EU: Mehr Rechtssicherheit für Immobilienbesitzer an der spanischen Küste
Die Justizkommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Viviane Reding begrüßt die von Spanien angekündigte Verbesserung der Rechtssicherheit für Immobilienbesitzer an der spanischen Küste, die durch das Küstengesetz in ihren Rechten beeinträchtigt werden.

Bild: flickr.com
Ley de Costas
Die Europäische Kommission hat das Thema bereits mehrfach mit den spanischen Behörden erörtert, nachdem sich zahlreiche spanische Staatsbürger, aber auch andere EU-Bürger beschwert hatten. Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hat eine Anhörung zu dem Thema veranstaltet und die spanischen Behörden nachdrücklich aufgefordert, das Ley de Costas zu überarbeiten.
Spanien hat nun eine Gesetzesreform vorgeschlagen, die einen wirksamen Schutz der Umwelt in Küstengebieten gewährleisten, mehr Rechtssicherheit für Immobilienbesitzer schaffen und unter anderem die Tourismus- und Freizeitindustrie fördern soll.
„Die spanische Regierung tut Recht daran, die spanische Küste zu schützen. Ich begrüße die Art und Weise, wie sie sich jetzt darum bemüht, die Rechtssicherheit für Bürger, die eine Immobilie an der spanischen Küste besitzen oder erwerben wollen, zu verbessern und ordnungsgemäße Verfahren zu gewährleisten“, sagte Viviane Reding. „Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen online verfügbar sein, und ich fordere alle, die Interesse an dem Thema haben – die eine Immobilie in Spanien besitzen oder erwerben wollen – auf, sich den Gesetzentwurf genau anzuschauen, um zu verstehen, welche Änderungen diese Reform bewirken wird und sich gegebenenfalls dazu zu äußern. Mit dem spanischen Reformgesetz soll die Rechtssicherheit für europäische Bürger und Unternehmen erhöht und ihr Vertrauen gestärkt werden, wenn sie in einem unbekannten rechtlichen Umfeld investieren. Das sind gute Neuigkeiten für die Bürger und für die spanische Wirtschaft.“
Verlängerung des Zeitraums für die bereits erteilte Konzessionen
Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung des Zeitraums für die bereits erteilten Konzessionen für die Nutzung von Immobilien im Schutzgebiet (das im öffentlichen Eigentum steht) von 30 Jahren auf 75 Jahre vor. Ferner sieht er die Möglichkeit vor, die Rechte an der Immobilie – nach vorheriger Genehmigung - zu verkaufen und gewisse Renovierungen an in der Schutzzone gelegenen Gebäuden vorzunehmen. Allerdings dürfen weder die Größe noch die Höhe oder die Nutzfläche der Immobilie verändert werden. Darüber hinaus ist die Eintragung der endgültigen und der vorläufigen Begrenzungslinie in das Grundbuch vorgesehen, damit potenzielle Käufer wissen, ob sich die Immobilie im Schutzgebiet befindet, und sich über die genaue Lage und das Ausmaß dieses Gebiets informieren können. Die Begrenzungslinien werden auch auf der Website des spanischen Umweltministeriums veröffentlicht werden.
Von dem spanischen Küstengesetz sind sowohl spanische Staatsbürger als auch andere EU-Bürger, die Immobilien an der spanischen Küste besitzen, betroffen.


















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