Samstag 18. Mai 2013, 20:23

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EU-Parlament muss zwölf Sitzungen abhalten

Das Europaparlament darf nicht durch trickreiche Terminplanung eine von zwölf vorgeschriebenen jährlichen Plenarsitzungen in Straßburg streichen. Der Europäische Gerichtshof erklärte am Donnerstag die Tagungskalender des Parlaments für 2012 und 2013 für nichtig.

Tagungskalender für nichtig erklärt
Tagungskalender für nichtig erklärt
Bild: APA

Die Bestimmung des EU-Vertrags, dass pro Jahr zwölf Plenarsitzungen in Straßburg stattfinden müssten, sei durch den Tagungskalender unterlaufen worden. Normalerweise gibt es in jedem Monat eine Plenarsitzung in Straßburg, wegen der Sommerpause im August sind es im Oktober stets zwei. Das Parlament hatte für 2012 und 2013 im Oktober eine der normalerweise viertägigen Plenarsitzungen in zwei direkt aufeinanderfolgende zweitägige Sitzungen aufgeteilt. Das von Frankreich angerufene EU-Gericht erklärte dies für unrechtmäßig: Eine "ordentliche Plenarsitzung" sei nur dann ordentlich, wenn sie auch so lang dauere wie andere ordentliche Plenarsitzungen.

Das Parlament hatte unter anderem argumentiert, der Verzicht auf eine Sitzung in Straßburg spare 2,5 Millionen Euro. Während des gesamten Jahres findet die normale Arbeit - einige Plenartagungen sowie sämtliche Ausschusssitzungen - in Brüssel statt.

Bundeskanzler Faymann wird im Jänner dem Europaparlament in Straßburg einen Besuch abstatten. Wie aus dem neuen Entwurf des Sitzungskalenders des EU-Parlaments hervorgeht, wird Faymann am 15. Jänner 2013 mit den Europaabgeordneten über die Zukunft der Europäischen Union diskutieren.


 




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