EU-Ombudsmann erhielt im letzten Jahr 14 Prozent weniger Beschwerden
Der Europäische Bürgerbeauftragte hat im vergangenen Jahr insgesamt 2667 Beschwerden erhalten, um 409 weniger als im Jahr zuvor. Dies erklärte Nikiforos Diamandouros, der dieses Amt seit acht Jahren bekleidet, bei der Präsentation des Jahresberichts 2010 im Rahmen einer Pressekonferenz im Europäischen Parlament in Brüssel.

Bild: EU-Infothek
Der EU-Ombudsmann führt diesen aus seiner Sicht „erfreulichen Rückgang“ der Zahl der Beschwerden, die nicht in sein Mandat fallen, darauf zurück, dass über 19.000 Personen den interaktiven Leitfaden auf seiner Website nutzten, um Rat über die in ihrer Angelegenheit am besten geeignete Abhilfe einzuholen und folglich mehr Personen sofort den richtigen Ansprechpartner ausfindig machen konnten.
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedsstaat können sich beim EU-Ombudsmann beschweren.
In über 70% der im vergangenen Jahr bearbeiteten Fälle konnte der Bürgerbeauftragte dem Beschwerdeführer helfen, indem er eine Untersuchung einleitete, die Angelegenheit an eine zuständige Stelle weiterleitete oder geeignete Kontaktstellen nannte. In 50% der Fälle, in denen es um Weiterverweisung und Beratung ging, wurden die Beschwerdeführer an ein Mitglied des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten, d. h. an einen nationalen oder regionalen Bürgerbeauftragten in einem Mitgliedsstaat, oder an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments verwiesen.
Die Anzahl der eingeleiteten (335) und abgeschlossenen (326) Untersuchungen blieb 2010 im Vergleich zum Vorjahr stabil. Gleiches gilt für die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zum Abschluss eines Verfahrens, die im Jahr 2008 noch bei rund 13 Monaten lag und in den letzten beiden Jahren auf rund neun Monate zurückgegangen ist.
Über 50% positiv abgeschlossen
In über der Hälfte der abgeschlossenen Fälle (179) hat die betreffende EU-Einrichtung einer einvernehmlichen Lösung zugestimmt oder die Angelegenheit beigelegt. Weitere sieben Fälle wurden damit abgeschlossen, dass die jeweilige Institution einen Empfehlungsentwurf des Ombudsmanns akzeptierte. In 55 Fällen wurde hingegen kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt.
In den meisten abgeschlossenen Untersuchungen ging es 2010 um mangelnde Transparenz in den EU-Behörden (33%). Dazu gehört die Verweigerung von Informationen oder Dokumenten. Andere Fälle betrafen Probleme bei der Ausführung von Verträgen mit der EU, z.B. verspätete Zahlungen für EU-Projekte, oder Ausschreibungen, mangelnde Fairness, Machtmissbrauch oder Diskriminierung. 78% der Beschwerden stammten von Privatpersonen, der Rest von Unternehmen und Organisationen. Letztere waren jedoch insofern „treffsicherer“, als dass ihre Beschwerden öfter zulässig waren und zu Untersuchungen geführt haben.
Österreich liegt im Mittelfeld
Die meisten Beschwerden betrafen wie schon in den Vorjahren die Europäische Kommission (65%), gefolgt vom Europäischen Amt für Personalauswahl EPSO (10%), dem Europäischen Parlament (7%) und dem Rat (2%). Alle EU-Agenturen zusammen machten 10% der eröffneten Untersuchungen aus. Diamandouros erklärte den hohen Anteil der Kommission in dieser Statistik damit, dass diese „das wichtigste Organ der Union ist, dessen Entscheidungen sich unmittelbar auf die Bürger auswirken“. Des Weiteren legte der Ombudsmann im Jahr 2010 dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht zur mangelnden Bereitschaft der Europäischen Kommission vor, in einem Beschwerdefall ernsthaft und nach Treu und Glauben mit dem Bürgerbeauftragten zusammenzuarbeiten.
Die überwiegende Zahl der Beschwerden stammte auch in diesem Berichtsjahr wieder aus Deutschland (375 Beschwerden) und Spanien (349). Das ist nicht verwunderlich, ist doch Deutschland das mit Abstand bevölkerungsreichste Mitgliedsland der Europäischen Union. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl sind jedoch die Luxemburger die beschwerdefreudigsten Europäer, gefolgt von den Zyprioten, den Belgiern, den Maltesern und den Slowenen. Mit 48 Beschwerden liegt Österreich, dessen Bürgerinnen und Bürger ja nicht gerade zu den größten EU-Fans zu rechnen sind, im unteren Mittelfeld dieser Statistik - noch vor Deutschland.
Neuer EU-Vertrag, neues Mandat, neue Strategie Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erstreckt sich die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten nunmehr auch auf den EU-Ministerrat. Auch Beschwerden im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik der EU sind durch den Wegfall der „Säulenstruktur“ der Europäischen Union nunmehr Teil des Mandats des EU-Ombudsmanns. Diese Neuerungen lassen Diamandouros für die Zukunft Änderungen in der Art von Beschwerden erwarten.
Der Bürgerbeauftragte betonte, dass er in seiner neuen Amtszeit bis 2014 „proaktiv“ daran arbeiten werde, „die EU-Institutionen zu ermutigen und dabei zu unterstützen, eine Dienstleistungskultur für die Bürger zu schaffen und zu erhalten, die die Wahrscheinlichkeit von Verwaltungsmissständen verringert“. Der EU-Ombudsmann will im Rahmen der Strategie für sein neues Mandat „als treibende Kraft bei den Bemühungen anerkannt werden, den Bürger in den Mittelpunkt der Verwaltungskultur der Union zu rücken“.
Zwei Fallbeispiele 2010
- Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA in London akzeptierte zwei Empfehlungen des Ombudsmannes, Berichte über mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments zur Behandlung von schwerer Akne und klinische Berichte und Testprotokolle für zwei Schlankheitsmittel freizugeben. Nach diesen Fällen verabschiedete die EMA neue Transparenz-Regeln, die einen breiteren Zugang zu ihren Dokumenten ermöglichen sollen. Einer der Beschwerdeführer war ein irischer Bürger, dessen Sohn nach Einnahme des Anti-Akne-Medikaments Selbstmord begangen hatte.
- Der Ombudsmann hat der EU-Kommission geholfen, einen Zahlungsstreit mit einem deutschen Kulturverein zu lösen. Die Kommission weigerte sich zunächst, eine offene Rechnung über 6000 Euro für eine Ausstellung über 28 europäische Regionen zu zahlen, mit der Begründung, sie sei nicht ordnungsgemäß über Budgetänderungen informiert worden. Die Kommission akzeptierte schließlich den Vorschlag des Ombudsmannes für eine einvernehmliche Lösung und stimmte der Zahlung von 6000 Euro plus mehr als 1500 Euro an Zinsen zu.
Ausführliche Informationen zur Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten und weitere Beispiele von untersuchten Fällen sind hier zu finden: » Lesen Sie mehr...


















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