Sonntag 19. Mai 2013, 20:33

EU-Backstage & Personalia


Der Sorgen-Onkel der EU-BürgerInnen

Wer Frust mit den Institutionen der Europäischen Union hat, dem kann geholfen werden. Der EU-Ombudsmann vermittelt in Streitfällen zwischen den Bürgern und der EU-Verwaltung.
Auch die Europäische Union hat eine Kummernummer für ihre von der EU-Bürokratie leidgeplagten Bürgerinnen und Bürger. Am anderen Ende der Telefonleitung sitzt ein Mitarbeiter des Europäischen Bürgerbeauftragten.

EU-Ombudsmann
EU-Ombudsmann
Bild: EU-Infothek
Auch die Europäische Union hat eine Kummernummer für ihre von der EU-Bürokratie leidgeplagten Bürgerinnen und Bürger. Am anderen Ende der Telefonleitung sitzt ein Mitarbeiter des Europäischen Bürgerbeauftragten. Allerdings wissen nur wenige Europäer von der Existenz des EU-Ombudsmanns, wie der Bürgerbeauftragte in den skandinavischen Ländern, wo er „erfunden“ wurde, genannt wird. Oder wussten sie etwa, dass das „Grundrecht auf gute Verwaltung“ in Artikel 41 der europäischen Charta der Grundrechte festgelegt ist? Nichtsdestotrotz steigt die Zahl der Beschwerden an den EU-Ombudsmann stetig an. Seit der Einrichtung dieses Amtes im Jahr 1995 sind schon zehntausende Klagebriefe von Personen und Unternehmen, die sich von den EU-Behörden gefrotzelt fühlen, im Straßburger Kummerkasten eingegangen. Rund 4000 Beschwerden sind es mittlerweile jährlich. Wiewohl man die steigende Tendenz als Beleg für eine schlechter arbeitende EU-Verwaltung interpretieren könnte, sieht die Ombudsmannschaft darin eher die Bestätigung ihrer erfolgreichen Arbeit im Dienste der Bürger Europas, die dazu führe, dass die Einrichtung eben bekannter werde.

Unterschiedliche Wahrnehmung in den Ländern

Der Grieche Nikiforos Diamandouros ist seit dem 1. April 2003 der EU-Ombudsmann. Der 68-jährige Politologe hat davor als erster nationaler Bürgerbeauftragter Griechenlands agiert. Diamandouros weist auf die unterschiedliche Wahrnehmung dieser nationalen Einrichtung in den verschiedenen Ländern hin. Während der Ombudsmann in West- und Nordeuropa als Vermittler gilt, wird er von Bürgern der Länder, die noch recht junge Demokratien sind, als Beschützer vor staatlicher Willkür gesehen.
Beschweren kann man sich beim EU-Ombudsmann und seinem Team von 65 Mitarbeitern - die meisten davon Juristen - über Verschiedenes. Wenn eine EU-Institution nicht tätig wird, obwohl sie hätte handeln sollen, wenn sie den falschen Weg wählt oder wenn sie in einer Weise handelt, wie sie nicht hätte handeln sollen, kann dies Grund für eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten sein. Zu den am häufigsten von ihm behandelten Problemen gehören unnötige Verzögerungen, Verweigerung von Informationen, Diskriminierung und Machtmissbrauch.
Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände, die in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig sind, können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren, also auch Schweizer, Türken und Chinesen. Allerdings darf es dabei ausschließlich um Beschwerden über die EU-Institutionen gehen, also z. B. über die Europäische Kommission, den Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament, den Rechnungshof, den Gerichtshof (mit Ausnahme seiner Rechtsprechung), den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank oder Europol, aber auch die zahlreichen europäischen Agenturen, die in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden schießen.

EU-Kommission verursacht die meisten Beschwerden

 

Grund zur Klage liefert in der EU hauptsächlich die EU-Kommission, die sich vor allem als schlechter Zahler einen Ruf gemacht hat. So hat der Ombudsmann in einem beispielhaften Fall erwirkt, dass die Kommission einem Beratungsunternehmen die abschließende Rate seines Entgelts nach sechs Jahren mit Verzugszinsen ausgezahlt hat. In einem Fall von unfairer Behandlung wurde einem deutschen Wissenschaftler und seinen Kollegen nach Intervention des Bürgerbeauftragten ein Zuschuss von 11.000,- EUR gewährt. Das entsprach dem Unterschied im Umrechnungskurs zwischen Euro und Yen, der zu einer schlechteren Honorierung führte als für vergleichbare Wissenschaftler, die ein Jahr vor oder nach dem Deutschen nach Japan gekommen waren.
Natürlich erhält der Ombudsmann auch Beschwerdebriefe, für die er nicht zuständig ist, wie etwa jenen, in dem sich ein deutsches Ehepaar bitter darüber beschwert, dass die französischen Behörden ihren geplanten Urlaub in Spanien sabotieren, weil sie sie nicht mit ihrem American Pitbull Terrier durchreisen lassen wollen. “Sorry, nicht mein Tisch!” muss der EU-Bürgerbeauftragte ihnen wohl geantwortet haben, denn er kann nur bei vermeintlichem Fehlverhalten von EU-Behörden, nicht von Mitgliedsländern, aktiv werden.

 

Stärkung der Dienstleistungskultur

Dennoch versucht der Bürgerbeauftragte auch solchen Beschwerdeführern zu helfen, indem er sie zumindest an die für sie zuständige Stelle und die kompetenten Ansprechpartner verweist. So wird rund drei Vierteln der Antragsteller auf die eine oder andere Weise geholfen. Der Ombudsmann sieht diese Vorgangsweise als Teil einer „Dienstleistungskultur“, die die EU-Verwaltung mit der Hilfe seines Amtes stärken soll.
Beschweren kann man sich mittels eines einfachen Briefes (in einer der 23 offiziellen EU-Sprachen, also auch auf Deutsch) oder unter Benutzung eines Beschwerdeformulars (Anforderung per Post oder im Internet). Die Postadresse lautet: Der Europäische Bürgerbeauftragte, 1 avenue du President Robert Schuman, B.P. 403, F-67001 Strasbourg Cedex, Frankreich. Die Telefonnummer (+33) 3 88 17 23 13, das Fax (+33) 3 88 17 90 62 oder das Online-Formular auf der Website www.ombudsman.europa.eu können ebenfalls für Beschwerden verwendet werden.


 




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