Datenschutz: EU-Kommission will einheitliches Niveau in ganz Europa
Der Datenschutz ist in Europa bisher weitgehend national geregelt. EU-Justizkommissar Viviane Reding will dies ändern und hat einen umfassenden Vorschlag für einheitliche Standards in ganz Europa vorgelegt. Mit ihrer Initiative sorgt Reding außerdem dafür, dass der Datenschutz dem technologischen Fortschritt angepasst wird. Verbraucher, die online einkaufen oder bei Social Media aktiv sind, sollen künftig mehr Kontrolle über die Daten bekommen, die sie im Internet hinterlassen.

Bild: Europ. Kommission
Die Reaktion aus den Mitgliedsstaaten fiel dagegen verhaltener aus. Sie fürchten, dass Kompetenzen aus den Hauptstädten nach Brüssel verlagert werden könnten. Der Verordnungsvorschlag enthält nämlich an 26 Stellen Ermächtigungen für die Kommission. Im Klartext: Die Kommission würde dann später die Umsetzung der Datenschutzverordnung selbst in die Hand nehmen. Mitgliedsstaaten befürchten, dass die Kommission im Alleingang den Datenschutz in Europa weiter ausgestaltet.
Unternehmen fürchten Mehrkosten
Europäische Unternehmen sehen die Vorschläge mit einiger Skepsis. Sie zweifeln etwa an der Schätzung der EU-Kommission, die besagt, dass die neuen Vorschläge die Unternehmen um 2,3 Milliarden Euro entlasten werden, weil sich die Wirtschaft nicht mehr auf unterschiedliche Regeln in den 27 Mitgliedsstaaten einstellen muss. Juristen befürchten, dass die verschärften Regeln den Unternehmern unter dem Strich höhere Kosten aufbürden werden. So gibt es für Unternehmen neue Transparenzpflichten, außerdem müssen sie aufwendige Dokumentationen führen. Unternehmen, die die Vorgaben nicht erfüllen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Geldbußen können bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens betragen. Ursprünglich hatte Justizkommissarin sogar Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes angepeilt, war davon aber abgekommen.
Eine der wichtigsten Änderungen für Verbraucher wäre ein sogenanntes Recht auf Vergessen. Konkret bedeutet dies, dass jeder Bürger seine Daten löschen lassen kann. Für Unternehmen kann dies zu Mehraufwand führen. Kommissarin Reding sieht das Recht auf Vergessen jedoch als Herzstück des Verordnungsvorschlags. Sie will das Vertrauen der Verbraucher ins Internet stärken. „Fast 80 Prozent aller EU-Bürger sorgen sich bei der Verwendung ihrer Daten im Internet“, betont die Luxemburgerin, „Wo das Vertrauen fehlt, kann ein Markt nicht gedeihen.“
Eine Anlaufstelle für Verbraucher
Verbraucher werden sich künftig in jedem Fall an die Datenschutzbehörde ihres Heimatlands wenden können, auch wenn es sich um Daten handelt, die sie an ein Unternehmen im Ausland weitergegeben haben. Die Regeln gelten übrigens auch für Anbieter aus Staaten, die nicht der EU angehören. Sobald sie in Kontakt mit Kunden in der EU treten, müssen sie die europäischen Regeln einhalten. Reding betont, dass die europäischen Regeln aber einfacher sein werden als die US-Regeln für Datenschutz.
Ursprünglich wollte die Justizkommissarin Direktmarketing ohne Einwilligung der Verbraucher verbieten. Dies hätte das Ende von Telefonmarketing bedeutet. Der Druck der Branche war offenbar so groß, dass Reding diese Passage aus der Verordnung strich.
Gleichzeitig mit der Verordnung hat Reding auch eine Richtlinie vorgelegt, die den Datenschutz bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Polizei und Justiz regelt. Reding strebt eine umfassende Novelle des Themenbereichs an.













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