Der Weg zur „echten Wirtschafts- und Währungsunion“
EU will die Banken völlig von den Mutterländern abkoppeln und im Vorhinein bei der nationalen Haushaltsplanung mitreden. Dafür wird ein weiterer Stabilisierungsfonds in Aussicht gestellt.

Bild: European Council/flickr.com
„Umfassende Vorabkoordinierung der jährlichen Haushalte der Mitgliedstaaten“
Ebenso wird es nicht ganz einfach werden, sich darauf zu einigen, was es bedeuten soll, dass „die Vertragsparteien sicherstellen, dass alle von ihnen geplanten größeren wirtschaftspolitischen Reformen vorab zwischen ihnen erörtert und gegebenenfalls koordiniert werden, wobei die Organe der Europäischen Union gemäß den Erfordernissen des Rechts der Europäischen Union einbezogen werden“. Hier besteht die Chance einer termingerechten Umsetzung wohl nur dann, wenn keine als übermäßig erscheinenden Eingriffe in die Souveränität der nationalen Parlamente vorgenommen werden sollen, was kaum zu erwarten ist. Denn vorgesehen sind etwa eine „umfassende Vorabkoordinierung der jährlichen Haushalte der Mitgliedstaaten“ sowie „die Überwachung der Länder, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden“.
Banken im Mittelpunkt der 1. Stufe
Vor allem geht es in der ersten Phase aber um die Banken, die kommendes Jahr tatsächlich eine einheitliche Aufsicht, ein gemeinsames Konkursregime, eine gemeinsame Einlagensicherung sowie direkter Zugang zu EU-Hilfsfonds erhalten sollen. Das erscheint auch durchaus vernünftig, immerhin sind die europäischen Großbanken allesamt in mehr als einem Land tätig und die Gefahr, so wie Irland durch einen Bankencrash Pleite zu gehen, wäre für die Eurozonebanken ebenso gebannt, wie die Angst der Märkte, eine systemisch relevante Bank werde nur deshalb nicht gerettet, weil auch das Mutterland kein Geld hat. Auch hier wird zwar munter gestritten – etwa darüber, wer die kleinen Genossenschaftsbanken kontrollieren soll, die Deutschland und Österreich besonders am Herzen liegen – letztendlich sollten aber alle Regierungen durchaus froh sein, der Sorge um die unkalkulierbaren Risiken ihre Banken entledigt zu werden. Folglich dürfte dieser Punkt wohl noch die besten Chancen haben, tatsächlich umgesetzt zu werden, was wohl auch für das für die 2. Phase (bis Ende 2014) avisierte gemeinsame Abwicklungsregime samt Europäischem Abwicklungsfonds für Banken gilt.
Mechanismus für eine stärkere Koordinierung
Allerdings soll in der 2. Stufe eben auch „ein Mechanismus für eine stärkere Koordinierung, Konvergenz und Durchsetzung der strukturpolitischen Maßnahmen“, geschaffen werden, an den sich die Mitgliedsstaaten vertraglich binden sollen. Dem Bericht zufolge müssten die mit der Einführung des „Europäischen Semesters“ erfolgenden länderspezifischen Empfehlungen samt Sanktionen noch weiter gehen und „einen stärkeren Rahmen für die Koordinierung, Konvergenz und Durchsetzung der strukturpolitischen Maßnahmen schaffen". Das soll auf vertraglicher Basis erfolgen und zwar obligatorisch für alle Euroländer und freiwillig für die übrigen Mitgliedstaaten. Strukturreformen würden dann durch finanzielle Anreize gefördert, also durch „vorübergehende Transfers in Mitgliedstaaten die übermäßige Strukturschwächen aufweisen“. Die Einhaltung der Vereinbarungen soll durch ein anreizbasiertes Rahmenkonzept sichergestellt werden, wobei etwa die nationalen Beiträge zur so genannten Fiskalkapazität im Falle der Nichteinhaltung heraufgesetzt werden könnten.
Denn dieses „zunehmendes Maß an gemeinsamer Beschlussfassung in Bezug auf die einzelstaatlichen Haushalte und einer verstärkten Koordinierung der Wirtschaftspolitik, insbesondere in den Bereichen Besteuerung und Beschäftigung“ soll den Mitgliedsstaaten mit einem speziellen Hilfsfonds schmackhaft gemacht werden. Diese „Fiskalkapazität“ soll für „die Abfederung länderspezifischer wirtschaftlicher Schocks durch ein Versicherungssystem auf zentraler Ebene“ dienen, und wäre „um einen Mechanismus zur Schaffung einer stärkeren wirtschaftlichen Konvergenz auf der Grundlage strukturpolitischer Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der nationalen Volkswirtschaften und zur Verhütung des jedem Versicherungssystem eigenen risikoträchtigen Verhaltens (moral hazard) zu ergänzen“. Dieses Versicherungssystem, bei dem die Teilnehmer abhängig von ihrer jeweiligen Konjunkturlage entweder einzahlen, oder Zahlungen erhalten, soll dann auch eigene Anleihen begeben dürfen. Dabei soll es sich laut dem Papier freilich nicht um die verfemten „Eurobonds“ handeln, weil dies erfolgen könne „ohne dass eine Vergemeinschaftung der Staatsschulden erfolgen müsste“.
Rolle der nationalen Parlamente soll „gegebenenfalls aufrechterhalten“ werden
Immerhin soll die zentrale Rolle der nationalen Parlamente „gegebenenfalls aufrechterhalten werden“. Zwecks demokratischer Legitimierung wünschen sich die Autoren jedoch, dass „das Europäische Parlament in die Rechenschaftspflicht für die auf europäischer Ebene gefassten Beschlüsse einbezogen wird“. Jedoch wären die nationalen Parlamente „nicht in der besten Position, die gemeinsame Interesse der Union gebührend zu berücksichtigen“, weshalb weitergehende Integration des politischen Handelns und eine verstärkte Bündelung von Zuständigkeiten auf europäischer Ebene unter Einbeziehung des Europäischen erfolgen solle. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch dafür sorgen, dass ihre nationalen Parlamente in geeigneter Weise in die vorgeschlagenen vertraglichen Reformvereinbarungen sowie in den breiteren Kontext des Europäischen Semesters einbezogen werden.
Das Einbeziehen der Parlamente dürfte allerdings schwierig werden, immerhin zieht das Konzept sehr deutlich in Richtung der „Vereinigten Staaten von Europa“, deren nationalen Parlamente und Regierungen vorerst einmal völlig von ihren Banken getrennt werden sollen. Wie weit die angesprochene Vorab-Kontrolle der nationalen Budgets gehen soll, und inwiefern deren Souveränität im Falle eines wie auch immer definierten Fehlverhaltens ausgehebelt werden soll, bleibt zwar offen, dürfte aber nicht einmal in einer Minimalversion zu erreichen sein – jedenfalls nicht mit der Bedingungen eines ausgeglichenen Budgets, die auf absehbare Zeit wohl von keinem Staat erfüllt werden kann.


















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