Die „Eurasische Wirtschaftsunion“
Reflexe auf die „Europäische Nachbarschaftspolitik“ der EU - Die Europäische Union (EU) ist gegenwärtig so stark auf die Lösung ihrer Finanzkrise und die Rettung des Euro fixiert, dass sie offensichtlich über keine freien Kapazitäten verfügt, um die außerordentlich komplexen Vorgänge an ihrer sensiblen Ostgrenze politisch entsprechend zu beeinflussen und in ihrem Sinn zu steuern.

Bild: CC-BY 3.0
North Stream Pipeline
In der Frage der Sicherung der zukünftigen Erdöl- und Erdgas-Versorgung der Mitgliedstaaten der EU aus dem eurasischen Raum konnte innerhalb der EU bisher keine Einigkeit erzielt werden, da die einzelnen Staaten unterschiedliche Konzepte verfolgen und dementsprechend auch verschiedene Liefervarianten – zB über die Pipelines North Stream, South Stream und Nabucco – bevorzugen. Mitten in diese Diskussion platzte vor kurzem die Bombe, da es dem staatlichen russischen Energieunternehmen Gazprom in einer technischen Meisterleistung gelungen war, innerhalb von knapp zwei Jahren den ersten Strang der North Stream-Pipeline zwischen Wyborg und Lubmin in einer Länge von 1224 km durch die Ostsee zu verlegen. Seit der offiziellen Eröffnung der Pipeline am 8. November 2011 durch den russischen Präsidenten Dmitrij Medwedew und die deutsche Kanzlerin Angela Merkel fließen über 27 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas pro Jahr in die Bundesrepublik und werden von dort in das europäische Erdgasnetz eingespeist. Mit der für Ende 2012 erwarteten Fertigstellung des zweiten Strangs der North Stream Pipeline wird deren Kapazität auf jährlich 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas erhöht werden, womit der Bedarf von 26 Millionen Haushalten abgedeckt werden kann. Die Gesamtkosten der North Stream Pipeline belaufen sich dabei auf 7,4 Milliarden Euro.[1]
Russland und Deutschland haben mit dieser Pipeline einen energiepolitischen Trumpf in der Hand, da sie als erste eine gesicherte Energieversorgung mit Erdgas anbieten und über Lieferverträge auch entsprechend steuern können. Die eklatanten Verlierer dieses von Wladimir Putin und Gerhard Schröder eingefädelten Deals sind vor allem die Ukraine, Belarus und Polen, da sie ihren bisherigen Zugriff auf die über ihr Territorium verlaufenden Erdgasleitungen verlieren.
Die Gewinne aus dem Erdgasgeschäft werden von Putin nunmehr dazu verwendet, um sie in sein schon seit Längerem geplantes Projekt eines eurasischen Staatenverbunds zu investieren, mit dem die ehemaligen Sowjetrepubliken unter der Führung Russlands wieder enger wirtschaftlich und politisch zusammengeführt werden sollen. Eine Kopie der Sowjetunion, deren Zerfall von ihm einst als „die größte geopolitische Katastrophe des 20. Jahrhunderts“ bezeichnet wurde, sei damit aber nicht geplant, erklärte Putin.
Eurasische Wirtschaftsunion
Am 18. November 2011 unterzeichneten die drei Präsidenten Russlands, Weißrusslands und Kasachstans, Dmitri Medwedew, Alexander Lukaschenko und Nursultan Nasarbajew, im Kreml eine Absichtserklärung, bis zum Jahre 2015 eine Eurasische Wirtschaftsunion zu errichten. Die Vorarbeiten dazu soll die Eurasische Wirtschaftskommission, eine überstaatliche Kommission leisten, die ähnlich wie die supranationale Kommission der Europäischen Union konzipiert sein und ihre Arbeit bereits 2012 aufnehmen soll. Den Vorsitz dieser Kommission, die ihren Sitz in Moskau haben wird, soll für die kommenden vier Jahre der russische Handels- und Industrieminister Viktor Christenko übernehmen.
Nasarbajew erklärte nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung, „dass den gemeinsamen Organen der Wirtschaftsunion 175 nationale Kompetenzen übertragen werden“.[2] Wenngleich damit noch nichts ausgesagt ist, wie diese Eurasische Wirtschaftsunion konkret ausgestaltet werden soll – vor allem, ob neben der wirtschaftlichen auch eine vertiefte politische Integration geplant ist – so lässt dieser massive Kompetenztransfer doch darauf schließen, dass es sich dabei um eine relativ schlagkräftige Organisation handeln wird. Die weiteren Äußerungen Christenkos, dass es sich dabei um einen „gemeinsamen Wirtschaftsraum“ handeln wird, nach dessen Vollendung auch an eine gemeinsame Währung gedacht werden könnte, legen zumindest den Schluss nahe, dass man damit – nachdem diese drei Staaten bereits 2006 in Sotschi untereinander vereinbart hatten, eine Zollunion zu gründen – ökonomisch so etwas wie einen „Gemeinsamen Markt“ ausbilden will.
