Mittwoch 19. Juni 2013, 23:31

Telekommunikation & Verkehr

EU-Kommission: Wie kann Opfern von Verkehrsunfällen im EU-Ausland geholfen werden?

Schadensersatz für Opfer von Verkehrsunfällen im EU-Ausland: Mit ihrer Konsultation will die Europäische Kommission Vorschläge einholen, wie Opfern von grenzüberschreitendem Verkehrsunfällen geholfen werden kann.

Wie kann Opfern von Verkehrsunfällen im EU-Ausland geholfen werden?
Wie kann Opfern von Verkehrsunfällen im EU-Ausland geholfen werden?
Bild: freeskier/flickr.com
Dabei geht es um Fragen nach Schadenersatzforderungen, wenn man im Ausland Opfer eines Unfalls wurde, wo man seine Ansprüche geltend machen kann und wie lange man Zeit hat, um auf Schadenersatz zu klagen.

Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding: „Jährlich ereignen sich in der EU etwa eine Million Straßenverkehrsunfälle, von denen einige unweigerlich Reisende aus anderen EU-Ländern betreffen. Ein Verkehrsunfall ist für jeden mit einer erheblichen Stressbelastung verbunden, aber es kann noch schlimmer kommen, wenn Opfern aufgrund komplizierter Vorschriften die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen verwehrt bleibt. Die Europäische Kommission möchte sich eingehender mit dieser Frage auseinandersetzen, um wirksame Lösungen anbieten zu können und sicherzustellen, dass alle Opfer angemessenen Zugang zur Justiz haben. Europäische Bürger sollten ihre Urlaubsreise in ein anderes EU-Land unbeschwert antreten können.“

Unterschiedliche einzelstaatliche Vorschriften

Etwa 130 Millionen Europäer wollen dieses Jahr in einem anderen Land der Europäischen Union Urlaub machen. Rund drei Viertel von ihnen werden mindestens einmal mit dem Auto oder dem Motorrad verreisen. Dabei kann es nicht ausbleiben, dass einige Urlauber unterwegs oder während ihres Urlaubsaufenthalts in Straßenverkehrsunfälle verwickelt werden. Derzeit führen unterschiedliche einzelstaatliche Vorschriften zu einer verwirrenden Situation für Unfallopfer, die unter Umständen die bisweilen knappen Fristen verstreichen lassen und letztlich überhaupt keinen Schadenersatz erhalten. Im Rahmen der Konsultation will die Kommission ein besseres Verständnis von der Dimension des Problems erhalten, um dann mögliche Lösungen zu prüfen. Die Konsultation läuft noch bis zum 19. November 2012.

Öffentliche Konsultation: Verjährungsfristen bei Schadenersatzansprüchen von Opfern von Straßenverkehrsunfällen in der EU mit grenzüberschreitendem Bezug.

 


 




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