Freitag 24. Mai 2013, 19:53

Justiz


Bulgarien verspricht nach Druck aus Brüssel Justizreformen - Was aber ist mit Kroatien?

Bulgarien und Rumänien gehören in der EU zu den besonderen Sorgenkindern. So wurde erst jüngst die Erweiterung des Schengen-Raums durch den Wegfall der Grenzkontrollen für Rumänien und Bulgarien abgesagt und verschoben.

Brücke der Freundschaft
Brücke der Freundschaft
Bild: Gonzosft
Grund sind Mängel in der Justiz und bei der Korruptionsbekämpfung. Wann und wo immer man in der EU-Kommission Gespräche führt, wird man alsbald mit Unzulänglichkeiten jener beiden osteuropäischen Länder konfrontiert, die 2007 als bislang letzte zur Europäischen Union stießen. Nicht einmal heißt es (hinter vorgehaltener Hand), dass diese Erweiterung zu überhastet und übereilt erfolgt sei. Man hätte dem Prozess der Anpassung an europäische Normen und Formen mehr Zeit geben müssen – und jetzt weniger Sorgen.

Das betrifft insbesondere die grassierende Korruption, die Missstände im Justizbereich, bei der Polizei und generell auf dem Sicherheitssektor. Bemängelt wird aber auch zum Beispiel der Umgang mit EU-Förderungsgeldern. Auf der einen Seite kommt von jedem Euro, der in Brüssel bewilligt wurde, oft nur ein Bruchteil davon beim tatsächlichen Projekt an. Auf der anderen Seite liegen Fördergelder gewissermaßen auf der „hohen Kante“ und werden nicht abgeholt, weil man sich zu keiner Lösung durchringen kann. Beziehungsweise andere Interessen im Weg stehen. Das betrifft insbesondere eine längst fällige Donaubrücke, gibt es doch auf einer Strecke von 500 Kilometern zwischen Rumänien und Bulgarien bis heute nur eine völlig überlastete Fähre, deren Eigentümer kein Interesse an einer Konkurrenz durch eine Brücke haben...

Mittlerweile beginnt man sich aber die Kritik, die die EU schon in Permanenz übt, in Sofia und Bukarest offenbar zu Herzen zu nehmen und verspricht, konkrete Reformschritte zu setzen: So will nun Bulgarien nach einem kritischen Kontrollbericht der Europäischen Union die „konstruktiven Empfehlungen“ aus Brüssel sehr ernst und eine umfassende Justizreform in Angriff nehmen, die insbesondere auch zu einer Verbesserung der Gerichtspraxis führt. Siehe dazu eine Meldung auf ORF-online.

Unwillkürlich wird man in diesen Zusammenhang an Kroatien erinnert. Keine Frage, das Land gehört schon aufgrund seiner langen Geschichte zu Europa. Allerdings, seit vielen Jahren gibt es immer wieder nicht nur Kritik am kroatischen Justizwesen sondern auch handfeste Beispiele dafür, dass – wovon zum Beispiel viele ausländische Unternehmen ein „garstig Lied singen“ können – noch immer keine wirkliche Rechtssicherheit, werden Verfahren verschleppt und verzögert, sind Versuche aktenkundig, das Recht sprichwörtlich so hinzubiegen, dass es dem Staat, den einheimischen Unternehmern hilft.

Trotz der immer wieder öffentlich geäußerten Kritik an diesen Zuständen (die konkreten Fälle* sind auch in den Staatskanzleien der EU-Länder bestens bekannt), werden die Verhandlungen zwischen der EU und Kroatien für den EU-Beitritt gewissermaßen auf der Direttissima abgewickelt. So hat man Einwände, dass gerade jetzt, wo Zagreb so sehr Brüssel drängt, zu einem raschen Abschluss zu kommen, von Kroatien klare Gegenleistungen – nämlich bei der Justiz – verlangt werden könnten, eher beiseite geschoben. Die Erfahrungen mit Rumänien und Bulgarien sollten eigentlich die Verhandlungsteams in der EU an ein altes Sprichwort gemahnen: „Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen“.

Denn: Auch wenn jetzt kritische Fragen zur Rechtssicherheit in Kroatien beiseite geschoben werden, um ja nur nicht den Verhandlungsfluss zu hemmen, sie kommen nicht vom Tisch solange es nicht zu einer entsprechenden Kurskorrektur kommt. Diese kritischen Fragen geraten nicht in Vergessenheit, sie werden, wenn einmal Kroatien bei der EU ist und vielleicht sogar ein juristisches Problemkind wird, erst recht auf die Tagesordnung kommen. Und sie können dann unangenehm werden. Für das Land selbst, weil sich viele Unternehmen aus Europa und der Welt fragen werden, ob es Sinn macht, sich in einem Land zu engagieren, in dem gemeinsame unternehmerische Vorhaben, „Joint Ventures“, zu einem rechtlichen Abenteuer, also einem „Adventure“ werden können. Und auch für die EU selbst, weil sich viele Bürger fragen werden, warum man so leichtfertig, so sorglos Verhandlungen führt und damit letztlich der Union, die insgesamt eine solide, gefestigte Politik- und Wirtschaftsgemeinschaft sein will, an sich Schaden zufügt.

Ein Beispiel sei exemplarisch erwähnt: Seit mittlerweile 18 (!) Jahren gibt es bei einem Joint Venture zwischen einer österreichischen Gesellschaft und der staatlichen „Kroatischen Lotterie“ nur Probleme und Missverständnisse, die mittlerweile zu einer Reihe von Gerichtsverfahren bis hin zu Schiedsverfahren in Den Haag geführt haben. Die Schadenssumme liegt bereits bei 100 Millionen Euro. In dieser Causa hat es immer wieder massive Interventionen von Mitgliedern der österreichischen Bundesregierungen gegeben, die aber letztlich ohne Erfolg blieben. Die kroatische Seite flüchtete in Ausreden, nahm jede Gelegenheit wahr, um Verfahrensprozesse zu verzögern und zeigt sich unberührt, dass damit das zwischen Österreich und Kroatien bestehende Investitionsschutzabkommen verletzt wurde, was alles andere denn eine Empfehlung ist, in Kroatien zu investieren.


 




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