Samstag 25. Mai 2013, 22:30

Telekommunikation & Verkehr


Digitale Agenda: Rüffel aus Brüssel TKG neu: Rüffel aus Brüssel

Die Europäische Kommission ermahnt 20 Mitgliedstaaten wegen der verzögerten Umsetzung der neuen EU Telekommunikationsvorschriften. Diese haben sich bislang geziert, die entsprechenden Vorschriften in der nationalen Gesetzgebung zu verankern und haben nun zwei Monate Zeit, das förmliche Auskunftsersuchen zu beantworten.

Symbolfoto Roaming
Symbolfoto Roaming
Bild: EU-Infothek
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern: Die Bad Guys der Union sind gegenwärtig aufgefordert, das förmliche Aufforderungsschreiben aus Brüssel zu beantworten. Sollte die Kommission diese Antwort jedoch als unbefriedigend erachten, kann eine ebenfalls förmliche Aufforderung zur Umsetzung des geltenden EU Rechts erfolgen, der nächste Schritt wäre die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Neelie Kroes will Erfolge sehen!

Die EU Kommissarin Neelie Kroes, bekannt für ihre enorme Durchsetzungsfähigkeit, bringt es unmissverständlich auf den Punkt: „ ... werde ich alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um gegenüber den Mitgliedstaaten und den Telekommunikationsbetreibern dem abzuhelfen“ und ist sichtlich fest entschlossen, alle erforderlichen Schritte zur zügigen Umsetzung der beschlossenen Richtlinien ohne Umschweife einzuleiten. Diese Vertragsverletzungsverfahren hinterlassen üblicherweise einen bitteren Nachgeschmack bei den Betroffenen, es muss mit unliebsamen Konsequenzen gerechnet werden.

Mehr Transparenz und Rechte für Kunden

Die neuen Vorschriften sind geeignet, Unternehmen und Kunden neue Rechte in Bezug auf Telefon- und Mobilfunkdienste sowie beim Internetzugang zu geben. Sie beinhalten das Recht der Kunden, den Telekommunikationsanbieter innerhalb eines Tages und ohne Änderung der Telefonnummer zu wechseln. In diesem Bereich sehen die Verantwortlichen einen ausgeprägten Handlungsbedarf, da es in der Praxis speziell beim Wechsel der Anbieter nach wie vor zu Verzögerungen kommt.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) in Deutschland kann sich sogar einen Anspruch auf Entschädigung bei einem durch den Kunden nicht verursachten, gescheiterten Wechsel des Anbieters vorstellen, wobei als Schadenersatz zwei monatliche Grundgebühren angedacht sind. Verbraucher sollen mit dieser Regelung vor unvorhergesehenen Offline Zeiten geschützt werden. Es sind erweiterte Rechte vorgesehen, was die Transparenz der Informationen und Vertragsgestaltung selbst betrifft, um angebotene Dienstleistungen vergleichbarer als bisher zu machen. Ein erhöhter Online Datenschutz für Verbraucher wird in diesem Zusammenhang ebenfalls berücksichtigt.

Kostenfalle Handy entschärft

Neelie Kroes, Bild: Europ. Union
Neelie Kroes
Bild: Europ. Union
Selbst gewählte Kostenlimits und Warn-SMS durch den Betreiber sollen in Zukunft vor unliebsamen Rechnungen schützen. Das wird besonders die zahlreichen Benutzer der trendigen Smartphones freuen, da laufende Updates und reichlich Downloads in Verbindung mit exzessiver Emailverwaltung die laufenden Kosten in Teils exorbitante Höhen getrieben haben. Die Abfrage der laufenden Kosten soll ebenfalls erleichtert werden. Die Einspruchsfrist für Rechnungen wird von vier Wochen auf drei Monate verlängert, bislang gibt es diesbezüglich überhaupt keine gesetzliche Regelung.

