Sonntag 26. Mai 2013, 06:38

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Der Durchdringungsgrad der österreichischen Rechtsordnung durch das Recht der EU – (Teil 2)

Wie bereits in Teil 1 dieses Artikels angekündigt, soll nunmehr in Teil 2 die vor kurzem vorgelegte Untersuchung des britischen Think Tank Open Europe mit dem Titel „Just how big is the acquis communautaire?“ vorgestellt werden.

Die „Europäisierung“ der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen - Teil 2
Die „Europäisierung“ der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen - Teil 2
Bild: EUI
Die vor allem am Volumen der legislativen Einträge („acquis communautaire“) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (bis zum 1. Februar 2003) bzw. der Europäischen Union (ab dem 1. Februar 2003 bis zum 1. Jänner 2010)[1] orientierte Untersuchung bringt in anschaulicher Weise völlig neue Einblicke in den Umfang der Rechtsmasse des früheren Gemeinschafts- und nunmehrigen Unionsrechts.

Durch bewussten Vergleich mit sonstigen (Mess-)Größen erhält die Studie einen besonderen Informationswert, der sie vor allem allgemeinverständlich macht, was bei den bisherigen Untersuchungen nicht immer der Fall war. In der nachfolgenden Darstellung wird daher auch besonderer Wert auf die Beibehaltung dieser Anschaulichkeit gelegt.

Frühere Umfangschätzungen des „acquis communautaire“

Den Ausgangspunkt der Untersuchung von Open Europe stellen die in den Jahren 2000 bis 2005 von Politikern und Wissenschaftlern vornehmlich in Zeitungsartikeln abgegebenen Schätzungen des volumenmäßigen Umfangs des „acquis communautaire“ dar. So beklagte sich zB Timothy Garton-Ash im September 2000 über „the bureaucratic rigidity and the gigantism of the 80,000 pages of acquis communaitaire”[2], und Samuel Brittan wies auf den großen Anteil der agrarpolitischen Normen am Rechtsbestand in der EU hin: „The acquis covers 80,000 pages – pages, not words – in the English edition and more in the German one. Most of them refer to that inspiring topic, the Common Agricultural Policy“.[3] Im Juli 2001 erklärte Kommissionspräsident Prodi in einem Interview “that the acquis communautaire is 80,000 pages long. It is far too much. The Commission has to significantly reduce the number of pages”.[4] Die französische Europa-Ministerin Noëlle Lenoire wiederum wies darauf hin, dass die Mitgliedstaaten der EU „mehr als 80.000 Seiten des Amtsblatts an Richtlinien und Verordnungen zu beachten haben, die den aktuellen acquis communautaire ausmachen“.[5] Die Europäische Kommission wies in einem Presse-Communiqué im Mai 2004 darauf hin, “that the acquis communautaire represents 83.000 pages of Community legislation“.[6] Zuletzt stellte auch Mark Leonard – vom Centre for European Reform – apodiktisch fest: „We cannot sum Europe up as just a bureaucracy, guardian of the 80,000 pages of the acquis communautaire. It is much more than that”.[7]

Das Verblüffende an all diesen Stellungnahmen ist der Umstand, dass sie den acquis communautaire übereinstimmend mit ca. 80.000 Seiten im Amtsblatt angeben, was auf eine gemeinsame Quelle für diese Schätzungen hindeutet, die aber nicht angegeben wird. Was dabei aber nicht berücksichtigt werden konnte, ist das beinahe explosionsartig zunehmende Wachstum der Rechtsetzung in der EU in den letzten Jahren, das sich auch im physischen Anwachsen der Bände des Amtsblatts der EU deutlich manifestiert.

Neueste Umfangschätzungen des „acquis communautaire“

Bei einer genauen Nachzählung der Seiten des Amtsblattes seit dessen erstem Erscheinen im Jahr 1957 kommt die Studie von Open Europe auf unglaubliche 666.879 Seiten (!). Geht man in diesem Zusammenhang von der offiziellen Schätzung der Rechtsdatenbank der EU (Eur-lex) aus, dass 26 Prozent aller seit 1957 erlassenen Rechtsakte noch immer in Geltung stehen, dann kommt man auf eine geltende Rechtsmasse des Unionsrechts in über 170.000 Seiten des Amtsblatts. Dieser Umfang ist mehr als das Doppelte (!) der vorstehend angegebenen Schätzungen von Politikern und Wissenschaftlern, aber auch der Kommission selbst.[8]

Von diesen 170.000 Seiten wurden über 100.000 allein in den letzten zehn Jahren produziert, wobei die Tendenz nach wie vor steigend ist. Sollte die EU in dieser Intensität ihrer Rechtsetzung fortfahren, dann wird sich der bisherige acquis communautaire bis 2020 auf 351.000 Seiten verdoppelt haben.

