EU-Kommission lässt kein Anti-Atom-Volksbegehren zu
Die EU-Bürgerinitiative für einen europaweiten Atomausstieg soll noch vor dem Start gescheitert sein, die EU-Kommission habe die Registrierung verweigert.

Bild: Björn Kietzmann/flickr.com
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 211/2011 dürfe eine EU-Bürgerinitiative "nicht offenkundig außerhalb des Rahmens (liegen), in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen", berichtet das Blatt weiter. Das sei die Hürde, an der die Anti-Atom-Initiative gescheitert sei. "Wir müssen damit rechnen, dass es abgelehnt wird", meinte "Global 2000"-Sprecherin Lydia Matzka-Saboi der Zeitung zufolge am Mittwoch in Unkenntnis des noch nicht eingelangten Schreibens aus Brüssel. Man werde aber "je nachdem, wie die Begründung ausschaut, rechtliche Schritte einleiten". Während die EU-Kommission mittlerweile schon sechs - später eingereichte - Bürgerinitiativen offiziell registriert habe, würden die Atomgegner noch immer auf den Brief aus Brüssel warten, was Global 2000 als schlechtes Zeichen wertete, so das Neue Volksblatt weiter.
Volksbegehren „Meine Stimme gegen Atomkraft“
Die Initiative zum Atomausstieg war am 1. April bei der EU-Kommission zur Prüfung eingereicht worden. Erhält sie Grünes Licht, kann sie ab 1. Juni unter http://www.my-voice.eu/ unterzeichnet werden. An dem Begehren beteiligen sich neben den Österreichern, Umweltschützer aus elf weiteren EU-Staaten. Neben einer sofortigen Stilllegung jener 62 Atomreaktoren, die Global 2000 als "Hochrisikoreaktoren" klassifiziert und einem vollständigen europäischen Ausstieg aus der Atomkraft bis 2015, finden sich auch Energiesparmaßnahmen unter den Forderungen des angestrebten Volksbegehrens "Meine Stimme gegen Atomkraft". So soll etwa der gesamte Energieverbrauch Europas bis 2020 um 20 Prozent gesenkt und besonders "stromfressende" Elektrogeräte verboten werden.
Die sogenannte Europäische Bürgerinitiative (ECI), die in ihrer Form und Zielsetzung den österreichischen Volksbegehren ähnelt, gibt es seit 1. April diesen Jahres. Sie muss von einem "Bürgerausschuss" aus mindestens sieben EU-Bürgern aus mindestens sieben EU-Ländern eingebracht werden; eine Organisation oder Partei darf die Initiative nicht leiten. Inhaltlich dürfen nur Anliegen eingebracht werden, die in den EU-Kompetenzbereich fallen. Die Zulässigkeit der Initiative wird daher im Regelfall im Vorfeld geprüft. Werden in mindestens sieben EU-Ländern mindestens eine Million Unterschriften gesammelt, befasst sich die EU-Kommission mit der Initiative. Die Organisatoren können sie zudem vor dem EU-Parlament in einer öffentlichen Anhörung vorstellen.


















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