Das Kreditgewerbe als Naturschutzpark?
Der Bericht des finnischen Notenbankgouverneurs Erkki Liikanen über den Zustand der Banken und ihre künftige Regulierung enthält wichtige Anstöße. Erstmals hat ein Zentralbanker die gesamte Zunft der Geldverleiher und Geldhändler unter allen Gesichtspunkten überprüft und Vorschläge dafür entwickelt, wie man diese für eine Volkswirtschaft unverzichtbares Gewerbe organisieren könne.

Bild: Jakonen/flickr.com
Die Vorschläge von Liikanen und seinen Kollegen sind nicht völlig neu, und erregen gleichwohl an interessierter Stelle Protest. So will Liikanen die Eigenkapitalquoten erhöhen, die Verschuldungsquoten der Banken beschränken, eine Liquiditätsquote einführen, Bankanleihen im Falle einer existenzbedrohenden Schieflage des jeweiligen Instituts in Eigenkapital zwangsumwandeln und insb. Hypotheken-Kreditbanken einer stärkeren Aufsicht zuführen. Ferner soll jede Bank für den Fall ihrer Abwicklung ein Testament hinterlegen, also einen Plan, mit dem ihre Liquidation betrieben wird.
Richtlinienentwurf der Generaldirektion Binnenmarkt
Letzterer Punkt ist bereits Gegenstand eines Richtlinienentwurfs der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission im Juni 2012 gewesen und rührt an dem vielleicht entscheidendsten Problem: dem Antagonismus zwischen der Notwendigkeit, ein Kreditinstitut ggf. auch in den Konkurs zu schicken, und der Schwierigkeit, dies zu tun, ohne erhebliche externe Kosten durch Kollateralschäden bei anderen Instituten und in der Realwirtschaft zu provozieren.
Hierfür hat der deutsche Gesetzgeber im Wege des sog. Restrukturierungsgesetzes ein Resolvenzverfahren vorgesehen, das die vollständige Liquidation einer Bank tunlichst zu vermeiden sucht. Der europäische Gesetzgeber hat sich von dieser Gesetzesinitiative weitgehend inspirieren lassen und beim Bundestag abgeschrieben. Ob es in Zukunft möglich sein wird, auch große Institute abzuwickeln, wird die Wirklichkeit erweisen. Davon hängt das Credo der Marktwirtschaft ab, denn zur Marktwirtschaft gehört der Marktaustritt wie der freie Markteintritt. Entscheidend bleibt in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, aus einem Institut die sog. „toxischen“ Teile der Bilanz abzusondern und in eine Gesellschaft auszulagern, die der verbliebenen „Rest-Bank“ sei es das Überleben, sei es eine geregelte Abwicklung ermöglichen.
Konzept des Glass–Steagall Acts
Der politisch umstrittenste Vorschlag des Liikanen-Berichtes, den Handel vom Kreditgeschäft von Banken zu trennen, also das Konzept des Glass–Steagall Acts erneut zur Grundlage einer Bankenregelung zu machen, hat bei interessierter Seite zu einem Aufschrei geführt. Der ehemalige Chefvolkswirt von Goldman Sachs und langjährige Chefökonom der Deutschen Bank, Dr. Mayer, hat seine FAZ-Kolumne gleich dazu benutzt, um unter der Überschrift „Zerschlagt die Banken nicht!“ gegen eine solche Trennung von Kredit- und Handelsgeschäft seine „Expertise“ geltend zu machen(1). Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Im Handelsgeschäft – insb. im Eigenhandel – verdienen Banken ausweislich der Gewinn- und Verlustrechnung von Goldman Sachs jene unglaublichen Summen, die dieses Gewerbe so attraktiv gemacht haben. Würde man eine Trennung von Handelsgeschäft (Investment Banking) und Kreditgeschäft real durchführen, würden sich diese Verdienstmöglichkeiten und damit die Eigenkapitalrendite der Banken notwendigerweise zurückentwickeln. Es bleibt abzuwarten, ob dies gelingen wird.
Deutlich ist indessen, wie gut die Bankenlobby aufgestellt ist, und wie ungeniert sie sich in Gestalt des ehem. „Chefökonomen“ in der FAZ zu Wort meldet.
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Marcus C. Kerber, Prof. Dr. iur. TU Berlin, Institut für VWL und Wirtschaftsrecht, Gastprofessor am I.E.P. Paris.
(1) Mayer, Zerschlagt die Banken nicht!, FAZ am Sonntag, 11. November 2012, S. 50.


















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