Dienstag 21. Mai 2013, 23:39

Aktuelles

Einheitliches EU-Asylsystem rückt in weite Ferne

Der für 2012 geplante Beschluss eines EU-weit einheitlichen Asylsystems ist sehr unwahrscheinlich. Der im Europaparlament zuständige Innenausschuss tagt erst am 17. Dezember und seine Haltung sei überaus schwer einzuschätzen, hieß es aus Diplomatenkreisen am Dienstag.

Der Innenausschuss tagt am 17. Dezember
Der Innenausschuss tagt am 17. Dezember
Bild: APA

Im EU-Innenministerrat am Donnerstag gebe es zu diesem Thema daher lediglich eine Diskussion zum Stand der Dinge. Es dürfte dann Aufgabe der nachfolgenden irischen EU-Präsidentschaft sein, neue Ziele für ein einheitliches Asylsystem zu stecken.

Viel hängt von der Entscheidung des Innenausschusses ab. Sollte das Parlament einen Willen zum Abschluss zeigen, wäre ein politischer Abschluss rein theoretisch noch heuer möglich. Die technische Umsetzung fällt ohnehin erst ins nächste Jahr.

Ein strittiger Punkt beim gemeinsamen Asylsystem ist EURODAC, eine Datenbank von Asylbewerber-Fingerabdrücken, auf die auch Strafverfolgungsbehörden zugreifen dürfen sollen. Dagegen sprechen sich vor allem Linksparteien im EU-Parlament aus. Strittige Fragen gibt es auch noch in der Asylverfahren-Richtlinie. Diese gilt als einer der schwierigsten Punkte, da die Verwaltung in den Ländern unterschiedliche ausgestaltet sei. Offen ist hier etwa der Umgang mit Sonderverfahren für unbegleitete Minderjährige oder Folteropfer - manche EU-Mitgliedstaaten orten dadurch die Gefahr für Missbrauch.

Mit der Einigung über EURODAC hängt auch die neue Dublin-Verordnung zusammen, diese sei "so gut wie abgeschlossen". Der Diplomat hielt aber fest, dass es sich beim geplanten gemeinsamen Asylsystem um ein Gesamtpaket handelt, es sollten keine einzelnen Punkte herausgenommen werden.

Auf der Tagesordnung des EU-Innenministerrats steht weiters der Umstieg vom Schengeninformationssystem I auf System II per Ende März 2013 und die ebenfalls zuletzt diskutierte Visumproblematik am Westbalkan. Auch Österreich sprach sich hier für die Einführung einer Schutzklausel aus, die bei besonderen Vorkommnissen gelten soll.


 




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