Donnerstag 20. Juni 2013, 03:51

Justiz

EU-Parlament fordert Mindestrechte für Opfer von Straftaten

Für Opfer von Straftaten sollen überall in der EU die gleichen Mindestrechte gelten. Auch eine Begutachtung ihrer besonderen Schutzbedürfnisse soll EU-weit eingeführt werden. Die durch das EU-Parlament angenommene Richtlinie sieht kostenfreie Opferhilfsdienste wie psychologische Betreuung vor. Opfer haben fortan das Recht, an Polizeivernehmungen und Gerichtsverfahren teilzunehmen in einer Sprache, die sie verstehen. In der EU werden jährlich ungefähr 75 Millionen Menschen Opfer eines Verbrechens.

EU-Parlament fordert Mindestrechte für Opfer von Straftaten
EU-Parlament fordert Mindestrechte für Opfer von Straftaten
Bild: Lutz Stallknecht/pixelio.de
Wenn Verbrechen im Ausland geschehen, können die kulturellen, sprachlichen und gesetzlichen Unterschiede ernsthafte Probleme darstellen. Der vereinbarte Text, mit 611 Ja-Stimmen gegen 9 Nein-Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen, zielt darauf ab, dass für alle Opfer die gleichen Rechte in Strafverfahren gelten, dass sie mit Respekt und Würde behandelt werden, vor wiederholten Straftaten geschützt werden und Zugang zu Opferhilfe und Entschädigung haben, unabhängig von der Art des Verbrechens - Überfall, Raub, tätlicher Angriff, Belästigung, Hassverbrechen, Terrorismus oder Menschenhandel - und vom Ort des Verbrechens in der EU.

"Die deutliche Botschaft der Richtlinie an die Opfer von Straftaten ist, dass deren Rechte nicht länger vernachlässigt werden. Das wird helfen, das Vertrauen in die Justiz zu stärken", sagte die Berichterstatterin des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Teresa Jiménez-Becerril (EVP, ES), in einer Debatte am Dienstag. Die Berichterstatterin im Ausschuss für die Rechte der Frau, Antonyia Parvanova (ALDE, BG), fügte hinzu: "Diese Rechtsvorschriften gehorchen einem einzigen Grundsatz: Den Interessen der Opfer zu dienen, und ihnen die nötige Unterstützung zu geben, die sie in einer Phase brauchen, die besonders schwierig für sie sein kann".

Individuelle Begutachtungen

Alle Opfer von Straftaten erhalten eine frühestmögliche individuelle Begutachtung ihrer besonderen Schutzbedürfnisse. Je nach den persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Rasse, Religion oder sexueller Ausrichtung, und nach Art und Umständen der Straftat kann jede Person ein besonderes Schutzbedürfnis haben, wie die Richtlinie hervorhebt, die auch vorschreibt, dass die Begutachtungen im Zuge des Strafverfahrens mehrmals aktualisiert werden müssen, um mögliche Veränderungen der Situation der Opfer zu berücksichtigen.

Hilfsdienste

Weiterhin wird die Richtlinie Mitgliedstaaten verpflichten, zu gewährleisten, dass Opfer und ihre Familienangehörigen Zugang zu kostenfreien und vertraulichen Opferhilfsdiensten bekommen (beispielsweise psychologische Betreuung), sobald das Opfer eine Schädigung erlitten hat, sowie während der Ermittlungen und danach, während des Prozesses und danach, und unabhängig vom Ort des Verbrechens. Spezialisierte Hilfsdienste sollten eingerichtet werden für Opfer mit besonderen Bedürfnissen, etwa Opfer geschlechtsbezogener Gewalt oder Kinder.

Klare Informationen und Übersetzung

Opfer von Straftaten müssen über ihre Rechte informiert werden, mündlich oder schriftlich, in einer Sprache, die sie verstehen. Damit sie aktiv an allen Gerichtsverhandlungen und notwendigen Zwischenanhörungen in ihrer eigenen Sprache teilnehmen können, müssen Verdolmetschung und Übersetzungsdienste zur Verfügung stehen.

Nächste Schritte

Nachdem der Rat die Richtlinie formal verabschiedet haben wird, und sie daraufhin in Kraft getreten ist, haben die Mitgliedstaaten bis zu drei Jahren Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Das Vereinigte Königreich und Irland haben beschlossen, die Richtlinie anzuwenden, Dänemark hingegen nicht, aufgrund seines vollständigen Opt-outs im Bereich Justiz und Inneres.

 


 




Kommentar hinzufügen