EU-Kommission: Aktualisierung der Regeln für Funkanlagen
Die Europäische Kommission hat heute vorgeschlagen, die Richtlinie über Funkanlagen zu aktualisieren. Mit ihrem Vorschlag möchte sie sicherstellen, dass alle Marktteilnehmer die Vorschriften über die Vermeidung von Störungen einhalten, damit die Verbraucher problemlos Autotüren öffnen, Kleinkinder überwachen oder Radio hören können.

Bild: Gerhard Eichstetter/pixelio.de
Der für Industrie und Unternehmen zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Antonio Tajani dazu: „Mobile Kommunikation bereichert das Leben der Bürgerinnen und Bürger und ist wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU. Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FuTKEE) sind einer der wenigen Hightech-Sektoren, in denen die EU zu den Weltmarktführern gehört. Es Freilich müssen wir das Vertrauen der Verbraucher stärken, damit dieser Wirtschaftszweig seine Wachstumserfolge fortsetzen kann. Wir schlagen ferner die Streichung unklarer oder unnötiger und innovationshemmender Vorschriften vor, damit der Sektor Funk- und Fernmeldeanlagen weiter so spektakulär wächst wie bisher.“
Vorschläge der Kommission
• verbesserte Einhaltung der Richtlinie, damit Bürgerinnen und Bürger über störungsfrei funktionierende Funkgeräte verfügen; zum Beispiel könnten die Marktüberwachungsbehörden und der Zoll die Sicherheit von Produkten besser und wirksamer überprüfen.
• Klärung der Richtlinie, indem insbesondere die Verpflichtungen eines jeden Marktteilnehmers – Hersteller oder Einführer – klar aufgeführt werden und indem der Anwendungsbereich in begrenztem Maß angepasst wird.
• Vereinfachung der Richtlinie, unter anderem durch Abschaffung der Meldung bestimmter Produkte sowie anderer Verwaltungsvorschriften. Die neue Richtlinie würde an de Neuen Rechtsrahmen für Produkte abgestimmt werden, durch den das Regelwerk für Produkte insgesamt stimmiger und leichter anwendbar wird.
Der Vorschlag enthält ferner einige neue besondere Anforderungen. So ist sicherzustellen,
• dass Software erst dann zusammen mit einer Funkanlage verwendet werden darf, wenn nachgewiesen ist, dass diese besondere Kombination aus Software und Funkanlage die Bestimmungen erfüllt,
• dass die Geräte mit Zubehör wie Ladegeräten und/oder mit anderen Funkanlagen über Netze koppelbar sind.
Funkspektrum effizienter nutzen
Mobilgeräte und drahtlose Anwendungen haben sich in den letzten Jahren spektakulär vermehrt und bieten auch künftig ein enormes Potenzial für weitere Innovation und Expansion. Die stetige Zunahme von Anwendungen, Technologien und Plattformen bringt freilich auch das Risiko mit sich, dass sich die verschiedenen auf dem Markt erhältlichen Geräte gegenseitig stören. Damit dieser Wirtschaftszweig weiterwachsen kann, müssen solche Störungen verhindert und muss dafür gesorgt werden, dass wir das Funkspektrum immer effizienter nutzen.
Die FuTKEE-Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen trat 1999 in Kraft und hat wesentlich zur Vollendung des Binnenmarktes in diesem Bereich beigetragen. Der Sektor Funk- und Telekommunikationsendgeräte umfasst alle Erzeugnisse, die das Funkfrequenzspektrum nutzen (z. B. Autotüröffner, Mobilfunkgeräte wie Mobiltelefone und CB-Funkgeräte, Rundfunksendeanlagen usw.) sowie alle an öffentliche Telekommunikationsnetze angeschlossenen Geräte (z. B. ADSL-Modems, Telefone und Telefonanlagen).


















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