Dienstag 21. Mai 2013, 21:14

Telekommunikation & Verkehr

EU: Höhere Fahrzeugsicherheit ab dem 1. November 2012

Mit dem Inkrafttreten einer Reihe neuer Sicherheitsanforderungen für neue Kraftfahrzeugtypen am 1. November 2012 vollzieht Europa einen wichtigen Schritt hin zu größerer Fahrzeugsicherheit.

EU: Höhere Fahrzeugsicherheit ab dem 1. November 2012
EU: Höhere Fahrzeugsicherheit ab dem 1. November 2012
Bild: Touring Club Suisse/flickr.com
Obligatorisch werden unter anderen folgende Maßnahmen: Sicherheitsgurt-Warnsignal, Sicherheitsanforderungen für Elektrofahrzeuge, bequemere Kindersitzverankerungen (ISOFIX), besserer Schutz der Fahrzeuginsassen vor einer Verschiebung von Gepäckstücken bei Unfällen sowie ein Reifendrucküberwachungssystem. Darüber hinaus werden Fahrzeuge mit Gangwechselanzeigen ausgestattet, die Treibstoffeinsparungen und eine Verringerung der CO2-Emissionen ermöglichen. Diese neuen Maßnahmen werden in der 2009 angenommenen Verordnung über allgemeine Sicherheit1 als obligatorisch gefordert. Mit dieser Verordnung wurden mehr als 50 Richtlinien ersetzt, ohne den Sicherheitsstandard abzuschwächen. Insofern stellt die Verordnung ein Paradebeispiel für eine durchgreifende Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften und eine Verringerung des Regulierungs- und Verwaltungsaufwands für die Automobilindustrie dar.

50 Richtlinien durch 1 Verordnung ersetzt

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani erklärte: „Wir unternehmen große Anstrengungen, um die Sicherheit der Fahrzeugführer, -insassen und der Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen zu verbessern. Mit diesen neuen Maßnahmen wird das Sicherheitsniveau in beträchtlichem Maße erhöht, indem die Wahrscheinlichkeit von Unfällen verringert und ihre Folgen abgemildert werden. Dies ist eine bedeutende Leistung der Europäischen Union. Es sei auch daran erinnert, dass mit der Verordnung über allgemeine Sicherheit eine der weitreichendsten Vereinfachungen der Rechtsvorschriften erzielt werden konnte, indem über 50 Richtlinien aufgehoben und durch eine einzige Verordnung ersetzt wurden.“

Auswirkungen der neuen Sicherheitsanforderungen

Die ab dem 1. November für neue Fahrzeugtypen obligatorisch geltenden Sicherheitsanforderungen werden sich greifbar auf die Sicherheit von Fahrern und Fahrzeuginsassen auswirken:
• Der Fahrersitz muss mit einem Sicherheitsgurt-Warnsignal ausgestattet sein. Das Gerät erinnert den/die Fahrer(in) durch ein optisches und akustisches Warnsignal, das auch beim fahrenden Auto eingeschaltet bleibt, daran, den Sicherheitsgurt anzulegen.
• Elektrofahrzeuge werden nun strikte Sicherheitsanforderungen an die Elektrik erfüllen müssen, mit denen die Autonutzer vor einem Stromschlag über Fahrzeugelemente oder Elemente des Motorraums geschützt werden.
• Die Fahrzeuge werden mit mindestens zwei Verankerungspunkten für ISOFIX-Kindersitze ausgestattet sein müssen, die vollständig in die Hintersitze zu integrieren sind. Die Verankerungspunkte können mit kompatiblen Kindersitzen verwendet werden und führen zu einer erhöhten Stabilität des Kindersitzes und einem höheren Schutz des Kindes. Darüber hinaus wird damit die Montage der Kindersitze auf den Fahrzeugsitzen erleichtert.
• Zusätzlich werden die Fahrzeuge mit neuen Warnhinweisen versehen, in denen vor einer Montage von rückwärts gerichteten Kinder-Rückhaltesystemen auf Sitzen gewarnt wird, die mit Frontalairbags ausgestattet sind.
• Die hinteren Beifahrersitze unmittelbar vor dem Gepäckraum müssen künftig verstärkt werden, um einen Schutz gegen die Verschiebung von Gepäckstücken im Falle eines Frontalaufpralls zu gewährleisten. Damit wird die Wahrscheinlichkeit, bei einem Unfall von Objekten aus dem Gepäckraum getroffen und verletzt zu werden, verringert.
• Die Reifen von Personenkraftwagen werden künftig mit einem On-board-Reifendrucküberwachungssystem ausgestattet, das die Luftdruckschwankungen registriert und dem Fahrer signalisiert. Damit wird das Risiko des Reifenplatzens wesentlich verringert. Solche Reifenplatzvorfälle können zu schweren Unfällen mit einem Überschlagen des Fahrzeugs führen. Mit dem ordnungsgemäßen Reifendruck werden darüber hinaus der kürzestmögliche Bremsweg gewährleistet und Kraftstoffeinsparungen sowie eine Verringerung der CO2–Emissionen erzielt.
• Schließlich werden neue Personenkraftwagentypen mit einer Gangwechselanzeige ausgestattet sein müssen, die dem Fahrer Kraftstoffeinsparungen ermöglicht, indem sie einen umweltfreundlichen Fahrstil fördert.

Die oben aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen werden für alle neuen Fahrzeugtypen (d. h. Fahrzeuge, für die eine Typgenehmigung nach dem 1. November 2012 beantragt wird) obligatorisch sein. Ab 2014 werden die Bestimmungen für alle auf dem EU-Markt vertriebenen Fahrzeuge Pflicht werden.


 




Kommentar hinzufügen