Mittwoch 22. Mai 2013, 06:52

Justiz

EU-Kommission: Vertragsverletzungen im September, Stellungnahmen und Verweise

Im September hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die zahlreiche Politikfelder betreffen, soll eine vollständige Anwendung des EU-Rechts zugunsten der europäischen Bürger und Unternehmen gewährleistet werden.

EU-Kommission: Vertragsverletzungen im September, Stellungnahmen und Verweise
EU-Kommission: Vertragsverletzungen im September, Stellungnahmen und Verweise
Bild: EC
Die Kommission hat 361 Beschlüsse gefasst, darunter 27 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 12 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union. Hier nur einige Beispiele.

Die Europäische Kommission wird Zypern und die Niederlande vor den Gerichtshof der Europäischen Union bringen, weil diese Mitgliedstaaten bislang keine Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Mediationsrichtlinie notifiziert haben, die zur Beilegung von grenzübergreifenden Rechtsstreitigkeiten beitragen soll. Die Mediationsrichtlinie kommt zur Anwendung, wenn zwei in eine grenzüberschreitende Streitigkeit verwickelte Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht lief am 21. Mai 2011 ab.

Die Kommission schlägt ein Zwangsgeld zu einem Tagessatz von 6.758,40 EUR für Zypern und von 70.553,60 EUR für die Niederlande vor. Der Betrag würde ab dem Datum fällig, an dem der Gerichtshof die Rechtsauffassung der Kommission bestätigt, bis die betreffenden Mitgliedstaaten die Kommission von der vollständigen Umsetzung der Richtlinie in ihr innerstaatliches Recht unterrichten.

Öffentliches Auftragswesen

Die Kommission beantragt beim Gerichtshof Verhängung eines Zwangsgelds gegen Polen, die Niederlande, Luxemburg und Slowenien wegen Nichtumsetzung der EU-Vorschriften für Beschaffungen im Verteidigungsbereich
Die Europäische Kommission hat beschlossen, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Polen, die Niederlande, Luxemburg und Slowenien zu erheben, weil diese die Richtlinie für die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial (und von damit verbundenen Bau- und Dienstleistungen) im Bereich der Sicherheit nicht vollständig umgesetzt haben. Die Richtlinie wurde im August 2009 verabschiedet und war bis zum 20. August 2011 von allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen. Die Kommission hat außerdem beschlossen, beim Gerichtshof die Verhängung eines täglichen Zwangsgelds gegen die vier Mitgliedstaaten zu beantragen, das so lange zu zahlen wäre, bis die Richtlinie vollständig umgesetzt ist.

Die Kommission schlägt vor, die Höhe des Zwangsgelds auf einen Tagessatz von 70.561,92 EUR für Polen, 57.324,80 EUR für die Niederlande, 8.320,00 EUR für Luxemburg und 7.038,72 EUR für Slowenien festzusetzen. Zu entrichten wäre das Zwangsgeld ab dem Tag, an dem das entsprechende Urteil des Gerichtshofs ergeht, bis zu dem Tag, an dem der jeweilige Mitgliedstaat der Kommission mitteilt, dass er die in Frage stehenden Vorschriften vollständig in nationales Recht umgesetzt hat.

Umwelt

Die Kommission verklagt Griechenland vor dem Gerichtshof wegen Abfalldeponie und gefährdeten Schildkröten
Die Europäische Kommission verklagt Griechenland vor dem Gerichtshof wegen einer Abfalldeponie in einem Schutzgebiet auf der Insel Zakynthos. Die Deponie wird unter Verstoß gegen das EU-Abfallrecht betrieben und bildet eine ernste Gefahr für die menschliche Gesundheit, die Umwelt und insbesondere für nistende Schildkröten. Griechenland muss die Deponie entweder schließen oder sie mit dem Abfallrecht der EU in Einklang bringen. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik verklagt die Kommission Griechenland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Umwelt
Kommission verklagt Schweden vor dem Gerichtshof wegen Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften für Elektroschrott
Die Europäische Kommission verklagt Schweden vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, da es die EU-Rechtsvorschriften für Elektroschrott nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Die Kommission hat Bedenken wegen Mängeln bei der Umsetzung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in schwedisches Recht. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik bringt die Kommission den Fall daher vor den Gerichtshof der Europäischen Union.

Die komplette Liste aller Vertragsverletzungen im Internet.

 


 




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