Dienstag 21. Mai 2013, 18:27

Binnenmarkt & Wettbewerb

Erfolg für EU-Mikrofinanzierung bei der Gründung von Kleinstunternehmen

Durch die Förderung der Gründung von Kleinstunternehmen hat sich das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument als erfolgreiches Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen erwiesen – besonders bei Gruppen, die nur schwer Zugang zu herkömmlichen Finanzierungsquellen erhalten.

Progress-Mikrofinanzierung hilft bei der Gründung von Kleinstunternehmen
Progress-Mikrofinanzierung hilft bei der Gründung von Kleinstunternehmen
Bild: katharinadaniel/flickr.com
Zu diesem Ergebnis kommt der veröffentlichte zweite Umsetzungsbericht. Zwanzig Mikrokreditanbieter aus ganz Europa haben Bürgschaften oder Finanzmittel (Schuldtitel oder Beteiligungen) aus dem Instrument erhalten, mit deren Hilfe sie in den nächsten zwei bis drei Jahren Darlehen im Gesamtwert von 170 Mio. EUR an künftige Kleinstunternehmer vergeben sollen.

László Andor, Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, kommentierte den Bericht: „Die Progress-Mikrofinanzierung hilft eindeutig sowohl Mikrokreditanbietern als auch Unternehmern. Indem sie den Zugang zu Mikrokrediten erleichtert, die der Schaffung von Arbeitsplätzen vor allem für benachteiligte Gruppen dienen, erweist sie sich als ein wichtiges soziales Investitionsinstrument, das auch in Zukunft fortbestehen sollte.“

Vergabe von Darlehen an „Risikogruppen“

Das Instrument, das Ende 2010 gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe ins Leben gerufen wurde, hilft Mikrokreditanbietern, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) ausgewählt werden, ihr Mikrokreditvolumen zu erhöhen. Es sieht außerdem Anreize für die Vergabe von Darlehen an „Risikogruppen“ vor, z. B. junge Menschen, die für einen herkömmlichen Bankkredit nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Mikrofinanzförderung im nächsten Finanzplanungszeitraum im Rahmen des von ihr vorgeschlagenen Programms für sozialen Wandel und soziale Innovation (PSCI) fortzusetzen. Der entsprechende Vorschlag sieht auch den Kapazitätsaufbau für Mikrofinanzinstitute vor. Das PSCI würde – wie bereits das Progress-Mikrofinanzierungsinstrument – die Strategien des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Förderung inklusiven Unternehmertums ergänzen. Der ESF kann beispielsweise der Finanzierung von Dienstleistungen für die Unternehmensentwicklung dienen, mit deren Hilfe Existenzgründer die notwendigen Kompetenzen für die Leitung ihres Unternehmens erwerben können.

Bürgschaften und finanzierte Instrumente für Mikrofinanzintermediäre

Das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument wurde 2010 ins Leben gerufen, um Menschen Zugang zu Finanzquellen zu verschaffen, die normalerweise nur schwer einen Kredit zur Gründung oder zum Ausbau ihres Unternehmens erhalten würden. Das Instrument bietet Bürgschaften und finanzierte Instrumente für Mikrofinanzintermediäre an. Die Finanzmittel für diese Initiative in Höhe von 203 Mio. EUR für den Programmplanungszeitraum 2010–2013 stammen von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank.
Die Progress-Mikrofinanzierung soll den Zugang von Kleinstunternehmern, einschließlich Selbständigen, zu Krediten verbessern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt unter anderem auf Gruppen mit eingeschränktem Zugang zum herkömmlichen Kreditmarkt, z. B. Unternehmerinnen, Jungunternehmer, Unternehmer, die Minderheiten angehören, Unternehmer mit Behinderung, Einpersonenunternehmen usw.
Die Progress-Mikrofinanzierung bietet Kredite von bis zu 25 000 EUR und soll bis 2019 ein Gesamtkreditvolumen von 500 Mio. EUR für 46 000 Mikrokreditnehmer in ganz Europa generieren. Der Europäische Investitionsfonds (EIF) verwaltet die Progress-Mikrofinanzierung im Namen der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank und wählt in den Mitgliedstaaten die Mikrokreditanbieter aus, die den Mikrokreditnehmern die Darlehen gewähren. Bei den Mikrokreditanbietern kann es sich um private oder öffentliche Banken oder bankfremde Mikrofinanzeinrichtungen handeln, die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind.

Was ist das Mikrofinanzierungsinstrument PROGRESS?

Das 2010 eingerichtete Mikrofinanzierungsinstrument PROGRESS erleichtert den Zugang zu Mikrokrediten, d.h. Darlehen unter 25 000 Euro, um ein Kleinunternehmen zu gründen oder auszubauen.
Das Mikrofinanzierungsinstrument finanziert Unternehmer nicht selbst, sondert es ermöglicht ausgewählten Mikrokreditgebern in der EU, mehr Darlehen zu gewähren, indem es
• Bürgschaften übernimmt und damit das Verlustrisiko der Kreditgeber teilweise deckt und
• Mittel bereitstellt, um das Mikrokreditvolumen zu erhöhen.
Bei den Mikrokreditgebern kann es sich um private oder öffentliche Banken, um andere finanzielle Einrichtungen oder um Einrichtungen ohne Erwerbszweck handeln.
Der einzelne Mikrokreditgeber entscheidet über die Bedingungen seiner Darlehen (Betrag, Laufzeit, Zinssatz, Gebühren, zeitlicher Ablauf).
PROGESS darf nicht dazu benutzt werden, um Kontokorrentkredite, revolvierende Rahmenkredite oder ähnliche Kredite zu decken.


Mikrofinanzierungsinstrument PROGRESS
 


 




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