Samstag 18. Mai 2013, 22:03

Europapolitik

EU-Kommission: Verfahren gegen Ungarn wird fortgesetzt

Die EU-Kommission setzt zwei Verstossverfahren gegen Ungarn wegen Bedenken zur Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörde und zur Justiz fort.

 Es gibt noch ernsthafte Fragen an Ungarn
Es gibt noch ernsthafte Fragen an Ungarn
Bild: european-circle.de
Nach der Antwort Ungarns auf drei Aufforderungsschreiben vom 17. Januar bescheinigt die Kommission Ungarn Fortschritte bei der Änderung der Rechtsvorschriften, die sich auf die Unabhängigkeit der Zentralbank auswirken. Deswegen hat die Kommission beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Zentralbankvorschriften auszusetzen.

Es gibt noch ernsthafte Fragen

„Ungarn hat auf einige der rechtlichen Bedenken der EU-Kommission geantwortet, aber es gibt noch ernsthafte Fragen in Hinblick auf mögliche Verletzungen von EU-Recht bezüglich der vorgezogenen, verpflichtenden Pensionierung von 274 Richtern und Staatsanwälten in Ungarn und bezüglich der Unabhängigkeit der ungarischen Datenschutzbehörde“, sagte Justizkommissarin Viviane Reding.
Es sei wichtig, dass Ungarn rasch im zweiten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens reagiere, betonte Reding. Es seien „wirkliche Änderungen in der Gesetzgebung“ nötig, um die rechtlichen Bedenken der Kommission zu zerstreuen.

EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn begrüßte, dass Ungarn bereit sei, das Notenbank-Gesetz zu ändern. "Wir brauchen aber klare Verpflichtungen und Beweise, die sich zum Beispiel im Gesetz selbst zeigen. Auf Grundlage der Antwort auf unseren Brief, wird die EU-Kommission entscheiden, ob wir das Vertragsverletzungsverfahren fortsetzen oder nicht."
Wegen der Dringlichkeit und der Tatsache, dass die Gesetze bereits in Kraft seien, habe die Kommission die Antwortfrist für Ungarn von üblicherweise zwei Monaten auf ein Monat verkürzt, erklärte die EU-Behörde.

Venedig-Kommission

Brüssel kooperiert zudem mit dem Europarat in Straßburg. Die Venedig-Kommission, ein Gremium des Europarats, wird Mitte März eine Stellungnahme zu den wichtigsten Gesetzen abgeben, die Ungarn im Rahmen der neuen Verfassung verabschiedet hat. Über das Problem der Unabhängigkeit der Justiz hinaus wird sich die Venedig-Kommission zu weiteren, außerhalb des Geltungsbereichs von EU-Rechtsvorschriften liegenden Themen wie dem Mediengesetz oder den Beziehungen zwischen Kirche und Staat äußern.


 




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