Die EU-Kommission will Bürokratie abbauen,
...doch das ist leichter gesagt als getan. Die öffentliche Hand ist der größte Kunde in Europa. Öffentliche Aufträge machen 17 Prozent der europäischen Wirtschaftsleistung aus. Doch Wirtschaft und Behörden klagen über die strikten Auflagen des europäischen Auftragsrechts. EU-Binnenmarktkommissar will die Regeln entrümpeln. Mitte Dezember wird er drei Richtlinienvorschläge zu dem Thema vorlegen, die die aktuell geltenden Regeln aus dem Jahr 2004 ablösen sollen.

Bild: CC-BY 3.0
150.000 Aufträge werden in Europa derzeit nach den europäischen Regeln vergeben, die schon vor vier Jahrzehnten erstmals vereinheitlicht wurden. Zwei Millionen Aufträge können Städte, Gemeinden und Regionen dagegen ohne europäische Ausschreibung abwickeln, weil das Volumen die geltenden Schwellenwerte unterschreitet Die Grenzen sind derzeit bei 193.000 Euro bei einer Dienstleistung und bei 4,8 Millionen Euro bei einem Bauauftrag.
Viele öffentliche Stellen wünschen sich höhere Schwellenwerte, so dass weniger Aufträge unter die europäischen Regeln fallen. Der Verwaltungsaufwand wäre dann geringer. Im Europäischen Parlament gibt es Sympathie für diese Position. Doch die EU-Kommission zerstört schon im Vorfeld jede Hoffnung, dass es in diesem Bereich zu Veränderungen kommen könnte, weil sich die EU international zu diesen Schwellenwerten verpflichtet hat, etwa bei der Welthandelsorganisation (WTO) in der Vergaberechtsvereinbarung GPA. Die EU-Kommission ist wenig geneigt, auf internationale Ebene neue Grenzwerte zu verhandeln.
Absehbarer Streitpunkt
Einer der größten Streitpunkte im Gesetzgebungsverfahren dürfte die Idee der EU-Kommission sein, vergabefremde Kriterien stärker in den Mittelgrund zu rücken. EU-Kommissar Barnier sieht die öffentliche Auftragsvergabe als strategisches Mittel, „die Nachfrage stärker in Richtung nachhaltiger oder innovativer Lösungen zu orientieren.“ Ihm schwebt vor, dass die öffentliche Hand beispielsweise darauf achten kann, dass Betriebe den Zuschlag bekommen, die Frauen fördern oder sich stark in der Ausbildung Jugendlicher engagieren. Auch Umweltziele könnten berücksichtigt werden oder soziale Ziele wie die Verhinderung von Kinderarbeit. Städte und Gemeinden befürchten, dass solche zusätzlichen Ziele die Auftragsvergabe erschweren. Gebietskörperschaften müssten genaue Informationen einholen, wie die bestellte Ware etwa entstanden ist. Da es kein allgemeingültiges Siegel gibt, das Kinderarbeit ausschließen kann, fürchten die öffentlichen Auftraggeber Komplikationen. Es besteht außerdem die Gefahr, dass ein Unternehmen, das nicht zum Zug gekommen ist, die Auftragsvergabe anficht und es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt.
Praktiker befürchten darüber hinaus, dass zusätzliche strategische Überlegungen das eigentliche Ziel der öffentlichen Beschaffung außer Acht gerät: Der möglichst kostengünstige Einkauf, der sicherstellt, dass umsichtig mit Steuergeld umgegangen wird.
Wenige Aufträge gehen ins Ausland
Die EU-Kommission moniert, dass bisher nur ein sehr kleiner Teil der öffentlichen Aufträge in Europa an Unternehmen eines anderen Landes geht. Bisher liegt der Anteil bei 1,4 Prozent. Praktiker erklären dies mit den unterschiedlichen Vorschriften in den EU-Ländern, so ist die Sozialgesetzgebung bisher bei weitem nicht vereinheitlicht. Es ist fraglich, ob die EU-Kommission Unternehmen allein mit Änderungen am Vertragsrecht dazu animieren kann, sich bei Ausschreibungen im Ausland zu beteiligen.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments möchten ganz besonders das elektronische Vergabewesen gefördert sehen. Bis 2010 sollten eigentlich die Hälfte der Aufträge in Europa elektronisch vergeben werden, bisher liegt der Anteil aber lediglich bei fünf Prozent. Die grüne Abgeordnete Heide Rühle, Berichterstatterin für einen Initiativbericht des Parlaments zum Thema Auftragsvergabe, hat die EU-Kommission aufgefordert, bei der elektronischen Auftragsvergabe „eine stärkere politische Verantwortung zu übernehmen“.
Silke Wettach /Brüssel


















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