Sonntag 26. Mai 2013, 04:41

Umwelt & Agrar


EU - Parlament putzt sich ab!

27 Parlamente, 27 Gesetzeslagen und mindestens ebenso viele Meinungen sind kein Grund zur Freude angesichts der Situation im EU - Parlament. Die aktuelle Lage gleicht beinahe einer Bankrotterklärung der Europäischen Union gegenüber den mächtigen US Agrarkonzernen. Wo war Österreichs Verhandlungsgeschick bei den Verhandlungen über die Zulassung Gen-veränderter Organismen (GVO)?

Genmais
Genmais
Bild: Janun e.V.
Das Wissen, dass es noch schlimmer hätte kommen können, beruhigt wenig. Auch wenn Karin Kadenbach, Europaabgeordnete der SPÖ, nach der Abstimmung im EU-Parlament verkündet: „Es ist ein wichtiger und für Österreich überaus positiver Schritt, dass den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eingeräumt wird, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen.“

Im Nachsatz fügt sie kleinlaut hinzu, es wäre ihr lieber gewesen, den Anbau von GVOs in ganz Europa zu untersagen. Dies sei am Verhandlungstisch jedoch nicht machbar, umso wichtiger sei es, dass jedes Land frei entscheiden kann. Österreich kann damit die gentechnisch veränderten Organismen ablehnen. „Als Volksvertreterin ist es mir auch wichtig“ so Kadenbach weiter, „die klare Ablehnung der Bevölkerung von Gentechnik - Lebensmitteln zu unterstützen“. Immerhin: Laut Umfragen sind 61% der Europäer der Ansicht, dass GVOs Unbehagen hervorrufen, ein vergleichbarer Anteil spricht sich vehement gegen die Superknollen aus.


Kampf um bestehende Rechte, kein Fortschritt in Sicht


„Das EU - Parlament hat im Rahmen der Abstimmung zum Selbstbestimmungsrecht in Sachen gentechnikfreie Landwirtschaft die historische Chance für einen offensiven Einstieg in ein gentechnikfreies Europa genutzt“ ist von der Europaabgeordneten Ulrike Lunacek - Die Grünen, zu vernehmen. Freude auch beim grünen Landwirtschaftssprecher, Wolfgang Pirklhuber, „ ... dass die ÖVP - Abgeordneten den Weckruf der Grünen doch noch wahrgenommen haben. Wir werden unser Ziel, Europa hundertprozentig von der Risikotechnologie Agro-Gentechnik freizuhalten mit voller Kraft weiterverfolgen“. Es liege jetzt am Verhandlungsgeschick von Bundesminister Berlakovich, die Kollegen von dem EU - Parlamentsbeschluss zu überzeugen, um eine Mehrheit für diesen Entwurf im Umweltministerrat zu erreichen.“
 

Autonome Entscheidungsfreiheit zugesichert
 

Der demokratische Entscheidungsprozeß ist komplex und es ist nahezu unmöglich, nationale und gesundheits- sowie umweltorientierte Standpunkte mit dem kategorischen Profitdenken weltumspannender Konzerne zu vereinbaren. Die freie Entscheidungsfreiheit der Mitgliedsstaaten scheint vorerst einmal gesichert, doch der genaue Blick hinter die Kulissen gibt reichlich Grund zur Sorge:

GVO werden auf der Grundlage von Daten bewertet, die der Antragsteller vorlegt. Angesichts der Kosten und der wirtschaftlichen Zwänge der EFSA müssen Mitgliedstaaten, die Entscheidungen treffen können, auch die Verantwortung übernehmen, Informationen sammeln und an die europäische Ebene weiterleiten. Wer hat hier den Schwarzen Peter?


