Erasmus für JungunternehmerInnen
Das grenzüberschreitende Austauschprogramm Erasmus für JungunternehmerInnen ermöglicht neuen bzw. angehenden UnternehmerInnen den Erfahrungsaustausch mit erfahrenen UnternehmerInnen in einem anderen EU-Land.

Bild: Marko Greitschus/pixelio.de
Mit dem aktuellen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen will die Europäische Kommission zur europaweiten Mobilität von JungunternehmerInnen beitragen. Hierfür sollen eine Reihe von gemeinsamen Projekten öffentlicher und privatwirtschaftlicher PartnerInnen für die Mobilität von
JungunternehmerInnen gefördert werden.
Förderfähige AntragstellerInnen
Handels- und Industriekammern, Handwerkskammern und vergleichbare Einrichtungen; Behörden, die in den Bereichen Unternehmen, Wirtschaft, Unternehmensförderung und damit verbundene Tätigkeiten aktiv oder dafür zuständig sind; Fördernetze und Wirtschaftsverbände für Unternehmen; private und staatliche Einrichtungen, die Unternehmen Unterstützung anbieten; Fördernetze und Wirtschaftsverbände für Unternehmen.
Förderfähige Projekte
Alle Aktivitäten im Rahmen der grenzüberschreitenden Wissensaneignung für JungunternehmerInnen werden berücksichtigt. Es gilt eine Obergrenze von 90 % der gesamten förderfähigen Kosten eines einzelnen Projekts. Das Limit für individuelle Anträge beträgt 150 000 EUR und 180 000 EUR für Partnerschaften.
Einreichfrist: 31. Mai 2012
Fördermittel: 3,1 Mio EUR
Die Antragstellung muss elektronisch über ,,Electronic Proposal Submission Service (EPSS)" erfolgen.
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