Sonntag 19. Mai 2013, 12:52

Binnenmarkt & Wettbewerb


Der Verbraucher im Mittelpunkt

Die EU-Kommission ist die oberste Kartellbehörde in Europa. Gegen unerlaubte Preisabsprachen geht sie gnadenlos vor. Nun steht OMV wegen Preisabsprachen am Gasmarkt im Visier der Ermittler. Die Besucher kamen ohne Vorankündigung. In diesen Tagen durchsuchten Mitarbeiter der EU-Kommission gemeinsam mit Vertretern der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde Büroräume des Energiekonzerns OMV.

Joaquín Almunia
Joaquín Almunia
Bild: Europ. Union
Der Grund: Die Brüsseler Wettbewerbshüter verdächtigt das Unternehmen gemeinsam mit neun Konkurrenten im Gasmarkt unerlaubterweise die Preise abgesprochen zu haben und anderen Unternehmen den Zugang zum Markt blockiert zu haben.

Auch wenn die EU-Kommission betont, dass die Untersuchung ergebnisoffen geführt wird - für Europas Unternehmen sind die unangemeldeten Inspektionen der Beamten der Generaldirektion Wettbewerb immer unangenehm.
 
Bewahrheitet sich der Verdacht der europäischen Kartelljäger, drohen hohe Strafen. Die EU-Kommission kann als oberste Kartellbehörde in Europa Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Konzerns als Geldbuße verhängen. Im vergangenen Jahr sprach Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia Strafen von insgesamt 2,9 Milliarden Euro aus, wegen Verletzungen des Kartellrechts.

Panische Reaktionen

Bei den unangekündigten Inspektionen, im Brüsseler Jargon „Dawn Raids“ genannten, auch wenn sie nicht unbedingt im Morgengrauen stattfinden, suchen die 100 Mitarbeiter von Wettbewerbskommissar Almunia, die sich auf Kartelle spezialisiert haben, nach handfesten Beweisen für Preisabsprachen und anderem wettbewerbswidrigem Geschäftsgebaren. Wenn die Brüsseler Inspekteure unangemeldet vor der Tür stehen, versuchen Betroffene manchmal panisch, im letzten Moment Beweismittel zu vernichten. Ein Brüsseler Anwalt erzählt von einem Mandaten, der einen Computer aus dem Fenster warf, um Beweismittel zu vernichten.
 
Almunias Ermittler sind trotzdem überrascht, wie viele unerlaubte Absprachen Unternehmen schriftlich festhalten, obwohl die Dokumente anschließend gegen sie verwendet werden können. Als die EU-Kommission in den Neunziger Jahren dem sogenannten Lombard-Club auf die Schliche kam, einem Kartell, dem acht österreichische Banken angehörten, stellten die Beamten 100.000 Seiten an Beweisen sicher gestellt.
 
Der Lombard-Club der Banken war ein ungewöhnlich langlebiges Kartell, er soll über 30 Jahre bestanden haben. Erst nach dem Beitritt Österreichs zur EU flogen die unerlaubten Absprachen zum Schaden der Bankkunden auf. 

Fast wie in der Planwirtschaft

Je länger ein Kartell besteht, desto höher die Strafen. Im vergangenen Jahr brummte die EU-Kommission der voestalpine Austria Draht eine Strafe von 22 Millionen Euro auf, weil sie mit 17 anderen Spannstahlherstellern 18 Jahre lang die Preise ausgehandelt hat. „Es ist erstaunlich, wie es so zahlreichen Unternehmen gelingen konnte, über einen so langen Zeitraum hinweg nahezu die gesamte europäische Bauindustrie auf einem so wichtigen Produktmarkt zu schädigen“, wunderte sich Kommissar Almunia. „Die Unternehmen sind fast so aufgetreten wie in einer Planwirtschaft.“
 
Wiederholungstäter werden härter bestraft. Die höchste Einzelstrafe, die sie je in einem Kartellverfahren verhängt hat betrug 896 Millionen Euro und galt dem französischen Glashersteller St. Gobain. Das Unternehmen war zuvor schon erwischt worden, was es aber nicht daran hinderte, sich erneut an einem Kartell zu beteiligen.

Unternehmen zeigen sich selbst an

Wie entdeckt die Kommission die Übeltäter? In 85 Prozent aller Fälle zeigen sich Unternehmen selbst an, weil die erste Firma, die aus einem Kartell aussteigt, Straffreiheit genießt. Bereits 1996 hat die EU-Kommission eine Kronzeugenregelung eingeführt, die eine Welle von Selbstanzeigen ausgelöst hat. Das zweite Unternehmen eines Kartells, das beichtet, erhält einen Strafnachlass von 50 Prozent, weitere reuemütige Unternehmen, die ausreichend Beweise liefern, bekommen einen Abschlag von 20 Prozent auf die Strafe. Handelt es sich um ein Zwischenprodukt, kommt der entscheidende Hinweis auch oft von einem Kunden. Unternehmen fällt es auf, wenn ein Zwischenprodukt in der ganzen Branche zum selben Preis angeboten wird, wie etwa im Falle des Autoglases.
 
Wettbewerbskommissar Almunia betont, dass es ihm nicht darum geht, Unternehmen zu bestrafen. „Es macht mir keinen Spaß, Geldbußen um ihrer selbst willen zu verhängen“, sagt er. Ihm geht es um den Abschreckungseffekt. „Ich möchte eine Unternehmenskultur schaffen, die Sanktionen gar nicht mehr nötig macht.“ Im Mittelpunkt steht für Almunia ohnehin der Verbraucher. Er möchte vermeiden, dass der unnötig hohe Preise zahlt.
Silke Wettach/Brüssel

 




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