EU-Parlament fordert größere Anstrengungen zur Bewältigung der Jugendarbeitslosigkeit
Ein "Europäischer Investitionsplan" zur Schaffung von Arbeitsplätzen, die Umverteilung von EU-Strukturfonds auf Projekte, die junge Menschen einbeziehen, und die Einführung einer europäischen Beschäftigungsgarantie für Jugendliche werden von den Parlamentariern zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gefordert. Letztere soll verhindern, dass junge Menschen länger als vier Monate arbeitslos sind.

Bild: erasmushogeschool/flickr.com
Europäischer Investitionsplan zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
Mit ihrer per Handzeichen verabschiedeten Entschließung unterstützen die Abgeordneten die von der Kommission im Dezember vorgestellte Initiative 'Chancen für junge Menschen'. Allerdings äußern sie ernsthafte Zweifel, dass das Ausmaß der vorgeschlagenen Maßnahmen der Ernsthaftigkeit der momentanen Jugendarbeitslosigkeit gerecht wird.
Die Lage der jungen Menschen hängt den Abgeordneten zufolge stark von der allgemeinen Wirtschaftslage ab. Die Parlamentarier fordern deshalb die Mitgliedstaaten auf, einen Europäischen Investitionsplan zu entwerfen, der ein nachhaltiges, Arbeitsplätze schaffendes Wachstum zum Ziel hat.
Umverteilung von EU-Strukturfonds
Kommissionspräsident Barroso ließ am 30. Januar 2012 vor dem Europäischen Rat verlauten, dass aus EU-Strukturfonds stammende Gelder im Wert von €82 Milliarden (bei einem Gesamtwert von €347 Milliarden für den Zeitraum 2007-2013) noch bereit stünden und entsprechenden Initiativen zugeteilt werden müssten.
Die Parlamentarier bedauern, dass trotz einer nunmehr vier Jahre andauernden Krise diese €82 Milliarden bislang nicht ausgegeben worden sind. Sie drängen die Kommission vorzuschlagen, einen Großteil der Gelder vorrangig in Projekte für junge Menschen zu investieren.
Sie fordern die Kommission ferner auf, Überlegungen anzustellen, ob der von der EU getragene Kostenanteil bei gemeinsam mit nationalen Regierungen finanzierten Projekten in den Ländern mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit (Lettland, Litauen, Slowakei, Griechenland, Spanien, Portugal, Irland und Italien) nicht erhöht werden könne.
Beschäftigungsgarantie für Jugendliche
Die Parlamentarier hatten in einer 2010 angenommenen Entschließung angeregt, dass Kommission und Rat auf Grundlage bereits laufender Programme eine "Europäische Beschäftigungsgarantie für Jugendliche" entwerfen sollten. In Österreich beispielsweise steht jedem länger als vier Monate arbeitslosen jungen Menschen das Recht auf einen Arbeitsplatz, eine Ausbildungsstelle, Weiterbildungsmaßnahmen oder eine Kombination von Arbeitsplatz und Ausbildung zu.
Die Abgeordneten appellieren ferner an die Kommission und den Rat, eine "Europäische Charta für die Qualität von Praktika" zu entwerfen, die den pädagogischen Wert von Praktika sicherstellen und Ausbeutung verhindern soll.
Die Parlamentarier begrüßen den von der Kommission geäußerten Plan, bis Ende 2012 dem Rat einen Vorschlag bezüglich der zur Durchsetzung der Jugendbeschäftigungsgarantie und der "Europäischen Charta für die Qualität von Praktika" erforderlichen Mittel vorzulegen. Sie appellieren eindringlich an die Mitgliedstaaten, den Vorschlägen bis Ende 2012 zuzustimmen.
Aktionsteams
Die Kommission hat eine Reihe von Aktionsteams in den acht am stärksten von Jugendarbeitslosigkeit betroffenen Ländern aufgestellt, um Pläne zur Bekämpfung dieses Problems zu entwickeln.
In einer zusammen mit der Entschließung gestellten und während des Plenums diskutierten mündlichen Anfrage fordern die Parlamentarier die Kommission auf, das Parlament regelmäßig über Arbeitsprogramm und Fortschritte der Aktionsteams zu informieren.


















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