Superknollen und Gummiparagraphen
 

„Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen und Import von GVO sollten weiterhin auf EU-Ebene geregelt werden, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. Der Anbau von GVOs könnte in bestimmten Fällen mehr Flexibilität erfordern, da es sich um ein Thema mit ausgeprägter lokaler/regionaler/territorialer Bedeutung sowie um ein Thema mit einem besonderen Fokus auf die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten handelt. Das Zulassungsverfahren der Gemeinschaft sollte von dieser Flexibilität nicht beeinträchtigt werden. Die harmonisierte Bewertung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken erstreckt sich jedoch möglicherweise nicht auf alle möglichen Auswirkungen des Anbaus von GVOs in verschiedenen Regionen und lokalen Ökosystemen. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 AEUV sollte den Mitgliedstaaten daher die Möglichkeit eingeräumt werden, nach der rechtmäßigen Zulassung eines GVO auf dem Markt der EU, bindende Rechtsvorschriften für den Anbau von GVOs auf ihrem Hoheitsgebiet zu erlassen.“


Freie Fahrt für die Superknollen


„Unbeschadet des Artikels 23 oder des Artikels 26b dürfen die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen von GVO als Produkte oder in Produkten, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, nicht verbieten, einschränken oder behindern.“ Im Klartext: Freie Fahrt für GVOs - denn was nicht sofort und eindeutig als gesundheitsschädigend oder gar genverändert markiert ist, schlüpft durch die weitmaschig gehaltenen Gesetze und schafft irreversible Voraussetzungen, das genmutierte Turbogemüse in die Nahrungskette und somit auch auf unsere Teller zu bringen. Ganz offensichtlich bestehen hier gravierende wirtschaftliche Interessen wohlweislich ungenannter Dritter, denen es dabei ausschließlich um weltumgreifende Geschäftemacherei mit den Superknollen geht.


Monsanto und Co. in aller Munde


Keine Gentechnik im Essen
Keine Gentechnik im Essen
Bild: Bund Naturschutz in Bayern
Es ist wie auch zuletzt berichtet nachgewiesen, dass GVO - Saatgut in der Praxis schlecht wegkommt: Die Schädlingsresistenz ist nur von kurzer Dauer und erfordert reichlich Einsatz weiterer, natürlich ebenfalls gentechnisch veränderter Spritzmittel und Düngegaben, um einen einzigartigen Geldkreislauf zu schließen. Einmal GVO, immer GVO. Das war`s dann also mit Bio! - Auf lange Sicht gesehen profitieren in mehrfacher Hinsicht ausschließlich die Saatguthersteller. Agrarbetriebe werden durch gefinkelte Lizenzverträge geknebelt und sind verpflichtet, in Folge patentierte weil rechtlich lizensierte GVOs zu verwenden: Es ist ganz offensichtlich, dass natürliches Saatgut- -geht es nach den Konzernen - ganz gezielt vom Markt verdrängt werden soll, um in dem ohnehin sensiblen Nahrungsmittelbereich ein profitträchtiges, geradezu monopolartiges Machtgefüge zu etablieren und die Preise nach Lust und Laune diktieren zu können.


Vornehme Zurückhaltung bei der Haftung


„Die Mitgliedstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet und in Grenzgebieten benachbarter Mitgliedstaaten zu verhindern.“ Mit dieser banalen Formulierung ist es für die zuständigen Entscheidungsträger sichtlich getan. Den wirtschaftlichen Interessen einiger Weniger ist Tür und Tor geöffnet, die Rechung zahlen die Europäer, langfristige Gefahren werden von den Verantwortlichen wohlweislich verschwiegen.

Und jetzt stellt sich die Frage: Wo liegt angesichts dieser Fakten der Grund zur Freude, wo ist der Fortschritt? Genau genommen hat sich seit den 50ern nichts geändert. Wozu EU - Verhandlungen, wenn dem Risikofaktor gentechnisch veränderter Organismen nicht endlich Einhalt geboten wird? Kleinstaatlerei versus globaler Konzerninteressen - Bekommen wir unser Ziel, ein Europa mit gentechnikfreien Nahrungsmitteln auf die Reihe oder wohl doch nicht?
 


 




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