Emissionshandel: Beihilfen zulässig
Um zu verhindern, dass stromintensive Industriebetriebe in Nicht-EU-Staaten abwandern, genehmigt die EU-Kommission die Förderung der Kosten durch nationale Behörden. Das betrifft die Produzenten von Aluminium, Kupfer, Düngemittel, Stahl, Papier, Baumwolle, Chemikalien und Kunststoffe.

Bild: Fabian Forban/pixelio.de
Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Binnenmarkt
Entsprechend den EU-Vorschriften sind Beihilfen von bis zu 85 % der Kostensteigerung der effizientesten Unternehmen in jedem Wirtschaftszweig von 2013 bis 2015 erlaubt. Dieser Höchstwert wird in den Jahren 2019-2020 schrittweise auf 75 % gesenkt. Ferner kann der Bau neuer hocheffizienter (CCS-fähiger) Kraftwerke mit umweltverträglicher Abscheidung und geologischer Speicherung von CO2 bis 2020 mit bis zu 15 % der Investitionskosten unterstützt werden, so die Information aus der EU-Kommission. Dadurch sei sichergestellt, dass am europäischen Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen erhalten werden.
Anreize, die CO2-Emissionen zu senken
„Verlagert sich die Produktion von der EU in Drittländer mit weniger strengen Umweltvorschriften, könnte dies unser Ziel einer weltweiten Senkung der Treibhausgasemissionen untergraben. Aufgrund der erwarteten Auswirkungen des EU Emissionshandelssystems auf die Stromkosten ab 2013 könnte in einigen Wirtschaftszweigen ein solches Risiko bestehen. Die heute angenommenen Regeln ermöglichen es den Mitgliedstaaten, diese Problematik anzugehen und gleichzeitig Anreize für eine Produktion und einen Verbrauch mit weniger CO2-Emissionen zu erhalten und jegliche Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren,“ so die Stellungnahme des für Wettbewerbspolitik zuständigen Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia.
Risiko der Verlagerung von Emissionen
Die umfassenden Ergebnisse öffentlicher Konsultationen haben eindeutig ergeben, dass manche Wirtschaftszweige dazu tendieren, CO2-Emissionen bei unpässlichen Rahmenbedingungen vor Ort in Drittländer zu verlagern, was wiederum die Treibhausgasemissionen auf globaler Ebene belastet. Der dadurch erzielte Preisvorteil sichert einen Wettbewerbsvorteil, während bedingt durch das Emissionshandelssystem entstandene Mehrkosten einen Verlust an Marktanteilen zur Folge haben. Sofern die in den neuen Regeln festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, werden Beihilfen zum Ausgleich von Kosten im Zusammenhang mit ETS-Zertifikaten, die auf die Strompreise abgewälzt werden, in diesen Wirtschaftszweigen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen.
Förderungen für CCS-Technologie
Einmal mehr gehen in der Union die Meinungen über CCS auseinander. Während die umstrittene Technologie bei Insidern nach wie vor als reichlich unausgereift gilt, wird sie aus Sicht der Kommission bei der Energiewende eine tragende Säule spielen. So hat die Kommission in ihrem Beschluss festgelegt, dass zu einem Investitionskostenzuschuss von 15 Prozent eine vollständige Umsetzung der CCS-Technologie vor 2020 erfolgen muss. Sichtlich sind die Kommissäre einmal mehr besser informiert als jene Experten, die sich tagtäglich mit dieser Materie beschäftigen.
Rebellion bei Industrieverbänden
Die Industrie ist mit den genehmigten Subventionen alles andere als einverstanden und befürchtet bei energieintensiven Unternehmen zahlreiche Produktionsschliessungen in Europa. Zudem kommt unüberhörbare Kritik darüber auf, dass die Kommission auf den neuesten Errungenschaften der Technik besteht. Die unklar definierten Effizienzstandards werden ebenfalls bemängelt, was wiederum zu einer Unklarheit über die Höhe der Zuschüsse führt. „Planungssicherheit sieht anders aus“ ist aus dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) zu vernehmen. Den verstimmten Reaktionen verschiedenster Verbände ist zu entnehmen, dass die EU nationale Förderprogramme für neue Kraftwerke aushebelt und ziemlich einseitig auf eine maximale Integration der CCS-Technik drängt.
Ob die Subventionen betreffende Verordnung dem Emissionshandel mehr Sympathiewerte einbringt als bisher darf getrost bezweifelt werden.


















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