Erfüllung seiner Aufgaben untersucht der Rechnungshof die Bücher aller Personen oder Einrichtungen, die Einnahmen oder Ausgaben der EU verwalten. Bei Bedarf kann er auch Kontrollen vor Ort durchführen. Um diese Aufgabe wirkungsvoll erfüllen zu können, ist der EU-Rechnungshof einerseits von allen anderen Organen völlig unabhängig, steht aber andererseits in ständigem Kontakt zu ihnen. Alljährlich wird dem Parlament ein umfassender Prüfungsbericht vorgelegt, der erst nach eingehender Diskussion von diesem verabschiedet wird. Darüber hinaus nimmt der Rechnungshof auch noch zu Vorschlägen für EU-Finanzvorschriften und EU-Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung Stellung.


















Kommentar hinzufügen