Dienstag, 19. März 2024
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Bundesrat mehrheitlich für eine Europäische Staatsanwaltschaft

Abermals auf der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrats stand die neu einzurichtende Europäische Staatsanwaltschaft (EStA) zur Bekämpfung der Korruption mit EU- Fördergeldern. Die Länderkammer hat sich mit dem Vorschlag erstmals am 11. September 2013 auseinandergesetzt und sich dazu grundsätzlich positiv geäußert.

[[image1]]Im Gegensatz dazu haben 13 Kammern anderer nationaler Parlamente eine Subsidiaritätsrüge eingebracht, weshalb der Vorschlag seitens der Kommission nochmals überprüft werden muss. Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium geht davon aus, dass die Kommission den Vorschlag nicht zurückziehen, sondern sich offen mit den geäußerten Bedenken auseinandersetzen werde. Er erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft im Rahmen der Verhandlungen zum Vertrag von Lissabon diskutiert worden ist und sich auch Kommissionspräsident Barroso für diese neue Behörde stark gemacht hat. Eine schnelle Lösung sei daher nicht in Sicht. Eine mögliche verstärkte Zusammenarbeit einiger weniger Staaten hält Pilnacek für wenig effizient, zumal in diesem Fall kein großer Nutzen bei der Verfolgung von Betrügereien erzielt werden könnte.

Die Bundesräte Edgar Mayer (V/V), Stefan Schennach (S/W) und Gerhard Schödinger (V/N) unterstützten nochmals explizit den Plan, eine Europäische Staatsanwaltschaft zu etablieren. Im Gegensatz dazu sprach sich Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) gegen eine solche Institution aus und meinte, man sollte mit den bestehenden Behörden das Auslangen finden, diese aber entsprechend ausstatten. Auch in Österreich müsse es zu denken geben, wenn sich Länder wie Schweden gegen die Pläne der EU stellen.

Auch der EU-Unterausschuss des Nationalrats hat sich am 22. Oktober mit dem Thema befasst und sich in einem mehrheitlich beschlossenen Antrag auf Stellungnahme positiv zu den Plänen geäußert. Die NR- Abgeordneten verlangen jedoch eine ausreichende und effiziente personelle Ausstattung der EStA und drängen darüber hinaus auch auf einheitliche europäische Verfahrungsbestimmungen, gemeinsame Mindeststandards sowie eine funktionierende gerichtliche Kontrolle. Nach Auffassung des Nationalrats soll die Hauptlast für die Ermittlungstätigkeiten nicht bei den nationalen Behörden liegen. Des Weiteren fordern sie die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Kompetenzen von OLAF, dem europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, sowie von Eurojust und Europol auf EStA bestmöglich angepasst werden.

Wie soll die EStA organisiert sein?

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EStA) soll effektiver gegen Betrug und Korruption mit Geldern aus dem EU-Budget vorgehen. Die Mitgliedstaaten, die bislang für die Strafverfolgung auch in diesem Bereich zuständig sind, würden bei derartigen Vergehen nicht mit ausreichendem Nachdruck tätig werden, lautet die Kritik aus der EU. Die bestehende EU-Behörde zur justiziellen Zusammenarbeit Eurojust wiederum sowie Europol und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) seien wegen ihrer eingeschränkten Zuständigkeit nicht in der Lage, den Schutz des EU-Budgets ausreichend zu gewährleisten.

Die EStA soll diese Lücke ausfüllen und Straftaten gegen den Unionshaushalt strenger und zielgerichteter als nationale Stellen nachgehen. Gemäß Kommissionsplan soll die Zuständigkeit der EStA auf Delikte gegen die finanziellen Interessen der EU beschränkt sein, etwa auf die Veruntreuung von EU-Fördermitteln. Sie soll für die Untersuchung, Verfolgung und Anklageerhebung anstelle der nationalen Staatsanwaltschaften zuständig sein. Bei einstimmigem Beschluss durch den Europäischen Rat könnte die EStA zudem auch gegen schwere grenzüberschreitende Kriminalität mobil machen. Für den Fall, dass nicht alle EU-Mitgliedstaaten mitmachen, ist die Einsetzung der EStA auch in Form der verstärkten Zusammenarbeit von einer Gruppe von mindestens neun EU-Ländern möglich.

Organisatorisch wird vorgeschlagen, eine kleine zentrale Einheit auf europäischer Ebene, angebunden an Eurojust, zu schaffen, der ein Europäischer Staatsanwalt bzw. eine Europäische Staatsanwältin mit vier StellvertreterInnen vorstehen soll. In jedem teilnehmenden Mitgliedsland wird es laut Entwurf delegierte Europäische StaatsanwältInnen geben. Die Verfahren werden von der EStA eingeleitet, sie leitet auch die Ermittlungen, durchgeführt werden sollen diese aber weitgehend von den nationalen Staatsanwaltschaften.
 

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