EU-Gericht bestätigt Verbot von multilateralen Interbankenentgelten bei MasterCard
Die Europäische Kommission hat die innerhalb des Kartenzahlungssystems MasterCard angewandten Interbankenentgelte (MIF) für wettbewerbswidrig erklärt.

Bild: CJUE
Von der Entscheidung der Kommission betroffen waren nur die im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Euro-Zone anwendbaren MIF, die mangels bilateral zwischen Finanzinstituten oder gemeinsam auf nationaler Ebene festgelegten Interbankenentgelten gelten.
Beschränkung des Preiswettbewerbs
Die Kommission stellte fest, dass die MIF zur Festlegung einer Mindesthöhe der den Händlern berechneten Kosten führten und daher eine Beschränkung des Preiswettbewerbs zu deren Lasten darstellten. Es sei u. a. nicht nachgewiesen, dass die MIF Effizienzsteigerungen mit sich bringen könnten, die ihre wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen rechtfertigen könnten.
Der Zahlungsorganisation MasterCard und den Gesellschaften, die sie vertreten (MasterCard Inc. und ihre Tochtergesellschaften MasterCard Europe und MasterCard International Inc.), wurde daher aufgegeben, den festgestellten Verstoß dadurch zu beenden, dass die MIF binnen sechs Monaten förmlich aufgehoben würden. Andernfalls werde gegen sie ein Zwangsgeld von 3,5 % des täglichen konsolidierten Gesamtumsatzes verhängt.
Klage auf Nichtigerklärung
Die Gesellschaften, die MasterCard vertreten, haben beim EU-Gericht Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission erhoben. Mehrere Finanzinstitute sind dem Rechtsstreit als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge dieser Gesellschaften beigetreten (Banco Santander, SA, Royal Bank of Scotland plc, HSBC Bank plc, Bank of Scotland plc, Lloyds TSB Bank plc, MBNA Europe Bank Ltd). Das Vereinigte Königreich und zwei Händlerverbände (British Retail Consortium und EuroCommerce AISBL) sind dem Rechtsstreit als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission beigetreten.
Das nun gefällte Urteil weist diese Klage ab und bestätigt die Entscheidung der Kommission. Das Gericht folgt damit nicht der Argumentation, dass die MIF für das Funktionieren des Zahlungssystems MasterCard objektiv notwendig seien.


















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