EU-Behörden befolgen 82% der Ombudsmann-Empfehlungen
Die EU-Institutionen haben 2011 im Durchschnitt 82% der Empfehlungen des Europäischen Ombudsmannes, P. Nikiforos Diamandouros, befolgt. Die EU-Agenturen erzielten dabei mit einer Umsetzungsrate von 100% das beste Ergebnis. Die Europäische Kommission folgte 82% der Empfehlungen, das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) 69%. Dies sind die Ergebnisse zweier neuer Studien über die Reaktionen der EU-Behörden auf 120 Empfehlungen, Anmerkungen und einvernehmliche Lösungsvorschläge, die der Ombudsmann 2011 erstellte. In 98 Fällen reagierten die EU-Behörden positiv.

Bild: Europäische Gemeinschaften
Positive Reaktionen
Die Empfehlungen, Anmerkungen und einvernehmlichen Lösungsvorschläge betrafen 2011 zum Beispiel die ungerechtfertigte Verweigerung von Dokumenten, Probleme mit EU-Ausschreibungen, Interessenskonflikte und die Verletzung des Anhörungsrechts.
In einem Fall half der Ombudsmann, einen Zahlungsstreit zwischen der Kommission und einer Nicht-Regierungsorganisation (NGO) wegen eines EU-Projektes im Rahmen des "Europäischen Migrations-Dialoges" zu lösen. Die Kommission erstattete der NGO schließlich 70.000€.
In einem anderen Fall folgte die Europäische Arzneimittel-Agentur einer Empfehlung des Ombudsmannes und veröffentlichte Berichte über Nebenwirkungen des antibakteriellen Medikaments Septrin.
Negative Reaktionen
Ein weniger zufriedenstellender Fall betraf den Mangel an Transparenz bei einem EPSO-Auswahlverfahren. In einem anderen Fall weigerte sich die Kommission, einem Rat des Ombudsmannes zu folgen, wie der Zugang zu Dokumenten vereinfacht werden könnte.
Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden.


















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