EU-Ombudsmann: Empfehlungsentwurf für unabhängige externe Prüfung der Europäischen Schulen
Elternverbände, die Europäische Kommission und die Lenkungsgremien der Europäischen Schulen (der „ES“) diskutieren seit Langem über die hohen Wiederholungsquoten an den Europäischen Schulen in Brüssel, und hier insbesondere in den französischsprachigen Sektionen sowie im Unterricht in Mathematik und Naturwissenschaften.

Bild: S. Hofschlaeger /pixelio.de
In ihrer Antwort auf die Untersuchung des Bürgerbeauftragten verwies die Kommission zunächst auf die 2009 eingeleitete Reform der ES, durch die unter anderem eine Reihe von Mechanismen zur Kontrolle der Qualität der pädagogischen Arbeit der ES eingeführt worden waren. Der Bürgerbeauftragte befand, dass diese Kontrollmechanismen interner und nicht externer Natur seien und folglich nicht in angemessener Weise der Forderung des Beschwerdeführers entsprächen, eine unabhängige externe Prüfung zu veranlassen. Er legte daher einen Empfehlungsentwurf vor, in dem er die Kommission aufforderte, dieser Forderung in geeigneter Weise nachzukommen.
Lösungen für das Problem der hohen Schulversagerquoten in den ES finden
Daraufhin setzte die Kommission den Bürgerbeauftragten über ihren Vorschlag in Kenntnis, dass die ES an einer von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführten Studie teilnehmen sollten, in der untersucht wird, über welches Wissen Schüler gegen Ende der Pflichtschulzeit verfügen. Dies würde nach Dafürhalten der Kommission ermöglichen, Lösungen für das Problem der hohen Schulversagerquoten in den ES zu finden.
Der Bürgerbeauftragte stimmte der oben dargelegten Position der Kommission nicht zu. Er wies darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission offenbar auf einen Vorschlag des Europäischen Parlaments zurückgehe, wonach sich die ES an denjenigen Bildungssystemen orientieren sollten, die in der oben erwähnten OECD-Studie als die weltweit besten ermittelt wurden. Er vertrat außerdem die Auffassung, dass eine Teilnahme an dieser Studie die Forderung des Beschwerdeführers nach einer unabhängigen externen Prüfung der ES nicht in angemessener Weise erfülle. Er stellte abschließend fest, dass ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorliege, und schloss den Fall ab, indem er eine kritische Anmerkung an die Kommission richtete.


















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