Sonntag 19. Mai 2013, 08:57

Umwelt & Agrar

Emissionhandel: ETS in Bedrängnis

CO2-Zertifikate im Überschuss und noch mehr Emissionen gefährden den europäischen Emissionshandel. Der Preisverfall der Zertifikate ist nicht zu stoppen. Sofortmassnahmen und grundlegende Reformen sollen Abhilfe schaffen. Der Widerspruch der Mitgliedstaaten ist garantiert.

Emissionhandel: ETS in Bedrängnis
Emissionhandel: ETS in Bedrängnis
Bild: Marco Barnebeck (Telemarco)/pixelio.de
Brüssel. Die Zeiten, als mit Emissionspapieren gutes Geld zu machen war, sind vorbei. Inflationär wie auch andere Werte, gerät der ETS in bedenkliche Schieflage. Die Kommission plädiert für einen Abbau des Überschusses an Zertifikaten und will neue Reformvorschläge präsentieren. Mit Sofortmassnahmen und grundlegenden Reformen sollen die Schwachstellen behoben werden. Regulative Bestimmungen bei Phase 3 in Verbindung mit der Wirtschaftskrise haben ein Ungleichgewicht verursacht, die Anreize für Investitionen zur Reduktion von Emissionen tendieren Richtung Null.  Laut Kommission kommt es zwischen 2013 und 2020 zu einem strukturellen Überschuss von etwa zwei Milliarden Zertifikaten und einem weiteren Preisverfall. Kohlenstoffarme Technologien geraten ins Hintertreffen.

2013: Nur mehr 4 Euro pro Tonne CO2

Angesichts der aktuellen Preisentwicklung befürchten Experten einen weiteren Verfall der Marktpreise. Die Menge der Zertifikate müsste merklich reduziert werden, ansonsten drohen Preise um rund 4 Euro pro Tonne CO2, so Markus Ohndorf vom Institut für Umweltentscheidungen (IED) der ETH Zürich. Damit wäre die Steuerungswirkung des Emissionshandelssystems nachhaltig ad absurdum geführt.

Kommission setzt auf Verzögerungstaktik

Kommt Zeit, kommt Rat: Die Kommission setzt auf „back loading“. Das zeitliche Verzögern der Versteigerung neuer Emissionsrechte soll den Preisverfall eindämmen. Dafür ist jedoch eine Änderung in der Versteigerungsverordnung erforderlich. Experten warnen vor diesem Schritt, der den Emissionshandel weiter aus dem Gleichgewicht bringen dürfte und jede Form von Planungssicherheit erschüttert. Das Überangebot kann nur durch eine strukturelle Reform eingedämmt werden. Die bereits zugewiesenen Zertifikate lassen sich nicht wegzaubern, die Effekte des Überschusses werden auch nach 2020 spürbar sein, dessen ist sich die Kommission bewusst. 

Protest der Mitgliedstaaten unvermeidbar

Erhöhung des Reduktionsziels für Emissionen auf 30 Prozent bis 2020, weniger Zertifikate als für Phase 3 vorgesehen und ein Absenken des ursprünglich festgelegten Reduktionsfaktors bis 2020 sind nur ein Teil der denkbaren strukturellen Bereinigungen im ETS. Der Geltungsbereich könnte auf weitere Branchen ausgedehnt werden, zudem stellt sich die Kommission eine Beschränkung des Zugangs zu internationalen Zertifikaten ins ETS vor. Das Einführen von Mindestpreisen wäre ein weiterer Schritt, das dürfte den Mitgliedstaaten gar nicht gefallen. Das klingt nach Ablehnung.

Verschmutzungsrechte als Kapital

Die Vorschläge der Kommission sind gut, aber umstritten. Speziell osteuropäische Länder, Polen und die Slowakei rebellieren. Sie haben dank politischer Zuweisung mittlerweile Unmengen an Zertifikaten gebunkert und wollen diese zu Geld machen. Die Reformvorschläge der Kommission werten sie entsprechend als gezielten Anschlag auf das Staatsbudget, dem mit einem strikten Veto begegnet werden muss.

CEP befürchtet Turbulenzen

Das Zentrum für Europäische Politik (CEP) befürchtet bei einer Veränderung des Zeitplans für die Versteigerung der Zertifikate erhöhte Planungsunsicherheit, welche den Markt in weitere Turbulenzen bringen könnte, zudem keine konkreten Voraussetzungen für diesen Schritt gegeben sind. Die Kommission hingegen sieht aufgrund der aktuellen Situation sehr wohl außergewöhnliche Umstände und vertritt den Standpunkt, zu einer Änderung des Plans berechtigt zu sein. Der Änderungsentwurf ist als Diskussionsgrundlage gedacht, das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte beinhaltet reichlich Interpretationsspielraum und ist nirgends konkret verbrieft. Es fehlt einmal mehr an Vorhersehbarkeit und Verbindlichkeit, der preissteigernde Effekt nicht abschätzbar. Dieser wäre nur dann gesichert, wenn die Zertifikate dauerhaft vom Markt genommen werden.  

ETS-Richtlinie fordert Vorhersehbarkeit

Die Kommission ist berechtigt, den administrativen Ablauf der Versteigerung von Emissionszertifikaten zu steuern, ist dabei jedoch an die ETS-Richtlinien gebunden. Die Richtlinien verlangen konkret nach geregelter Vorhersehbarkeit, speziell was Zeitplan und Ablauf des Verfahrens betrifft. Die aktuellen Reformvorschläge der Kommission sind mit dem Befugnis der Kommission leider nicht vereinbar, das Änderungsbefugnis ist von Amts wegen an bestimmte Auflagen geknüpft.      
 


 




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