Dienstag, 19. März 2024
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EU-Cybercrime-Richtlinie: Bis zu fünf Jahre Haft für Cyber-Kriminelle

Das Europaparlament beschließt ein neues Gesetz gegen Cyberangriffe und Datenklau. „Wer mit einem Mausklick Kraftwerke ausschalten oder das Ampelsystem einer Großstadt lahmlegen will, der muss die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen und kann nicht anders behandelt werden als jemand, der solche Anschläge ‚real‘ plant“, so der Sicherheitssprecher der ÖVP im EU-Parlament, Hubert Pirker, zum Beschluss der sogenannten „Cybercrime-Richtlinie“ der EU.

[[image1]]Cyber-Kriminelle müssen bei schweren Vergehen zukünftig mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. In Europa gibt es künftig ein einheitliches Strafmaß für großangelegte Angriffe auf IT-Systeme. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit der nationalen Behörden in diesem Bereich verbessert werden.

In der EU hängt ein Großteil des öffentlichen Lebens von Informationssystemen ab. Informationssysteme regeln nicht nur die öffentliche Versorgung, wie etwa Strom- oder Kommunikationsnetzwerke, sondern auch erhebliche Teile der Wirtschaft und des Privatlebens. Elektronische Angriffe über das Internet können einen größeren Schaden anrichten als herkömmliche Kriminalität. Weil im Internet grenzüberschreitende, kriminelle Tätigkeit einfach ist, braucht man grenzüberschreitende Instrumente, um reagieren zu können.

Der jugendliche unüberlegte Hacker ist bewusst ausgenommen

Die EU-Mitgliedstaaten sind nach der neuen Richtlinie dazu angehalten, ihre Höchststrafe für kriminelle Cyber-Angriffe auf mindestens zwei Jahre festzusetzen. Leichte Fälle, die keinen Schaden verursachen, bleiben davon unberührt. „Der jugendliche unüberlegte Hacker ist von den neuen Regeln bewusst ausgenommen. Hingegen muss gegen Schwerstkriminalität entschieden vorgegangen werden“, so Pirker.

Die Richtlinie führt ein gemeinsames Strafmaß von mindestens drei Jahren Freiheitsentzug für groß angelegte Angriffe, so genannte „Botnets“, ein. Angriffe, die durch das organisierte Verbrechen begangen werden, auf kritische Infrastrukturen abzielen oder einen schweren Schaden anrichten, werden zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet.

Außerdem soll die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden verstärkt werden. Außer der nationalen Justiz und Polizei sollen auch Europol und die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) sowie der Privatsektor eingebunden werden.
 

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