Donnerstag, 28. März 2024
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Die Absicht die hinter Schnizers „Schnitzer“ steckt

Die Absicht die hinter Schnizers „Schnitzer“ steckt (C) EU-Infothek

Nicht nur in Höchstrichterkreisen ist man über den öffentlichen Auftritt von Verfassungsrichter Johannes Schnizer verstört, ja sogar empört. Hat er doch mit seiner bloß behaupteten und in keiner Weise belegten Unterstellung, die FPÖ habe die Wahlanfechtung von langer Hand also schon vor dem zweiten Wahlgang vorbereitet, dem Ansehen des Verfassungsgerichtshofes schwer geschadet.

Es war ein in der Geschichte des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) einmaliger Vorgang. Bislang hatte man das Abstimmungsverhalten der 14 Richterinnen und Richter bewusst vertraulich gehalten. Mehrere Anläufe in der Vergangenheit, das Votum zu veröffentlichen, wurden daher auch immer wieder abschlägig beschieden. Nun hat Schnizer mit diesem Regulativ gebrochen. In einem Interview mit der linken Stadtzeitung „Falter“ und seinem Auftritt in der „ZiB 2“ begründete er nicht nur den Spruch des VfGH für die Aufhebung und damit Wiederholung des zweiten Wahlgangs zur Präsidentschaftswahl, sondern erhob auch gleichzeitig schwere Vorwürfe gegenüber der FPÖ. Demnach hätten Norbert Hofer und die Partei bereits lange vor der Stichwahl die Anfechtung aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei vergangenen Wahlen vorbereitet. Damit war der Eklat perfekt.

Bruch mit einer jahrzehntelangen Tradition

Der Präsident des VfGH, Gerhard Holzinger, soll, wie allgemein kolportiert wird, über den Auftritt Schnizers „toben“, will sich aber öffentlich dazu nicht äußern, um das Image des Höchstgerichts nicht zu beschädigen. Nicht wenige legen dies als eine dem Anlass nicht gerechtfertigte Zurückhaltung aus, sie wird sogar als symptomatisch für die Amtsführung des noch bis 2017 amtierenden Präsidenten angesehen. Mut und Courage waren nie seine Charaktereigenschaften, heißt es dazu. Dafür mehren sich nicht nur im Gerichtshof immer mehr Stimmen, die sogar einen Rücktritt Schnizers verlangen. Sein Bruch mit einer jahrzehntelangen Tradition wird möglicherweise nun sogar dazu führen, dass man manche höchstgerichtlichen Entscheidungen der Vergangenheit nachfragen wird, ob es da nicht die eine oder andere politische Intervention gab.

Verstrickt im rot-grünen Netzwerk

Der mediale Auftritt Schnizers war freilich kein „Schnitzer“ wie manche dies zu bagatellisieren versuchen, sondern offenbar geplant und Absicht. Dazu muss man nicht nur den Werdegang des nun in eine öffentliche Diskussion verwickelten Höchstrichters sehen. Er gilt als ein exzellenter Kenner der Verfassung, aber auch als politisch schwer punziert. Seine Laufbahn begann er im SPÖ-Parlamentsklub und schon damals hatte er sich bei den anderen Fraktionen den Ruf eingehandelt, nicht wirklich ehrlich und aufrichtig zu handeln, sondern einem gewissen Hang zu Intrigen zu unterliegen, links-linke Positionen zu vertreten. Immerhin aber schaffte er schließlich Kabinettchef von Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer zu werden und ist im rot-grünen Netzwerk sehr gut verankert.

Schnizer’s Lust auf die Holzinger-Nachfolge

Was aber ritt nun Schnizer diesen Wirbel in der Öffentlichkeit vom Zaun zu brechen? Das hängt wiederum offenbar mit einer wichtigen ins Haus stehenden Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof zusammen. 2017 erreicht nämlich Holzinger das 70ste Lebensjahr und damit endet seine Periode als Vorsitzender des Verfassungsgerichtshofes. Als Margit Kraker noch vor dem Sommer zur neuen Rechnungshofpräsidentin gekürt wurde, machte das Gerücht die Runde, die Koalitionspartner hätten sich dahin gehend abgesprochen, dass im Gegenzug der oder die Holzinger-Nachfolgeregelung von der SPÖ getroffen werden kann. Und man glaubte auch schon die Kandidatin zu wissen, nämlich die einstige Justizministerin Maria Berger, die derzeit Österreich beim Europäischen Gerichtshof vertritt. Sie gilt als sehr kompetent, vor allem auch objektiv, hat aber innerhalb der SPÖ nicht nur Befürworter, unter anderem weil sie nicht wirklich an der Parteinabelschnur hängt. Das dürfte Schnizer auf den Plan gerufen haben, sich ins Gespräch zu bringen.

ORF ließ sich in eine Kampagne einschalten

Mit seiner Attacke hofft er vor allem beim linken Flügel der SPÖ und bei den Grünen auf jene Sympathie und Unterstützung zu stoßen, die ihm den politischen Weg an die Spitze des Verfassungsgerichtshofes ebnen könnte. Dazu passt, dass er als mediales Sprungbrett den „Falter“ benützte und sich der ORF wieder einmal als elektronisches Vollzugsorgan verstand. Die Karrieregelüste kann Schnizer nun wohl abschreiben. Wenngleich FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer von sich aus nicht aktiv werden will, hat FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl bereits angekündigt, dass Schnizer „in den kommenden Tagen Post von Medienanwalt Dr. Michael Rami erhalten wird“. Für einen Verfassungsrichter eine ziemlich peinliche Angelegenheit, die auch noch weitere unangenehme Folgerungen nach sich ziehen könnte. Zu hinterfragen sein wird in diesem Zusammenhang aber auch die Rolle des ORF, der sich da offenbar bereitwillig in eine parteipolitisch motivierte Kampagne einschalten ließ.

Keine „Nebenbeschäftigungen“ für Verfassungsrichter

Schnizers „Schnitzer“ könnte nun allerdings auch noch eine ganz andere Diskussion auslösen. Im Gegensatz zum deutschen Verfassungsgerichtshof dürfen die österreichischen Höchstrichter neben dieser Tätigkeit auch andere Funktionen ausüben, zum Beispiel Lehraufträge an Universitäten. Für den früheren Rechnungshofpräsidenten und Repräsentanten von Transparency International, Franz Fiedler, wäre schon längst der Zeitpunkt gekommen, hier eine Änderung vorzunehmen, um die wirkliche Unabhängigkeit sicherzustellen. Und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Verfassungsrichter künftig mehr Zeit für ihre eigentliche Berufung haben, nicht aber durch andere Tätigkeiten dabei zeitlich beschränkt und abgelenkt werden.

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