EU-Kommission fordert GAP-Gelder in Höhe von 215 Mio. EUR zurück
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens EU-Agrargelder in Höhe von insgesamt 215 Mio. EUR zurückgefordert, die von den Mitgliedstaaten vorschriftswidrig verwendet worden waren.

Bild: EC
Wichtigste finanzielle Berichtigungen
Nach dem jüngsten Beschluss werden von folgenden Mitgliedstaaten Gelder wieder eingezogen: Deutschland, Irland, Griechenland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden und dem Vereinigten Königreich. Die wichtigsten Einzelberichtigungen sind:
• 89,4 Mio. EUR (finanzielle Auswirkung: 88,9 Mio. EUR) werden von Portugal wegen Mängeln beim LPIS-GIS und verspäteter Vor-Ort-Kontrollen zurückgefordert;
• 34,5 Mio. EUR (finanzielle Auswirkung: 32,2 Mio. EUR) werden vom Vereinigten Königreich wegen Mängeln beim LPIS-GIS sowie Unzulänglichkeiten bei den Vor-Ort-Kontrollen zurückgefordert;
• 28,0 Mio. EUR (finanzielle Auswirkung: 27,9 Mio. EUR) werden von Italien wegen Mängeln bei der Berechnung der Zahlungsansprüche und Unzulänglichkeiten bei der Einbeziehung des Olivenölsektors in die Betriebsprämienregelung zurückgefordert;
• 20,4 Mio. EUR werden von Schweden wegen Mängeln beim LPIS-GIS in Bezug auf das Haushaltsjahr 2009 bei den Flächenbeihilfen, einschließlich flächenbezogener Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, zurückgefordert.
Nach dem EuGH-Urteil vom Vorjahr (C-24/11P) gegen einen vorangegangenen Kommissionsbeschluss zur Wiedereinziehung von Olivenölbeihilfen werden Spanien 110,7 Mio. EUR zurückerstattet.
Prüfung der Anträge von Landwirten auf Direktzahlungen
Die Mitgliedstaaten sind – hauptsächlich über ihre Zahlstellen – für die Verwaltung eines Großteils der GAP-Zahlungen zuständig. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten Kontrollen, etwa durch Prüfung der Anträge von Landwirten auf Direktzahlungen, vornehmen. Die Kommission führt jährlich mehr als 100 Prüfbesuche durch, um sicherzustellen, dass die Kontrollen der Mitgliedstaaten und deren Abhilfemaßnahmen für Mängel ausreichend sind. Dabei kann die Kommission nachträglich Gelder zurückfordern, wenn ihre Prüfungen ergeben, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht ausreichen, um eine ordnungs-gemäße Verwendung der EU-Mittel zu gewährleisten.
Einzelheiten zur Funktionsweise des jährlichen Rechnungsabschlussverfahrens finden sich im Factsheet „Umsichtige Verwaltung des Agrarhaushalts”.


















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