Samstag 25. Mai 2013, 21:55

Global

Erstes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit einer afrikanischen Region

Das Handels- und Entwicklungsabkommen, das die EU mit den vier Staaten des östlichen und südlichen Afrika Mauritius, Madagaskar, Seychellen und Simbabwe abgeschlossen hat, ist in Kraft getreten. Die Handelsvereinbarung soll dauerhafte Geschäftschancen eröffnen.

Madagaskar: Hauptanbaugebiet der Vanille
Madagaskar: Hauptanbaugebiet der Vanille
Bild: tokamuwi/pixelio.de
Mauritius, Madagaskar, die Seychellen und Simbabwe erhalten durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zoll- und kontingentfreien Marktzugang für Exporte in die EU. Im Gegenzug öffnen diese Länder in den nächsten 15 Jahren schrittweise ihre Märkte für Exporte aus Europa. Als sensibel eingestufte Produkte bleiben von dieser Vereinbarung jedoch ausgenommen. In dem Abkommen sind auch Bestimmungen betreffend Ursprungsregeln, Entwicklungszusammenarbeit, Fischerei, handelspolitische Schutzmassnahmen und Massnahmen zur Streitbeilegung. Die regionale Integration bringt dabei wirtschaftliche und politische Vorteile, die einzelne Länder im Alleingang nicht erreichen können. 

Dauerhafte Geschäftschancen warten

EU-Handelskommissar Karel De Gucht findet reichlich lobende Worte für dieses Abkommen und die Leistung der Verhandlungspartner, welche dieses Abkommen möglich gemacht haben. „Mit dieser Handelsvereinbarung hoffen wir, zur Entwicklung unserer Partner im östlichen und südlichen Afrika beizutragen und bessere, dauerhafte Geschäftschancen zu eröffnen“, schwärmt der Kommissar.

Stärkung der regionalen Integration

Das Abkommen geht auf bereits 2000 in die Wege geleiteten Bemühungen der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der EU andererseits zurück. Mit dem Cotonou-Abkommen wurde der Weg zu Handels- und Entwicklungsbeziehungen geebnet, um Warenverkehr, Dienstleistungen, handelsbezogene Regelungen und die Entwicklungszusammenarbeit zu erleichtern. Die Eckpfeiler des Konzepts liegen in der Stärkung der regionalen Integration. Zugleich sollten effizientere regionale Märkte mit berechenbaren, stabilen Regeln geschaffen werden. Die EU-Entwicklungszusammenarbeit zu untermauern war ebenso vorgesehen wie die institutionellen Kapazitäten und die Produktionskapazitäten der AKP-Staaten zu stärken und notwendige Anpassungsprozesse zu unterstützen.

Aktuelle Handelszahlen

2011 beliefen sich die EU-Importe aus den vier Ländern des östlichen und südlichen Afrika auf zwei  Milliarden Euro. Es war überwiegend verarbeiteter Thunfisch, Kaffee, Rohrzucker, Textilien, Tabak sowie Schnittblumen und Metalle. Die Exporte beliefen sich im gleichen Zeitraum auf 1,7 Milliarden Euro. Dabei ging es überwiegend um Maschinen, Fahrzeuge, Arzneimittel und Chemikalien.

WPA-Verhandlungen mit anderen AKP-Regionen

In der letzten Zeit haben die WPA-Verhandlungen mit anderen afrikanischen Regionen zunehmend an Intensität gewonnen. Auf technischer Ebene konnten mit der Ostafrikanischen Gemeinschaft und mit Westafrika beachtliche Fortschritte erzielt werden. 2012 sollte es möglich sein, weitere Vereinbarungen erfolgreich unter Dach und Fach zu bringen. Was die Zukunft bringt, so ist durchaus Optimismus angebracht. 

 


 




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