Dienstag 21. Mai 2013, 18:13

Binnenmarkt & Wettbewerb

EU-Kommission: Schutz von Unternehmen vor betrügerischen Vermarktungspraktiken

Die Europäische Kommission hat heute eine Reihe von Maßnahmen gegen betrügerische Vermarktungspraktiken, die beispielsweise von Adressbuchfirmen angewendet werden, veröffentlicht. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Unternehmen, Freiberufler und NRO in ganz Europa vor unseriösen Gewerbetreibenden und irreführenden Vermarktungspraktiken zu schützen – wie dem Zusenden von Formularen zwecks scheinbar unentgeltlicher Aktualisierung von Unternehmensdaten in Verzeichnissen, woraufhin den betroffenen Unternehmen jährliche Gebühren in Rechnung gestellt werden.

EU-Kommission: Schutz von Unternehmen vor betrügerischen Vermarktungspraktiken
EU-Kommission: Schutz von Unternehmen vor betrügerischen Vermarktungspraktiken
Bild: Klicker/pixelio.de
Kleine Unternehmen sind besonders anfällig für Betrüger, die häufig in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig sind. Dieser Umstand erschwert die Durchsetzung der Vorschriften. Die Kommission hat daher angekündigt, dass sie die bestehenden Rechtsvorschriften verstärken wird, um Praktiken wie die Verschleierung der kommerziellen Absicht einer Mitteilung ausdrücklich zu verbieten und gleichzeitig die Durchsetzung der Vorschriften in grenzüberschreitenden Fällen zu intensivieren.

Stabile europaweite Regelung

„Nur eine stabile europaweite Regelung wird es uns ermöglichen, entschieden gegen Betrügereien vorzugehen, die auf Unternehmen abzielen, und dafür zu sorgen, dass die Täter sich nicht hinter Staatsgrenzen verschanzen können. Aus diesem Grund stellen wir heute diesen umfassenden Plan vor“, erklärte Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Reding. „Wir müssen betrügerischen Adressbuchfirmen, gefälschten Rechnungen und ähnlichen Betrügereien Einhalt gebieten. Kleine Unternehmen sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft; sie können es sich wirklich nicht leisten, Geld an Betrüger zu verlieren. Wir sind entschlossen, den Geschäftsverkehr in Europa sicherer zu machen.“

Täglich fallen in der EU ansässige Unternehmen, Freiberufler und zivilgesellschaftliche Organisationen betrügerischen Vermarktungspraktiken zum Opfer. Diese reichen von falschen oder irreführenden Informationen über angebotene Dienstleistungen bis hin zur Zusendung von als Rechnung getarnten Angeboten oder von irreführenden Formularen, verbunden mit der Aufforderung zur Aktualisierung von Unternehmensverzeichnissen. Die Zahlen offenbaren einen neuen Trend, der sich auf Unternehmen weltweit auswirken kann. Mit der Ausbreitung von Massenvermarktungstechniken können die bekanntesten betrügerischen Adressbuchfirmen nachweislich bis zu 6 Millionen Formulare pro Jahr verschicken. Der aus betrügerischen Adressbuchpraktiken resultierende finanzielle Schaden wird für jedes einzelne Unternehmen auf 1000 bis 5000 EUR pro Jahr geschätzt. Die 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa machen 99 % der Unternehmen in der EU aus und haben zwischen 2002 und 2010 85 % aller neuen Arbeitsplätze in der EU geschaffen. Sie sind Triebfedern für wirtschaftliches Wachstum, und als solche sollten ihre Rechte geschützt werden.

Verbesserung des Schutzes von Unternehmen

Die Kommission hat heute eine Strategie veröffentlicht, die einen Katalog von Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Unternehmen umfasst:

1. Überarbeitung und damit Verstärkung der Vorschriften über das Verbot bestimmter Praktiken

Um die Rechtssicherheit zu erhöhen und sicherzustellen, dass es keine Gesetzeslücken gibt, werden eindeutig irreführende Praktiken wie beispielsweise die Praktiken von Adressbuchfirmen ausdrücklich verboten. Damit wissen Gewerbetreibende sofort, dass solche Praktiken unter die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung fallen und somit rechtswidrig sind.

Um sicherzustellen, dass sich jeder an die Regeln hält, sieht die Kommission verschärfte Sanktionen für Verstöße vor. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass ihre Gesetze wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen vorsehen.

2. Verstärkte Durchsetzung der Vorschriften gegen irreführende Vermarktungspraktiken in grenzüberschreitenden Fällen:

Jeder Mitgliedstaat hat eine Durchsetzungsbehörde zu benennen, die mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist, um sicherzustellen, dass die Vorschriften auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen befolgt werden. Dies ist derzeit nicht in allen EU-Ländern der Fall.

Die Kommission wird ein Verfahren der Zusammenarbeit zwischen Durchsetzungsbehörden einführen. Dank dieses Netzes von Durchsetzungsbehörden werden die zuständigen Stellen wie Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzbehörden Informationen austauschen, voneinander grenzüberschreitende Unterstützung anfordern und irreführende Praktiken mit Auswirkungen auf Unternehmen unterbinden können.

Zur Überarbeitung der derzeitigen Vorschriften plant die Kommission, nach einer gründlichen Folgenabschätzung im Lauf des Jahres 2013 einen Vorschlag vorzulegen.

Den Maßnahmen der Kommission liegen eine Erhebung des Europäischen Parlaments und eine öffentliche Konsultation zugrunde, in denen Unternehmen aller Größen und aller Branchen nachdrücklich einen verstärkten Schutz auf EU-Ebene vor irreführenden, speziell auf Unternehmen abzielenden Vermarktungspraktiken gefordert haben. 84 % der Befragten unterstützten EU-weite Rechtsvorschriften gegen die schädlichsten Geschäftspraktiken für Unternehmen.


 




Kommentar hinzufügen