Energieeffizienz spart Milliarden
Energieeinsparungen ermöglichen eine Kostenersparnis von 50 Milliarden Euro pro Jahr. Das geht aus aktuellen Berechnungen der EU hervor. Die neue Richtlinie für Energieeffizienz beinhaltet bindende Energiesparpläne, um den Energiebedarf wie vorgesehen um 20 % zu reduzieren.

Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Reichlich Spielraum für Mitgliedstaaten
Der neuen Richtlinie wurde mit großer Mehrheit zugestimmt, 632 Ja-Stimmen standen 25 Nein-Stimmen gegenüber, es gab 19 Enthaltungen. Natürlich handelt es sich einmal mehr um einen Kompromiss zwischen Parlament, Ministerrat und Kommission. Mitgliedstaaten haben viele Zugeständnisse erkämpft und damit reichlich Spielraum bei der Umsetzung der Vorgaben. Pro Jahr sollen zumindest 1,5 Prozent Einsparungen realisiert werden. Das ist nicht allzu viel, doch ist zur Abwechslung eine gewisse Verbindlichkeit erkennbar. Ob Einsparverpflichtungen für Energieversorger oder Förderprogramme zu Erreichung der Quote bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, zudem haben diese die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen bis zu 20 Prozent des Einsparziels einzuführen.
Ausnahmeregelung für Öffentliche Gebäude
Nach zähen Verhandlungen berücksichtigt die Verpflichtung zur Sanierung nur mehr Gebäude der Zentralregierung mit einer Gesamtnutzfläche über 500 qm, ab Juli 2015 wird diese Grenze auf 250 qm herabgesetzt. Es steht den Mitgliedstaaten jedoch frei, andere Massnahmen zur Erreichung der Vorgaben zu setzen. Regierungsgebäude von Ländern und Kommunen fallen bereits unter die Ausnahmeregelung.
Ausnahmeregelung für Verkehrszwecke
Die Energiesparpläne für Energieunternehmen und Verteiler unterliegen dem Energieeffizienzziel der Union, bis 2020 sind 20 % Einsparungen zu realisieren. Brüssel erwartet eine Reduktion des Energieabsatzes an Endverbraucher von 1,5 % pro Jahr. Für Energieverkäufe für Verkehr sind alternative Wege der Energieeinsparung vorgesehen, sofern mit diesen die Vorgaben erreicht werden. Energieaudits für große Abnehmer werden bindend und müssen innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung erfolgen, alle vier Jahre sind weitere Checks von beglaubigten Experten vorzunehmen. Weiters gibt es Finanzierungshilfen für Energiesparmaßnahmen, die Mitgliedstaaten sind angehalten, die Nutzung der Finanzinstrumente zusehends zu erleichtern.
Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit
Der letzte Verhandlungsschritt für das neue Regelwerk für Energieeffizienz liegt beim Ministerrat, eigentlich sollte nichts mehr schief laufen. Sobald die Regelung in Kraft getreten ist haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, diese in nationales Recht aufzunehmen. Für 2016 ist die erste Revision der Richtlinie eingeplant, diese erfolgt durch die Kommission. Es bleibt abzuwarten, welche und wie viele Mitgliedstaaten die Vorgaben aus Brüssel einmal mehr ignorieren. Wird es etwa Deutschland sein?
Freiwillige Selbstverpflichtung Fehlschlag
Energieeffizienz über Gesetzgebung zu realisieren ist der einzige Weg, die Roadmap der Energiewende in die Tat umzusetzen, denn mit der freiwilligen Selbstbeschränkung hat es wie so oft nicht geklappt. Leider wurden einige engagierte Vorschläge der Parlamentsposition durch Blockierer verwässert, einmal mehr hagelt es harsche Kritik in Richtung deutscher Bundesregierung, die sich nach alter Tradition quer gelegt hat. Auch seitens Großbritanniens gab es für unzureichend Rückendeckung für die neue Richtlinie, hier hat sich Frankreich als kongenialer Verhandlungspartner erwiesen und das widerspenstige Deutschland in die Schranken gewiesen. Apropos Deutschland: Die Komödie um die Energiewende geht munter weiter, der Schwarze Peter geht von Runde zu Runde.
Starthilfe mit der EIB
Um vielen schönen Worten sichtbare Taten folgen zu lassen muss der EU-Haushalt adaptiert werden. Strukturfonds sollen stärker auf Energieeffizienz ausgerichtet werden. Die Anschubfinanzierung wäre ein Fall für die Europäische Investitionsbank, Projektbonds sind ebenfalls bereits im Gespräch. Parallel dazu braucht es ein europaweites Ausbildungsprogramm für Energieeffizienz, was wiederum dem Arbeitsmarkt zugute kommen wird.
Experten: Vorgaben 2020 nicht haltbar
Das Ziel, bis 2020 eine Energieeinsparung zu erreichen wird von Experten derzeit als nicht haltbar bezeichnet, die Realität dürfte bei 15 % liegen. Das bedeutet, dass die aktuellen Massnahmen unzureichend konzipiert sind. Jetzt liegt es sichtlich wieder an der Kommission, die fehlenden 5 % in irgendeiner Form anderswo abzuzwacken. Selbstbeschränkung wäre ja eine Möglichkeit, doch damit sind die Ziele wohl kaum jemals zu erreichen.


















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