Vertragslaufzeiten werden eingeschränkt

Zum Leidwesen der Telekom - Anbieter dürfen die neuen Verträge nur mehr mit einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten angeboten werden. Dies gilt für Internet, Festnetz - und Mobilfunkverträge gleichermassen. Verträge mit einer 12 monatigen Bindung sind unter Angabe der jeweiligen Konditionen ebenfalls vorzulegen. Konsumentenschützer gehen in dieser Angelegenheit einen Schritt weiter und wünschen sich Verträge mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr, um schneller und flexibler auf die häufig wechselnden Standards der Anbieter und die branchenüblichen Tarifänderungen reagieren zu können.

Flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen

Im Zuge dieser Neuordnung werden auch die neuen Aufsichtsrechte der Europäischen Kommission geregelt. Neue Regulierungsbefugnisse des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für die elektronische Kommunikation (GEREK) erhöhen die Rechtssicherheit und bilden eine tragfähige Basis, um das weitere Wachstum der Telekom - Provider im europäischen Binnenmarkt nachhaltig zu fördern. Die flächendeckende Versorgung der Regionen mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen bei zugleich überschaubaren Investitionen für die Dienstanbieter wird angestrebt.

Bislang nur 7 Erfolgsmeldungen

Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich konnten mittlerweile die erfolgreiche Umsetzung der neuen Vorgaben melden. Der Grund für die Verzögerungen bei den anderen Staaten ist nicht ersichtlich doch scheint es durchaus im Interesse der Verbraucher zu liegen, die verabschiedeten Vorgaben ohne weitere Verzögerung auf gesetzlicher Ebene zu verankern. Die Giganten der Telekommunikation haben sichtbar keine Eile, was die neue Gesetzeslage betrifft. Das war bei den Roaminggebühren nicht anders, und auch die altmodische Rechnung in klassischer Papierform bedurfte des entschlossenen Einschreitens der EU, um wieder ohne Aufpreis greifbar zu werden. Mit reichlich technischer Argumentation wird stets versucht, den Status Quo in seiner lukrativsten Form möglichst lang zu wahren.

Angesichts der Relevanz der Materie scheint es durchaus angebracht, die Novellierungswünsche der Kommission aus der Warteschleife zu nehmen und alsbald der Gesetzgebung zu unterziehen.

Abwarten bringt nichts: Pronto! Pronto! ...

Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern: Die Bad Guys der Union sind gegenwärtig aufgefordert, das förmliche Aufforderungsschreiben aus Brüssel zu beantworten. Sollte die Kommission diese Antwort jedoch als unbefriedigend erachten, kann eine ebenfalls förmliche Aufforderung zur Umsetzung des geltenden EU Rechts erfolgen, der nächste Schritt wäre die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Neelie Kroes will Erfolge sehen!

Die EU Kommissarin Neelie Kroes, bekannt für ihre enorme Durchsetzungsfähigkeit, bringt es unmissverständlich auf den Punkt: „ ... werde ich alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um gegenüber den Mitgliedstaaten und den Telekommunikationsbetreibern dem abzuhelfen“ und ist sichtlich fest entschlossen, alle erforderlichen Schritte zur zügigen Umsetzung der beschlossenen Richtlinien ohne Umschweife einzuleiten. Diese Vertragsverletzungsverfahren hinterlassen üblicherweise einen bitteren Nachgeschmack bei den Betroffenen, es muss mit unliebsamen Konsequenzen gerechnet werden.

Mehr Transparenz und Rechte für Kunden

Die neuen Vorschriften sind geeignet, Unternehmen und Kunden neue Rechte in Bezug auf Telefon- und Mobilfunkdienste sowie beim Internetzugang zu geben. Sie beinhalten das Recht der Kunden, den Telekommunikationsanbieter innerhalb eines Tages und ohne Änderung der Telefonnummer zu wechseln. In diesem Bereich sehen die Verantwortlichen einen ausgeprägten Handlungsbedarf, da es in der Praxis speziell beim Wechsel der Anbieter nach wie vor zu Verzögerungen kommt.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) in Deutschland kann sich sogar einen Anspruch auf Entschädigung bei einem durch den Kunden nicht verursachten, gescheiterten Wechsel des Anbieters vorstellen, wobei als Schadenersatz zwei monatliche Grundgebühren angedacht sind. Verbraucher sollen mit dieser Regelung vor unvorhergesehenen Offline Zeiten geschützt werden. Es sind erweiterte Rechte vorgesehen, was die Transparenz der Informationen und Vertragsgestaltung selbst betrifft, um angebotene Dienstleistungen vergleichbarer als bisher zu machen. Ein erhöhter Online Datenschutz für Verbraucher wird in diesem Zusammenhang ebenfalls berücksichtigt.

