EU-Agenturen: Die Bedenken des EuRH
Wissen ist Macht und neben guten Kontakten in wichtige Kreise die Grundvoraussetzung für eine Erfolgskarriere. Schlüsselpositionen sind eine besonders sensible Angelegenheit, speziell im Falle öffentlich Bediensteter, die in die Privatwirtschaft wechseln und das System mit Insider-Wissen unterwandern.

Bild: EuRH
Informationspflicht für Mitarbeiter der Union
Öffentlich Bedienstete, welche in die teils hoch dotierte Privatwirtschaft wechseln, stellen aufgrund des Insiderwissens einen enormen Risikofaktor für das System dar. Mit diesem Wissen ist es denn sehr leicht möglich, die öffentlichen Organisationen und Institutionen zu unterminieren und das Vertrauen der Bürger zu enttäuschen. Diese Drehtürpolitik, so die offizielle Bezeichnung für dieses Phänomen, sorgt laufend für schwer nachvollziehbare Vorgänge und Entscheidungen bei relevanten Positionen. Bei einem beabsichtigten Positionswechsel besteht gegenüber den Institutionen eine Meldpflicht, die EU-Institutionen können das Engagement sogar verbieten. Die Auflagen sehen für solche Umstände eine Frist von zwei Jahren vor, doch sichtlich wird dies in den jeweiligen Dienstvereinbarungen zu wenig kommuniziert.
Lobbying als Risikofaktor
Die als Benchmark akzeptierten OECD-Richtlinien werten den Wechsel in die Privatwirtschaft aufgrund des erworbenen Insider-Wissens als signifikanten Risikofaktor, der im Falle einer Lobbyistentätigkeit als Interessenskonflikt zu werten ist. Experten, Mitglied des Managements und externe Vorstandmitglieder unterliegen anderen Statuten als Institutionsbedienstete. Was die betroffenen Agenturen betrifft, hier sind diesbezüglich keine vergleichbaren Restriktionen erkennbar, so der Bericht. Bei externen Nebentätigkeiten verhält es sich ähnlich wie bei der Kommission. Formelle Anträge über einen Wechsel der Tätigkeit bestehen, jedoch ohne einheitliche Kriterien oder Vorgaben. Dem Bericht zufolge gibt es keinerlei Massnahmen, die Drehtürpolitik zu unterbinden. Die EASA schneidet in Sachen Management von Konflikten am schlechtesten der untersuchten Agenturen ab, die anderen kommen kaum besser weg.
Der EuRH empfiehlt …
Während EMA und die EFSA bei der Handhabung von Interessenkonflikten mit einem blauen Auge davon kommen, sind bei ECHA nur Ansätze für die systematische Bearbeitung im Krisenfall vorgesehen, bei der EASA gibt es nicht einmal Konzepte für Problemlösungen, Interessenkonflikte kennt man sichtlich nur aus Medienberichten. Der EuRH empfiehlt daher, dieses nachzuholen und geeignete Kriterien zur Erhebung von Interessenskonflikten zu erstellen, ebenso einen Krisenplan für den Fall der Fälle. Konflikterkennung ist eine markante Schwachstelle, es fehlt an geeigneten Screenings im Vorfeld möglicher Aktivitäten, Monitoring wird ähnlich leger bis gar nicht betrieben.
Interessenserklärungen der Kandidaten
Die Handhabung von Interessenskonflikten basiert auf unterschiedlichen Massnahmen, wobei die von den Kandidaten abgegebenen Erklärungen eine Schlüsselrolle bilden. Einheitliche Kriterien und Vorgaben nicht erkennbar sind, auch bei Bewerbungen wird reichlich sorglos agiert, man kennt sich ja ohnehin. Der Begriff Netzwerktechnik wird damit um eine einzigartige Dimension bereichert, der EuRH drängt auf klare und objektive und somit nachvollziehbare Kriterien zur Bewertung, um ein erträgliches Mindestmaß an Nachvollziehbar zu gewährleisten. ECHA schneidet diesbezüglich am schlechtesten ab.
Kleine Geschenke erhöhen die Freundschaft
EMA hat klare Vorgaben. Bei EASA, ECHA und EFSA ist ein für die jeweils ganze Agentur geltender Verhaltenskodex auf der Wunschliste des Hofs. Das Thema der Vertrauensbildenden Massnahmen liegt ähnlich brach, hier herrschen paradiesische Verhältnisse für die Kandidaten, man gönnt sich ja sonst nichts. Das führt ganz zwangsläufig auf das sensible Thema Transparenz. Es ist weitläufiger Standard, dass Kandidaten einmal jährlich Interessenserklärungen verfassen. Was die Meetings der Vorstandsetage und der wissenschaftlichen Gremien sowie den eigentlichen Entscheidungsprozess betrifft, ist vornehmes Schweigen zu vernehmen, es fehlt an erkennbarer Transparenz. Der Hof drängt ganz vehement auf Besserung der Situation zur Vermeidung von Interessenskonflikten bei der oft sehr heiklen Entscheidungsfindung.
Training zur Entwicklung der Softskills
Softskills kommen bei allen der untersuchten Agenturen zum Tragen, bei der EASA besteht Verbesserungsbedarf. Die Kriterien zur eindeutigen Definition von Interessenskonflikten sind so gut wie nicht definiert, Nachfolgetätigkeiten bleiben ebenfalls weitgehend unberücksichtigt, hier ist reichlich viel zu tun. Der Rechungshof wünscht eine Besserung der Umstände. Zudem hofft der Hof auf EU-weit normierte Regelungen in Sachen Interessenskonflikte, um die Unabhängigkeit der Gremien und Agenturen gewährleisten zu können. OECD-Richtlinien und Best-Practise-Modelle sollen für Klarheit sorgen und die Unabhängigkeit demonstrieren. Dabei sind alle Stellen der Union eingeladen, das Regelwerk auf Tauglichkeit zu überprüfen.
Angesichts der umsichtigen Sorgfalt der involvierten Stellen werden sicher gründliche Überlegungen angestellt, um die gelebte interessensspezifische Unabhängigkeit mediengerecht zu präsentieren. Doch Erworbene Rechte und Gewohnheiten sind kostbar. So wird es vermutlich bei einem Verhaltenskodex in Minimalvariante bleiben. An Sanktionen will wohl niemand wirklich denken.


















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