Bürokratieabbau bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren
Unternehmen und Verbraucher werden aufgrund eines von den europäischen Justizministern angenommenen Reformvorschlags grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten leichter beilegen können.

Bild: GesaD/PIXELIO/©www.pixelio.de
„Diese Reform wird die bürokratischen Hürden für Tausende von Verbrauchern und Unternehmen in ganz Europa senken, rechtliche Erleichterungen bringen und den Geschäftsverkehr im Binnenmarkt vereinfachen“, erklärte Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Ich bin dem zyprischen EU-Ratsvorsitz dankbar, der dazu beigetragen hat, dass die neuen Vorschriften noch vor Jahresfrist verabschiedet werden konnten.“
Abschaffung des „Exequaturverfahrens”
Der von der Kommission im Dezember 2010 vorgeschlagene Rechtsakt soll den Binnenmarkt stärken und Bürokratie abbauen. Sein Hauptanliegen ist die Abschaffung des kostspieligen „Exequaturverfahrens”, durch das Unternehmen zunächst ein zeitraubendes und kostenaufwändiges Gerichtsverfahren anstrengen müssen, um ein Urteil in einer zivil- oder handelsrechtlichen Sache in einem anderen EU-Land anerkennen zu lassen. Von der Abschaffung dieses Verwaltungsverfahrens werden Einsparungen für Unternehmen und Verbraucher von bis zu 48 Mio. EUR pro Jahr erwartet.
Der Annahme durch die Justizminister auf der Tagung des Rates der EU war am 20. November 2012 eine Abstimmung im Europäischen Parlament vorangegangen, mit der die Abgeordneten grünes Licht für die Reform gaben. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie in den kommenden Wochen im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Sie wird zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung zur Anwendung gelangen.
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