EU-Qualitätslabel für Lebensmittel: schnellerer, besserer und klarer Schutz
Nur halb so lange soll es fortan dauern, um ein EU-Qualitätslabel für Produkte bestimmter geographischer Herkunft oder traditioneller Herstellungsart zu erhalten, dank einer vom Parlament angenommenen Verordnung. Die neuen Regeln, auf die sich Rat und Parlamentsdelegationen im Juni geeinigt haben, ermöglichen zudem die Einführung eines geschützten Labels für "Bergerzeugnisse".

Bild: selbst/pixelio.de
Die europäische Kommission wird demnach in maximal sechs statt bisher zwölf Monaten Anfragen zur Registrierung beantworten müssen und verfügt über eine kürzere Zeitspanne, um eventuelle Einwände geltend zu machen.
Besserer Schutz registrierter Bezeichnungen
Das Parlament hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass Verbände der Lebensmittelhersteller - Landwirte und weiterverarbeitende Betriebe - künftig Maßnahmen ergreifen können, "um einen angemessenen Rechtsschutz für die geschützte Ursprungsbezeichnung, die geschützte geografische Angabe und unmittelbar mit ihnen in Verbindung stehende Rechte des geistigen Eigentums zu gewährleisten".
Neue Definition von traditionellen Produkten
Hersteller, die die Zuerkennung des Labels "Garantiert traditionelle Spezialitäten" beantragen, müssen nachweisen, dass das Produkt seit mindestens 30 Jahren (statt bislang 25) auf dem heimischen Markt verbreitet ist. Auf Vorschlag des Parlaments werden künftig nicht nur traditionelle Herstellungsmethoden, sondern auch Rezepte durch das neue GTS-Schema geschützt.
Eigene Labels für Produkte aus Berggebieten
Ein neues Label für "Bergerzeugnisse" soll Herstellern in Berggebieten ermöglichen, den Mehrwert ihrer Produkte künftig besser zu vermarkten. Rat und Parlament haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass "dieser Begriff nur zur Beschreibung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen benutzt werden darf, deren Rohstoffe sowie das Futter für die Nutztiere überwiegend aus Berggebieten stammen. Im Falle von Verarbeitungserzeugnissen erfolgt auch die Verarbeitung in Berggebieten." Die genauen Kriterien werden von der Kommission erst mit Inkrafttreten der neuen Verordnung eingeführt.
Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung soll ein vergleichbares Label auch für Inselerzeugnisse eingeführt werden.


















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