Kostenfalle Handy entschärft

Neelie Kroes, Bild: Europ. Union
Neelie Kroes
Bild: Europ. Union
Selbst gewählte Kostenlimits und Warn-SMS durch den Betreiber sollen in Zukunft vor unliebsamen Rechnungen schützen. Das wird besonders die zahlreichen Benutzer der trendigen Smartphones freuen, da laufende Updates und reichlich Downloads in Verbindung mit exzessiver Emailverwaltung die laufenden Kosten in Teils exorbitante Höhen getrieben haben. Die Abfrage der laufenden Kosten soll ebenfalls erleichtert werden. Die Einspruchsfrist für Rechnungen wird von vier Wochen auf drei Monate verlängert, bislang gibt es diesbezüglich überhaupt keine gesetzliche Regelung.

Vertragslaufzeiten werden eingeschränkt

Zum Leidwesen der Telekom - Anbieter dürfen die neuen Verträge nur mehr mit einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten angeboten werden. Dies gilt für Internet, Festnetz - und Mobilfunkverträge gleichermassen. Verträge mit einer 12 monatigen Bindung sind unter Angabe der jeweiligen Konditionen ebenfalls vorzulegen. Konsumentenschützer gehen in dieser Angelegenheit einen Schritt weiter und wünschen sich Verträge mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr, um schneller und flexibler auf die häufig wechselnden Standards der Anbieter und die branchenüblichen Tarifänderungen reagieren zu können.

Flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen

Im Zuge dieser Neuordnung werden auch die neuen Aufsichtsrechte der Europäischen Kommission geregelt. Neue Regulierungsbefugnisse des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für die elektronische Kommunikation (GEREK) erhöhen die Rechtssicherheit und bilden eine tragfähige Basis, um das weitere Wachstum der Telekom - Provider im europäischen Binnenmarkt nachhaltig zu fördern. Die flächendeckende Versorgung der Regionen mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen bei zugleich überschaubaren Investitionen für die Dienstanbieter wird angestrebt.

Bislang nur 7 Erfolgsmeldungen

Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich konnten mittlerweile die erfolgreiche Umsetzung der neuen Vorgaben melden. Der Grund für die Verzögerungen bei den anderen Staaten ist nicht ersichtlich doch scheint es durchaus im Interesse der Verbraucher zu liegen, die verabschiedeten Vorgaben ohne weitere Verzögerung auf gesetzlicher Ebene zu verankern. Die Giganten der Telekommunikation haben sichtbar keine Eile, was die neue Gesetzeslage betrifft. Das war bei den Roaminggebühren nicht anders, und auch die altmodische Rechnung in klassischer Papierform bedurfte des entschlossenen Einschreitens der EU, um wieder ohne Aufpreis greifbar zu werden. Mit reichlich technischer Argumentation wird stets versucht, den Status Quo in seiner lukrativsten Form möglichst lang zu wahren.

Angesichts der Relevanz der Materie scheint es durchaus angebracht, die Novellierungswünsche der Kommission aus der Warteschleife zu nehmen und alsbald der Gesetzgebung zu unterziehen.

Abwarten bringt nichts: Pronto! Pronto! ...

Die Europäische Kommission ermahnt 20 Mitgliedstaaten wegen der verzögerten Umsetzung der neuen EU Telekommunikationsvorschriften. Diese haben sich bislang geziert, die entsprechenden Vorschriften in der nationalen Gesetzgebung zu verankern und haben nun zwei Monate Zeit, das förmliche Auskunftsersuchen zu beantworten.

 




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