EU-Kommission leitet Prüfverfahren gegen Gazprom ein
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob der russische Erdgasproduzent und -lieferant Gazprom möglicherweise den Wettbewerb auf den mittel- und osteuropäischen Gasmärkten behindert und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt.

Bild: gazprom.com
Die Kommission hat Bedenken, dass Gazprom seine marktbeherrschende Stellung auf den vorgelagerten Gasversorgungsmärkten in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten möglicherweise unter Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union missbraucht.
Drei mutmaßliche wettbewerbswidrige Verhaltensweisen
Die Kommission untersucht drei mutmaßliche wettbewerbswidrige Verhaltensweisen in Mittel- und Osteuropa. Erstens hat Gazprom möglicherweise die Gasmärkte abgeschottet, indem es den freien Fluss von Gas zwischen einzelnen Mitgliedstaaten behindert hat. Zweitens könnte Gazprom die Diversifizierung der Versorgung mit Gas verhindert haben. Schließlich hat Gazprom gegenüber seinen Kunden möglicherweise eine unlautere Preispolitik betrieben, indem es die Gaspreise an die Ölpreise gebunden hat.
Ein derartiges Verhalten kann eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt darstellen und zu höheren Preisen und einer Verschlechterung der Versorgungssicherheit führen. Dies würde letztlich den EU-Verbrauchern schaden.


















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