Chemieunfälle: mehr Kontrollen, bessere Information der Öffentlichkeit
Betriebe, in denen gefährliche Chemikalien zum Einsatz kommen, müssen häufiger kontrolliert werden. Die verschärften Bestimmungen der "Seveso III"-Richtlinie, denen die Abgeordneten am Donnerstag zugestimmt haben, sehen auch eine bessere Information der Öffentlichkeit über Industrieanlagen und Notfallpläne vor.

Bild: Sauerland-Gruppe
Die neuen Vorschriften wurden mit 593 Ja-Stimmen gegen 10 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Nach erfolgreichen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten muss die Richtlinie nun noch formal vom Ministerrat abgesegnet werden, um im Juni 2015 in Kraft treten zu können.
Inspektionen
Existierende Inspektionsregeln wurden verschärft, um sicherzustellen, dass Betriebe hoher Risikostufe zumindest einmal im Jahr einer Routinekontrolle unterzogen werden und weniger riskante Industrieanlagen zumindest alle drei Jahre besichtigt werden. Die Behörden können zusätzliche Überprüfungen durchführen, so Beschwerden vorliegen oder Vorschriften offensichtlich nicht eingehalten wurden.
Um einen Dominoeffekt chemischer Unfälle durch Ausdehnung auf andere Anlagen zu vermeiden, sind die zuständigen Behörden berechtigt, zusätzliche Informationen von benachbarten Betrieben einzuholen, selbst wenn letztere nicht in den Anwendungsbereich der Seveso-Richtlinie fallen.
Öffentlichkeit stärker einbeziehen
Die Gesetzesnovelle garantiert der Öffentlichkeit Zugang zu klar verständlichen, auch online verfügbaren Informationen über Anlagen und gewährt Bürgern ein Mitspracherecht, etwa bei Betriebserweiterungen und der Erstellung von Notfallplänen.
Einstufung von Chemikalien
Die neuen Bestimmen folgen einem neuen, sehr detaillierten Klassifizierungssystem für Chemikalien, das auf internationalen Standards beruht, um Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu identifizieren.
Seveso
Die "Seveso"-Gesetzgebung ist nach einer Kleinstadt in Norditalien benannt, die 1976 Schauplatz eines schweren Unfalls in einem Chemiewerk war. Rund 10 000 Betriebe in der EU fallen in den Anwendungsbereich der Seveso-Bestimmungen. Dazu zählen auch Anlagen, in denen potentiell gefährliches Material wie Feuerwerkskörper oder Pestizide lagern.


















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