Parallel dazu beschlossen acht frühere Sowjetrepubliken, nämlich Russland, die Ukraine, Weißrussland, Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, die Republik Moldau und Tadschikistan, am selben Tag in St. Petersburg im Rahmen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) die Schaffung einer „Freihandelszone“[3] samt einem Rahmenabkommen über Währungspolitik sowie die Koordinierung des Bahnverkehrs zu veranlassen. Ganz abgesehen davon, dass die gleichzeitige Zugehörigkeit der drei Staaten Russland, Weißrussland und Kasachstan zu einer Zollunion und einer Freihandelszone grundsätzliche wirtschaftliche und rechtliche Probleme aufwerfen wird – der WTO-Beitritt Russlands wird nach langjährigen Verhandlungen in Kürze erfolgen – scheint zumindest der Plan der Gründung dieser beiden regionalen Präferenzzonen darauf hinzudeuten, dass die Eurasische Wirtschaftsunion auf wietere GUS-Staaten ausgeweitet werden soll, wobei die Ukraine besonders im Blickfeld steht.
Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)
Die besondere Pikanterie sowohl bei der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion, als auch bei der der Freihandelszone der acht GUS-Staaten ist nun aber die, dass eine Reihe ihrer Gründungsstaaten – nämlich Russland, Weißrussland, die Republik Moldau, die Ukraine und Armenien – zugleich auch Mitgliedstaaten der neuen „Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (ENP) der EU sind; mit Russland verhandelt die EU in diesem Zusammenhang bewusst nicht im Rahmen der allgemeinen ENP, sondern spezialiter in den sog. „vier Räumen“.[4]
Daneben kooperieren einige dieser Staaten aber auch im Rahmen der „Östlichen Partnerschaft“ sowie der „Schwarzmeersynergie“. Damit geraten diese mittel- und osteuropäischen Staaten (MOEL) aber in einen grundsätzlichen Konflikt mit den Verpflichtungen aus diesen außenpolitischen und –außenwirtschaftlichen Instrumenten der EU.
Bereits im Vorfeld der fünften Erweiterung der EU, die den Beitritt zehn neuer Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2004 brachte, begann die Kommission[5] – unter dem Eindruck einer nicht mehr zu stoppenden Erweiterung („over-expanding“, „over-stretching“) der EU – im Jahre 2003 die Konzeption einer speziellen „Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (ENP) auszubilden, die ein Instrument zur wirtschaftlichen und politischen Unterstützung für (benachbarte) europäische Staaten darstellen sollte, denen keine Beitrittsoption offen steht, sondern die lediglich eine assoziationsähnliche Stellung bei der EU erlangen können.[6]
Im Grunde ist damit ein besonderes, enges Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten zu den „Nachbarstaaten“ der Union angesprochen, das sich durch die Beachtung der gemeinsamen Werte der Union sowie durch friedliche, kooperative und gutnachbarschaftliche Beziehungen auszeichnet. Die Union will sich damit zum einen werthaltungskonforme und sicherheitspolitisch relevante „strategische Vormauern“[7] – im Sinne eines sogenannten „ring of friends“ von der Ostsee bis zum Mittelmeer[8] – schaffen.
Die inhaltlichen Grundlagen der ENP wurden in den Jahren 2006 und 2007 sowohl durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates[9] als auch durch eine Durchführungs-Verordnung der Kommission[10], gelegt, mittels derer das „Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument“ (ENPI) geschaffen wurde. Der konkrete Inhalt des ENPI wird jeweils durch eine spezielle Übereinkunft der EU mit einem der betroffenen 16 ENP-Staaten ausgeformt.