Dieser enorme Eintrag des gesamten bzw. noch immer geltenden Rechts der EU wird in der gegenständlichen Studie mit einigen anschaulichen Beispielen zu verdeutlichen versucht. Wenn man die gesamte bisherige Rechtsetzung Blatt für Blatt nebeneinander auflegen würde, würde das einer Strecke von 120 Meilen entsprechen, was auf der Autobahn M1 die Distanz von London über Nottingham hinaus bedeuten würde. Aber selbst nur die heute noch in Geltung stehende Rechtsmasse würde sich, in Seiten des Amtsblattes ausgedrückt, über 31,7 Meilen – und damit um einiges über die Marathondistanz – erstrecken, eine Distanz, die von einem Hobbyläufer nicht unter vier Stunden zurückzulegen wäre.

Aber nicht nur in der Horizontalen, sondern auch in der Vertikalen klingt der Vergleich in der Studie beeindruckend: Die Seiten der gesamten Rechtsetzung seit 1957 würden übereinander geschichtet die Höhe von 43,8 Meter ergeben und damit beinahe die Spitze der Nelson-Säule am Trafalgar Square von 46 Meter erreichen. Allein die 170.000 Seiten der geltenden Rechtsmasse würden bis zu einer Höhe von 11 Metern reichen und damit weit mehr als doppelt so hoch wie die alten Londoner Routemaster double-decker buses mit bloß 4,3 Metern sein.

Das Gewicht der gesamten bisher erschienenen Bände des Amtsblattes beträgt über eine Tonne, das der Bände, die die in Geltung stehende Rechtsmasse enthalten, würde sich auf 285 kg belaufen.

Regulierungskosten

Die überbordende Rechtsetzung in der EU ist aber nicht nur ein technisches Problem, sondern hat auch sehr reale Auswirkungen auf die Kostenlage der einzelnen Marktteilnehmer im Binnenmarkt. Gemäß einer Schätzung des früheren Industrie-Kommissars Günter Verheugen verursacht die EU-Rechtsetzung den Unternehmen Verwaltungslasten im Umfang von ca. 600 Mrd. Euro pro Jahr, was einem Prozentsatz von 5,5 des gesamten BNP der EU – oder der Höhe des BNP eines mittelgroßen EU-Mitgliedstaats, wie zB den Niederlanden – entspricht. Bedenkt man, dass laut einer Schätzung der Kommission der binnenmarktbedingte Zuwachs des BNP der EU in der Periode 1986 bis 2002 pro Jahr 165 Mrd. Euro betrug, dann hätte der durch die stets steigende Rechtsetzung verursachte Verwaltungsaufwand in der EU die gesamten Zugewinne durch den Binnenmarkt bereits konsumiert.

 


[1] Nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Struktur des Amtsblatts der EU mit Wirkung vom 1. Jänner 2010 völlig umgestellt; vgl. dazu die Benutzerhinweise in Hummer, W. Neueste Entwicklungen im Zusammenspiel von Europarecht und nationalem Recht der Mitgliedstaaten (2010), S. XLVII f.

[2] Le Monde, vom 27. September 2000.

[3] Financial Times, vom 26. April 2001.

[4] Financial Times, vom 26. Juli 2001.

[5] La Croix, vom 22. September 2003.

[6] EU Commission, Press Release, vom 5. Mai 2004.

[7] Le Temps, vom 15. Dezember 2005.

[8] Interessant erscheint in diesem Zusammenhang die Redundanz der 23 jeweiligen Amtssprachen in der EU. Ausgehend von den 170.000 Seiten des Amtsblattes in englischer Sprache beträgt der Umfang der spanischen Amtsblätter 180.000, der der slowenischen Amtsblätter hingegen nur 142.000 Seiten.

 


 




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