Durch den Vertrag von Lissabon wurde die ENP, die bisher nur sekundärrechtlich geregelt war, nunmehr primärrechtlich verankert (Artikel 8 EUV)[11]. Obwohl die Nachbarschaftspolitik formal nicht zu den Grundlagen des auswärtigen Handelns der EU sondern systematisch zu den „Gemeinsamen Bestimmungen“[12] gehört, muss sie zweifellos dieser Kategorie zugeordnet werden, da sowohl ihr Inhalt als auch die Instrumente zu ihrer Durchsetzung eindeutig zur auswärtigen Gewalt der EU gehören.[13]
Östliche Partnerschaft
Neben der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) müssen aber auch die Auswirkungen der geplanten Eurasischen Wirtschaftsunion auf die eng mit der ENP verbundene sogenannte Östliche Partnerschaft berücksichtigt werden. Die „Östliche Partnerschaft“ geht auf eine polnisch-schwedische Initiative vom 26. Mai 2008 zurück, aufgrund derer der Europäische Rat im Juni 2008 die Kommission aufforderte, einen entsprechenden Vorschlag dafür auszuarbeiten, der sich auf die sechs Länder Osteuropas und des Südkaukasus, die in die ENP einbezogen sind – Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und Ukraine – beziehen soll. Der Gründungsgipfel fand am 7. Mai 2009 in Prag statt.[14]Durch die Östliche Partnerschaft soll die regionale Kooperation zwischen diesen Staaten gestärkt und der „südlichen“ Dimension der ENP (Mittelmeerunion etc.) eine gleichgewichtige „östliche“ gegenübergestellt werden.[15]
Inhaltlich wird die Östliche Partnerschaft von den Grundsätzen der gemeinsamen Verantwortung, der Differenzierung und der Konditionalität geleitet. Ihren Kern bilden die gemeinsamen Werte des Art 2 EUV, verstärkt durch die Prinzipien einer verantwortungsvollen Regierungsführung, marktwirtschaftlicher Strukturen und nachhaltiger Entwicklung.
Auf bilateraler Ebene sollen neue Assoziationsabkommen die bisherigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) ablösen und umfassende Freihandelszonen nicht nur zwischen der EU als „hub“ und jedem der sechs Länder als „spoke“, sondern auch zwischen diesen selbst errichten. Diese Abkommen sollen aber auch Mobilitäts- und Sicherheitsaspekte sowie regionalpolitische Entwicklungsprogramme enthalten und langfristig zur Sicherung der Energieversorgung der EU beitragen.
Schwarzmeersynergie
Zuletzt ist in diesem Zusammenhang aber auch noch die Schwarzmeersynergie zu erwähnen, die ebenfalls von den Plänen Putins betroffen ist. Die „Schwarzmeersynergie“ wurde im April 2007 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen[16] und anschließend vom Europäischen Parlament und vom Rat bestätigt. Sie steht allen zehn Ländern der Schwarzmeerregion[17] offen, ebenso wie sich auch die in der Region tätigen Einrichtungen – zB die „Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Anrainerstaaten des Schwarzen Meeres“ – „Black Sea Economic Cooperation“ (BSEC)[18] und die „Schwarzmeerkommission“ (BSC) – an ihr beteiligen können. Im Rahmen der Schwarzmeersynergie wurden vor allem Sektorpartnerschaften in den drei wichtigen Bereichen Umwelt, Verkehr und Energie eingerichtet.[19]
Ring of friends?
Der Plan der EU, mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik zwei Fliegen auf einen Schlag zu treffen – nämlich zum einen den drei europäischen Staaten Weißrussland, Ukraine und Republik Moldau eine „zweitbeste“ Lösung zur Verfügung zu stellen, um mit ihnen keine Beitrittsverhandlungen aufnehmen zu müssen und zum anderen durch diese Länder ein Glacis im Sinne eines „ring of friends“ an ihrer sensiblen Ostgrenze zu schaffen – klang anfangs bestechend, als er von der österreichischen Kommissarin Bettina Ferrero-Waldner 2003 aus der Taufe gehoben wurde.
Zwischenzeitlich hat die EU aber offensichtlich vergessen, dass man Freundschaften ständig pflegen muss, damit sie nicht erkalten und sich die Freunde andere Partner suchen. Im Rahmen der ENP ist ihr dies aus einer Reihe von Grünen nicht gelungen, sodass sie nunmehr mehr oder weniger untätig zusehen muss, wie ihr ein mittel- und osteuropäisches Land nach dem anderen die Freundschaft aufkündigt und sich über das Instrument der Eurasischen Wirtschaftsunion wieder in den Orbit der ehemaligen Sowjetunion begeben wird. In der vorstehend erwähnten „Europäischen Sicherheitsstrategie“ der EU[20] wird als eines der drei strategischen Ziele der Union ausdrücklich die „Stärkung der Sicherheit in der Nachbarschaft“ erwähnt. Diesem Ziel wird die gegenwärtige Außenpolitik der EU an ihrer sensiblen Ostgrenze aber keinesfalls gerecht. Allein der unschlüssige Umgang mit der Ukraine in den letzten Jahren zeigte die diesbezügliche Konzeptlosigkeit der EU schonungslos auf. So wichtig Währungs- und Finanzfragen auch sind, sie dürften keinesfalls die gesamte Problemlösungs- und Gestaltungskapazität der EU in Anspruch nehmen.
[1] Vgl. Krökel, U. Deutsche und Russen drehen am Gashahn, Salzburger Nachrichten vom 8. 11. 2011, S. 6.
[2] Gremien der Eurasischen Union bekommen 175 Vollmachten der Mitgliedsländer, http://de.ria.ru/business/20111118/261464984.html
[3] Auf Drängen Putins Ex-Republiken rücken zusammen, http://www.n-tv.de/politik/Ex-Republiken-ruecken-zusammen-article4563191...
[4] (1) Gemeinsamer Wirtschaftsraum, (2) Gemeinsamer Raum der Freiheit, Sicherheit und Justiz, (3) Raum der Zusammenarbeit im Bereich externer Sicherheit und (4) Raum der Forschung und Bildung, einschließlich kultureller Aspekte; vgl. KOM(2004) 106.
[5] KOM(2003) 373.
[6] Vgl. Hummer, W. Die Union und ihre Nachbarn - Nachbarschaftspolitik vor und nach dem Verfassungsvertrag, in: integration 3/2005, S. 233 ff.
[7] In der vom Europäischen Rat von Brüssel am 12. Dezember 2003 verabschiedeten „EuropäischenSicherheitsstrategie – Ein sicheres Europa in einer besseren Welt“ wird als eines der drei strategischen Ziele der Union ausdrücklich die „Stärkung der Sicherheit in der Nachbarschaft“ erwähnt und der EU empfohlen, darauf hinzuarbeiten, „dass östlich der EU und an den Mittelmeergrenzen ein Ring verantwortungsvoll regierter Staaten entsteht (…)“; PESC 787, Dok. 15895/03 vom 8. 12. 2003.
[8] Prodi, R. Das größere Europa – eine Politik der Nachbarschaft als Schlüssel zur Stabilität. Rede vor der 6. Weltkonferenz des Studienverbandes der EG, Projekt Jean Monnet, Brüssel 6. Dezember 2002, S. 3.
[9] Verordnung (EG) Nr 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, ABl. 2006, L 310, S. 1 ff.
[10] Verordnung (EG) Nr. 951/2007 der Kommission mit Durchführungvorschriften für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der VO (EG) Nr. 1683/2006, ABl. 2007, L 210, S. 10 ff.
[11] Vgl. dazu die Erklärung Nr. 3 zu Artikel 8 EUV, ABl. 2010, C 83, S. 337.
[12] Titel I (Artikel 1 bis 8) EUV, ABl. 2010, C 83, S. 16 ff.
[13] Hummer, W. Artikel 8 EUV Rdnr. 25, in: Vedder/Heintschel v. Heinegg (Hrsg.), Europäisches Unionsrecht – EUV/AEUV/Grundrechte-Charta. Handkommentar (2012), S. 99.
[14]) Vgl Tiede/Schirmer, Die Östliche Partnerschaft der EU im Rahmen des Gemeinschaftsrechts, Osteuropa-Recht 2/2009, S. 184 ff.
[15] Vgl. Hummer, W. Die „Östliche Partnerschaft“ der EU, in: Hummer, W. (Hrsg), Die Europäische Union – das unbekannte Wesen (2010), S. 441 f.
[16] KOM(2007) 160 endg.
[17] Dazu gehören Griechenland, Bulgarien, Rumänien und Moldau im Westen, die Ukraine und Russland im Norden, Georgien, Armenien und Aserbaidschan im Osten und die Türkei im Süden.
[18] Die BSEC wurde am 25. Juni 1992 auf türkische Initiative in Istanbul gegründet und umfasst zwölf Mitgliedstaaten; vgl. dazu Nureş, N. Die Schwarzmeerwirtschaftskooperation (SMWK) am Scheideweg, KAS-Auslandsinformationen 8/2002, S. 46 ff.
[19] Vgl. Busek/Hummer, Neue Regionalstrategien in Europa?, Europäische Rundschau 2010/4, S. 41 ff.
[20] Vgl. Fußnote 7.


















~Anonymous
"North Stream Pipeline"
Die im Artikel erwähnte sog. "North-Stream-Pipeline" wird nun offiziell als "Nord-Stream-Pipeline" bezeichnet. Ehemals wurde sie "North European Gas Pipeline" (NEGP) genannt...
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